Aufforderung Gartenhaus zu entfernen und Mietminderung wegen einer Baustelle

  • Hallo Zusammen,

    ich benötige bitte eure Hilfe.

    Wir wohnen in einem Reihenendhaus inklusive Garten zur Miete.

    Aktuell gibt es Probleme mit den Vermietern, wir fordern eine Mietminderung aufgrund einer langwierigen Baustelle.

    Auf Basis dieses Konfliktes suchen unsere Vermieter jetzt Dinge, um uns zu ärgern.

    Folgendes wurde nun "ausgegraben":

    - Wir (Familie mit 2 Kindern) wohnen seit 6 Jahren in diesem Haus

    - Garten ist mit vermietet, wir müssen Gartenpflege übernehmen

    - Als wir damals in das Haus gezogen sind, wurde uns bei der Übergabe vom Vermieter gesagt "Ihr könnt im Garten machen was ihr wollt"

    - Auf dieser Basis haben wir vor 5 Jahren einen kleinen Holzschuppen hingestellt, ca. 2x2x1,60m. Aus Holz, ohne Fundament oder Verankerung. Haus steht nur auf dem Boden.
    Hier lagern wir zum einen Rasenmäher, Heckenschere etc., als auch unsere Fahrräder
    Es liegt uns aber keine schriftliche Genehmigung dafür vor - mehr gleich dazu

    - Wir haben keinen direkten Zugang zum Keller und auch sonst keine anderweitigen Abstell-/Lagermöglichkeiten für die Gerätschaften bzw. Fahrräder

    - Das Gartenhaus war noch nie ein Thema, der Vermieter stand bereits mehrfach vor Ort davor und hat sogar dazu gesagt "Das hätte ich auch so gemacht, gute Idee"

    Aufgrund der anderen Streitigkeiten ist das Haus auf einmal ein Thema, wir wurden dazu aufgefordert das Haus bis Jahresende abzubauen.

    Bitte um eure Einschätzung dazu: Darf der Abbau verlangt werden?

    Und ist es nicht offensichtlich, dass diese Aufforderung auf Basis der anderen Streitigkeiten jetzt eine Art Retourkutsche ist?

    Danke und Grüße

    filic

  • dass diese Aufforderung auf Basis der anderen Streitigkeiten jetzt eine Art Retourkutsche ist?

    Ja so scheint es. Da würde ich den Vermieter erst mal nach dem Grund fragen. Wenn er keinen sinnvollen, sachlichen nennen kann, dann hat es sich erledigt mit Hinweis darauf, dass der Garten zu eurer Mietsache gehört.

  • Wir können hier im Forum keine Rechtsberatung geben, somit auch keine Garantie, ob etwas durchsetzbar ist. Wir können nur allgemeine Informationen zu den Themen geben.

    Und allgemein ist es eben so, dass bei einem Garten, für den man das exklusive Recht zur Nutzung hat, weil er zur Mietsache gehört, der Vermieter einen guten Grund braucht, um etwas zu verbieten. Ein guter Grund wäre als Beispiel, wenn das Gartenhaus nicht den Vorgaben der Landesbauordnung entsprechen würde. Jedenfalls muss man sich nicht alles gefallen lassen, was dem Vermieter aus einer Laune heraus einfällt. Man hat als Mieter durchaus Rechte.

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