Das Thema ist nicht ganz so einfach wie es den Anschein haben mag, denn es gibt mehrere Möglichkeiten, heran zu gehen. Daher nur die folgenden Dinge als Anregung.
dass ich die Möglichkeit habe, meine Mitbewohner zu "zwingen", die Auflösung des Vertrages vor Gericht zu unterschreiben.
Das ist durchaus eine Option, und eine sichere noch dazu. Denn dagegen können sich die Mitbewohner nicht wehren gemäß § 749 BGB. Jedoch verlieren dann auch die Mitbewohner den Vertrag und müssen ausziehen, sofern sie vom Vermieter nicht einen neuen Vertrag bekommen. Das ist vielleicht nicht erwünscht. Wenn alles andere scheitert, wäre es aber die einzig verbleibende Option.
in der ich nicht aus dem Mietvertrag einer 3er-WG entlassen werden kann
Das wäre zu prüfen, ob es nicht doch möglich ist und der Vermieter zum Austausch eines Bewohners gezwungen werden kann. Es hängt davon ab, ob es dem Vermieter von Anfang an klar war, dass es nur eine Zweckgemeinschaft ist und die Bewohner nicht dauerhaft bleiben würden. Das ist typischerweise bei Studenten der Fall. Dann kann ein Anspruch auf Austausch eines Mitbewohners gegen den Vermieter bestehen.
Der Vermieter akzeptiert keine Untervermietung
Unter Umständen kann es sein, dass der Vermieter eine Untervermietung zwingend akzeptieren muss, da man ein berechtigtes Interesse nach § 553 BGB hat. Aber das würde bedeuten, dass du im Vertrag bleibst, und das ist ja auch nicht erwünscht.
da es eine Bearbeitungsgebühr von ca. 400 Euro gibt
Eine Bearbeitungsgebühr kann je nach Umständen berechtigt sein. Allerdings keinesfalls in der Höhe. Die Gerichte genehmigen eine Gebühr von etwa 50 bis maximal 80 Euro. Mehr kann der Vermieter also auch von dir nicht verlangen ganz unabhängig was in der Vertragsergänzung steht. Ein neuer Mieter könnte das somit unterschreiben, aber der Vermieter wird es nicht verlangen können. So etwas ist unwirksam gemäß § 307 BGB.
Ich hoffe, diese Informationen helfen ein wenig um besser zu verstehen, was dir der Anwalt erklären wird. Denn diese Punkte wird er auch nennen.