Einzige Angabe dazu hatte ich damals in der Immo-Anzeige. Dort waren 161m² bezeichnet. Dies würde nicht zu dem oben genannten m² Preis passen.
Offenbar rechnet der Vermieter mit 184m², wenn man die Miete mit dem qm Preis umrechnet. Bei einer Mieterhöhung muss aber die tatsächliche Wohnfläche genommen werden. Bedeutet also im Zweifel, man muss selbst mal komplett alles nachmessen.
Kann man sich in ländlichen Regionen überhaupt auf einen Mietspiegel beziehen?
Das ist möglich, denn es ist zulässig, dass man sich auf den Mietspiegel einer Nachbargemeinde bezieht. Das geht allerdings nur, wenn diese Nachbargemeinde in Größe und Struktur auch wirklich vergleichbar ist. Mit der nächsten Großstadt kann man also nicht vergleichen. Wenn es aber gar keinen einfachen oder qualifizierten Mietspiegel gibt, auch nicht in einer Nachbargemeinde, kann der Vermieter keinen solchen als Begründung für die Mieterhöhung her nehmen. Er hätte dann die Möglichkeit, mit 3 vergleichbaren anderen Häusern zu begründen oder ein Gutachten zu beauftragen.