Falsche Wohnungsgröße - Haftung bei Schaden im Treppenhaus

  • Hallo allerseits,

    ich bräuchte mal Hilfe bei folgendem Gedankenexperiment. Der Mieter einer Wohnung ist seit einem Jahr ausgezogen. Ungefähr 3-4 Monate ist ihm aufgefallen, dass die Wohnung 20qm zu klein ist, als in den Nebenkosten angegeben (Dachgeschoss, durch eigenes Nachmessen erfahren). Diesen Mangel hat er dem Vermieter per Mail mitgeteilt und gebeten die NK anzupassen. Als Antwort bekam der Mieter nur, dass das Anliegen geprüft wird. 1-2 Monate stille. Nach erneutem Nachfragen bestand der Vermieter auf die Wohnungsgröße, nachdem er in den Unterlagen des Architekten nachgeschaut hatte (die er aber dem Mieter nicht zur Einsicht zur Verfügung gestellt hat). Der Mieter bat um Einsicht in die Unterlagen, jedoch kam wieder 1-2 Monate keine Antwort. Der Mieter ist kurz darauf ausgezogen und es besteht ungefähr 9 Monate Funkstille, bis die NK für das Vergangene Jahr eintraf - wieder mit der aus Mietersicht falschen Wohnungsgröße. Erneut wurde der Betrag beanstandet mit der erneuten Aufforderung die alte sowie neue NK anzupassen. Der Vermieter besteht weiterhin auf die Quadratmeterzahl des Architekten. Da der Mieter nicht mehr in der Wohnung lebt, kann er auch nicht mehr die Wohnung professionell vermessen lassen.

    Ziemlich zeitgleich hat sich ein weiterer Sachverhalt abgespielt: Beim Verkauf der alten Küche vor dem Umzug, haben die Käufer einen Schaden im Treppenhaus verursacht. Die Mieter haben das dem Vermieter gemeldet und angeboten, die Kontaktdaten der Käufer zu übergeben, die den Schaden verursacht haben. Diese hatten zuvor schon angeboten, den Schaden über deren Haftpflicht zu begleichen. Der Vermieter hatte nur geantwortet, das zu prüfen. Nun ein Jahr später mit der Nachricht zur neuen NK, möchte der Vermieter vom ehemaligen Mieter den Schaden beseitigt haben. Dieser wurde damals auch im Übergabeprotokoll vermerkt, jedoch ohne Angaben, wer den Schaden (und bis wann) zu beseitigen hat.

    Wie würdet ihr aus Sicht des Mieters weiter vorgehen bezüglich des Schadens in Treppenhaus, sowie der aus Mieter sicht falschen Wohnungsgröße?

    Vielen Dank für eure Antworten :)

  • und gebeten die NK anzupassen

    Das ist die nicht ganz korrekte Vorgehensweise des Mieters. Man rechnet selbst den gemäß der Beanstandung richtigen Betrag aus und leistet dann nur die Nachzahlung in der unstreitigen Höhe. Ein Vermieter schuldet nur eine Abrechnung, die nicht zwingend korrekt sein muss, sondern anhand derer sich ermitteln lässt, was man für die Nebenkosten zu leisten hat. bzw. an Guthaben zurück bekommen muss.

    Nun ein Jahr später mit der Nachricht zur neuen NK, möchte der Vermieter vom ehemaligen Mieter den Schaden beseitigt haben

    Die Verjährung für Forderungen dieser Art ist 6 Monate ab Rückgbe der Wohnung.

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