Ankündigung Mieterhöhung prüfen

  • Hallo zusammen,

    wir haben eine Ankündigung zur Mieterhöhung erhalten. Diese kommt mir ziemlich schwammig vor, deshalb würde ich sie gerne mal hier teilen.

    Wohnbeginn: 1.2.2022 (Erstbezug nach Neubau)

    Aktuelle Kaltmiete (seit Einzug): 1180 €

    Angekündigte Kaltmiete: 1350 €

    Begründung:

    "In den letzten Jahren hat sich das Mietniveau im Großraum Köln-Bonn und damit auch in <Ort> ~Entfernung zu Bonn 40km, zu Köln 60km~ deutlich erhöht.

    Hiermit kündige ich an, die Grundmiete für Ihre Doppelhaushälfte einschl. Garage aufgrund der ortsüblichen Vergleichsmieten ab dem 01.01.2024 auf 1350 €/Monat (7,34/m²) zu erhöhen. Der mir vorliegende Mietspiegel mit Vergleichsmieten liegt bei durchschnittlich 8,86 €/m² und somit noch weit über dem Preisniveau der Miete Ihres Hauses."

    Hier die Punkte die mir seltsam und unscharf vorkommen.

    - Bezug zum Großraum Köln-Bonn

    - Im Mietvertrag und auch in der Nebenkostenabrechnung fehlt eine Angabe zu der Wohnfläche (somit fehlt auch die Angabe wie diese berechnet wurde - DIN 277 oder WoFIV). Einzige Angabe dazu hatte ich damals in der Immo-Anzeige. Dort waren 161m² bezeichnet. Dies würde nicht zu dem oben genannten m² Preis passen.

    Energiespar-Haus mit 161 qm - 5 Zi. - 1.180,00 €

    - Es gibt keine Quellenangabe zum Mietspiegel. Außerdem wohnen wir so ländlich, dass es keinen "offiziellen" Mietspiegel gibt. Die Ortsverwaltung hat auf meine Nachfrage lediglich eine URL zu mietspiegeltabelle.de als Beispiel für einen Richtwert genannt. Kann man sich in ländlichen Regionen überhaupt auf einen Mietspiegel beziehen?

    Wie würdet ihr mit der Ankündigung umgehen?

    VIelen Dank im Voraus.

  • Einzige Angabe dazu hatte ich damals in der Immo-Anzeige. Dort waren 161m² bezeichnet. Dies würde nicht zu dem oben genannten m² Preis passen.

    Offenbar rechnet der Vermieter mit 184m², wenn man die Miete mit dem qm Preis umrechnet. Bei einer Mieterhöhung muss aber die tatsächliche Wohnfläche genommen werden. Bedeutet also im Zweifel, man muss selbst mal komplett alles nachmessen.

    Kann man sich in ländlichen Regionen überhaupt auf einen Mietspiegel beziehen?

    Das ist möglich, denn es ist zulässig, dass man sich auf den Mietspiegel einer Nachbargemeinde bezieht. Das geht allerdings nur, wenn diese Nachbargemeinde in Größe und Struktur auch wirklich vergleichbar ist. Mit der nächsten Großstadt kann man also nicht vergleichen. Wenn es aber gar keinen einfachen oder qualifizierten Mietspiegel gibt, auch nicht in einer Nachbargemeinde, kann der Vermieter keinen solchen als Begründung für die Mieterhöhung her nehmen. Er hätte dann die Möglichkeit, mit 3 vergleichbaren anderen Häusern zu begründen oder ein Gutachten zu beauftragen.

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