Beiträge von Fruggel

    Einzige Angabe dazu hatte ich damals in der Immo-Anzeige. Dort waren 161m² bezeichnet. Dies würde nicht zu dem oben genannten m² Preis passen.

    Offenbar rechnet der Vermieter mit 184m², wenn man die Miete mit dem qm Preis umrechnet. Bei einer Mieterhöhung muss aber die tatsächliche Wohnfläche genommen werden. Bedeutet also im Zweifel, man muss selbst mal komplett alles nachmessen.

    Kann man sich in ländlichen Regionen überhaupt auf einen Mietspiegel beziehen?

    Das ist möglich, denn es ist zulässig, dass man sich auf den Mietspiegel einer Nachbargemeinde bezieht. Das geht allerdings nur, wenn diese Nachbargemeinde in Größe und Struktur auch wirklich vergleichbar ist. Mit der nächsten Großstadt kann man also nicht vergleichen. Wenn es aber gar keinen einfachen oder qualifizierten Mietspiegel gibt, auch nicht in einer Nachbargemeinde, kann der Vermieter keinen solchen als Begründung für die Mieterhöhung her nehmen. Er hätte dann die Möglichkeit, mit 3 vergleichbaren anderen Häusern zu begründen oder ein Gutachten zu beauftragen.

    mich für den gesamten Prozess zur Kasse bitten wird

    Das nützt ihm nur nichts, denn hinterher kannst du von ihm Schadenersatz fordern und das auch entsprechend einklagen. Das solltest du ihm mal unmissverständlich klar machen.

    Es kann auch sein, dass der Vermieter nur allein gegen den Mitbewohner klagen muss. Aber das kann man jetzt nicht sagen, kommt drauf an, wie es weiterhin verläuft.

    grobe Schätzung über den Zeitaufwand und die Kosten eines solchen Prozesses

    Alles in Allem mit Anwalt Kosten und so kann das leicht so 2000-3000€ werden.

    Das ist für mich ziemlich ärgerlich, weil es bedeutet, dass ich für etwas bezahlen und die Konsequenzen tragen muss, das ich nicht einmal kontrollieren kann.

    Das ist in der Tat ärgerlich. Nicht grundlos sagt man, dass es manchmal schwieriger sein kann, einen gemeinsamen Mietvertrag aufzulösen als eine Ehe aufzulösen.

    Gibt es etwas, was ich tun kann, um meinen Mitbewohner zu zwingen, nach Ablauf des Mietvertrags auszuziehen

    Zwingen nicht. Aber man kann mal ein ernstes und deutliches Wort mit ihm reden, was alles an Kosten auf den Mitbewohner zukommt. Denn er macht sich durch sein Verhalten schadenersatzpflichtig und muss am Ende die Kosten allein tragen.

    wie schwierig wird es sein, in Zukunft eine neue Wohnung zu mieten, wenn diese Umstände eintreten?

    Das ist kein Problem. Denn die Klage entsteht ja nicht wegen Mietschulden. Es kommt schon auf den Grund der Klage an.

    nicht verlassen wird und so lange bleiben wird, bis der Vermieter eine Räumungsklage einreicht.

    Warum will er das tun? Welchen Vorteil verspricht er sich dadurch? Was sagt er, wenn man ihm diese Frage stellt?

    Ein Vermieter hat 12 Monate ab Ende des Abrechnungszeitraums, dem Mieter die Abrechnung fristgerecht zuzustellen. Verpasst er diese Zeit, kann er keine Nachforderung mehr stellen, jedoch Guthaben muss er noch auszahlen. Man kann also getrost die Abrechnung noch einfordern.

    Heißt das, dass er theoretisch sogar mehr als 13600€ verlangen könnte?

    Nein, sondern eher weniger. Der Vermieter kann nur so viel verlangen, wie er an Kosten hat. Dafür kann man dann auch Belege verlangen. Und eine Wohnung streichen kostet keine 13600€. Wenn es nur einziele Zimmer betrifft noch weniger.

    Die Tapeten sind alle in gutem Zustand und ein Anstrich würde wahrscheinlich ausreichen

    Dann kann der Vermieter auch nur den Anstrich verlangen.

    das Übergabeprotokoll wird innerhalb von 3 Monaten erstellt.

    Das Übergabeprotokoll sollte aber sofort bei der Wohnungsübergabe erstellt werden. Denn es ist ja dafür da, den Zustand zu dokumentieren zu dem Zeitpunkt.

    Klauseln des ursprünglichen Vertrages ist die Übernahme der Schönheitsreparaturenkosten durch den Mieter

    Das wundert mich ein wenig, denn vor 20 Jahren waren die Klauseln oftmals so gestaltet, wie sie nach heutiger Rechtsprechung nicht mehr wirksam sind. Aber gut, wenn das ein Anwalt geprüft hat, ist es natürlich in Ordnung.

    darf der Vermieter bis zu 8,50€ pro Quadratmeter (wg liegt bei 80qm) pro Jahr seit Vertragsbeginn verlangen

    Das gilt für die Kalkulation bei preisgebundenem Wohnraum. Im freien Wohnungsraum ist es anders.

    Könnte diese Person eine Entschädigung von den anderen Mietern verlangen?

    Ja. In der Gemeinschaft der Mieter untereinander müssen alle für die Kosten einstehen. Es ergeben sich also entsprechende Ansprüche.

    darf der Vermieter in jedem Fall die Bezahlung der Renovierung der gesamten Wohnung verlangen?

    Nein, nur für die renovierungsbedürftigen Zimmer.

    Inwieweit würden Videobeweise von der Renovierung der Räumlichkeiten vor und nach der Renovierung im Falle eines Rechtsstreits helfen?

    Gar nichts. Im Streitfall würde ein Gericht einen Gutachter beauftragen.

    Was gibt es denn zu den Cookies zu sagen?

    Nichts. Aus der Ferne kann niemand sagen, wo genau das technische Problem liegt. Es sieht vielleicht nur so aus, als dass es mit Cookies zu tun hat, kann aber auch was anderes sein. Wenn man sich nicht gut genug auskennt, dann muss man einen Freund fragen, der sich besser auskennt. Und das ist ja auch nicht der Zweck des Forums hier, technische Probleme zu besprechen.

    Bleibt ja nur die Papierform.

    Ja was sonst... oder normale E-Mail.

    Diese Antwort sagt jetzt eher nichts aus.

    Nur wenn man sich schriftlich zur Nutzung der App als Kommunikationsweg verpflichtet hat, können Konsequenzen folgen. Denn dann ist man als Mieter auch verpflichtet, die technischen Voraussetzungen selbst zu schaffen, die App nutzen zu können. Wenn es so eine Verpflichtung nicht gibt, dann müsste der Vermieter vor irgend welchen Konsequenzen klassisch mit Brief schreiben oder zumindesst normale E-Mail.

    In dieser speziellen Konstellation empfehle ich, erst mal mit der Untermieterin zu sprechen um wenn möglich eine Lösung zu finden, die für beide von euch angenehm ist. Sollte das scheitern, kann man immer noch die Kündigung aussprechen. Doch dann ist die Untermieterin schon darauf vorbereitet und kann sich bereits etwas anderes suchen.

    Das wäre kein Mietvertrag. Denn es gibt ja nichts, was der Vertragspartner mietet zu seiner exklusiven Nutzung, es ist lediglich eine gemeinsame Nutzung. So einen Nutzungsvertrag kann man natürlich abschließen, wenn man sich über die Konditionen einig wird. Da müsste man zunächst einfach mal mit den Leuten ins Gespräch gehen.

    Das lässt sich so pauschal gar nicht beantworten. Denn der Vermieter könnte als Stromanbieter auftreten (Stichwort Mieterstrommodell) oder der Strom könnte sich um sonstige Betriebskosten Nach Nr. 17 der Liste in der Betriebskostenverordnung handeln. Das müsste man im Vertrag nachsehen.

    Sorgt die bereits bestehende Kündigung meines Hauptmietvertrages zum 31.12. automatisch dafür, dass der Untermieter an diesem Datum ausziehen muss

    Nein, der Hauptmietvertrag beeinflusst das Bestehen des Untermietvertrags nicht. Wenn es nur um wenige Wochen oder Monate geht wie hier, spricht man übrigens nicht von einem Zeitmietvertrag nach § 575 BGB, sondern um eine Vermietung zum vorübergehenden Gebrauch nach § 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB. Ähnlich wie in einem Hotel, wo man das Zimmer ja auch nur für die vereinbarte Zeit mietet, ohne dass ein Grund angegeben wurde.

    solche Maßnahmen 3 Monate vor Beginn der Maßnahme in Textform schriftlich anzukündigen

    Sagen wir mal so. Wenn er es nicht ankündigt, dann es sein, dass die Mieterhöhung dann nicht nach 3 Monaten, sondern erst nach 9 Monaten wirksam wird und zu zahlen

    ist, gemäß § 559b BGB.

    wie schafft man es denn sich ein Bild von den genannten Wohnungen zu machen ?

    Beispielsweise könnte man zu der Wohnung hin gehen, klingeln, und mit dem Mieter sprechen. Dieser ist zwar nicht verpflichtet, Informationen zu geben, aber wenn man freundlich fragt, klappt es meistens.

    und gebeten die NK anzupassen

    Das ist die nicht ganz korrekte Vorgehensweise des Mieters. Man rechnet selbst den gemäß der Beanstandung richtigen Betrag aus und leistet dann nur die Nachzahlung in der unstreitigen Höhe. Ein Vermieter schuldet nur eine Abrechnung, die nicht zwingend korrekt sein muss, sondern anhand derer sich ermitteln lässt, was man für die Nebenkosten zu leisten hat. bzw. an Guthaben zurück bekommen muss.

    Nun ein Jahr später mit der Nachricht zur neuen NK, möchte der Vermieter vom ehemaligen Mieter den Schaden beseitigt haben

    Die Verjährung für Forderungen dieser Art ist 6 Monate ab Rückgbe der Wohnung.

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