Trinkwasserprobung auf Blei

  • Heute habe ich ein Schreiben von einem beauftragten Unternehmen erhalten, das im Auftrag unseres Servicedienstleisters Probeentnahmen an den Trinkwasserentnahmestellen in meiner Mietwohnung durchführen soll. Diese Maßnahme zum Test auf Blei halte ich für wichtig und werde am festgelegten Termin selbstverständlich die Fachkräfte in meine Wohnung lassen.

    Allerdings möchte ich in diesem Zusammenhang eine wichtige Frage klären: Muss ich auch meinen Vermieter oder von ihm beauftragte Personen in meine Wohnung lassen? Ich habe in der Vergangenheit einige schwierige Erfahrungen mit meinem Vermieter gemacht, und aus diesen Gründen möchte ich keine zusätzlichen Personen, die im Auftrag des Vermieters handeln, Zutritt zu meiner Wohnung gewähren.

    Es wäre sehr hilfreich, wenn Sie mir diesbezüglich rechtliche Informationen oder Hinweise geben könnten, um Missverständnisse zu vermeiden. Ich bin bestrebt, die notwendigen Proben entnehmen zu lassen und die gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen zu unterstützen, aber ich möchte gleichzeitig sicherstellen, dass meine Privatsphäre respektiert wird.

  • Diese Maßnahme zum Test auf Blei halte ich für wichtig

    Bei diesen Wasserproben wird nur auf Legionellen untersucht.

    Muss ich auch meinen Vermieter oder von ihm beauftragte Personen in meine Wohnung lassen?

    Um die Frage zu beantworten muss sich der Vermieter zunächst angekündigt haben und einen Grund nennen, warum er in die Wohnung muss, sodass man dann entscheiden kann, ob es ein berechtigtes Interesse ist. Bis jetzt ist ja nur der Dienstleister für die Probenentnahme angekündigt.

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