Die Aufzählung der Möglichkeiten zeigt, dass ein grundsätzliches Missverständnis vorliegt. Denn es gibt kein "unwirksames" Mieterhöhungsverlangen. Ein solches Scheiben ist zunächst mal lediglich als ein Angebot zu einer Vertragsänderung zu verstehen, nicht mehr und nicht weniger, und das ist so ganz unabhängig von formellen Vorschriften. Ein solches Angebot ist immer gültig. Diesem kann man zustimmen, wenn man will, muss man aber nicht.
In dem Wissen, dass es nur ein Angebot ist, muss man also gar nicht antworten, oder man antwortet, dass man mit dem Angebot nicht einverstanden ist. Das kann jeder für sich entscheiden, da kann man nichts empfehlen.
Die formellen Vorschriften kommen erst dann ins Spiel, wenn der Vermieter die Mieterhöhung gerichtlich durchsetzen will. Aber das wäre doch das Interesse des Vermieters, das zu gewinnen. Darüber muss man mit dem Vermieter nicht zu diskutieren beginnen.
Wenn man also nun zum Ergebnis kommt, dass der Vermieter auf dem Rechtsweg damit nicht durch kommen wird, könnte man die Situation zu seinem Vorteil nutzen und ein Gegenangebot machen. Beispielsweise dass der Vermieter im Gegenzug für die Mieterhöhung irgend etwas in der Wohnung modernisiert, was in die Jahre gekommen ist. Da könnte man also kreativ in Verhandlung gehen.