Beiträge von Fruggel

    Einen Verwaltungsbeirat muss es nicht zwingend geben. Nur wenn es einen gäbe, wäre es dessen Aufgabe. Ansonsten steht es jedem Eigentümer frei, die Unterlagen einzusehen und die Dinge zu prüfen.

    Über die Abrechnung muss auf der Versammlung abgestimmt werden, erst dann ist diese gültig. Danach kann allerdings auch nichts mehr beanstandet werden. Daher sollte man vorher prüfen.

    da der Verwalter auf der letztjährigen Sitzung verschieden Dinge versprochen hat, sich zu kümmern, aber bis heute nicht erfüllt hat

    Auch das vielleicht mal vorab mit den Eigentümern besprechen, was sie von dem Verwalter halten. Eventuell gibt es eine Mehrheit, den Verwalter abberufen zu wollen, wenn keine Besserung in Aussicht ist.

    Grundsätzlich hat man Erhaltungsmaßnahmen zu dulden nach dem Gesetz. Allerdings gibt §555f BGB die Möglichkeit, über den Ablauf der Maßnahmen mit dem Vermieter zu verhandeln. Deshalb sagte ich, mit dem Vermieter das Gespräch zu suchen, wenn die Ankündigung da ist, und die Vorbehalte und Erfahrungen bei anderen Mietern besprechen.

    Vom Vermieter selbst gab es nie eine Ankündigung oder Nachricht dazu.

    Das ist aber erforderlich. Ohne einer Ankündigung muss man niemanden herein lassen. Es kann ja ansonsten theoretisch auch mal ein Handwerker kommen, der gar keinen Auftrag hat. Wenn der Vermieter einmal über die Maßnahme informiert hat, kann man sich mit ihm in Kontakt setzen, um die Einwände bzw. Probleme damit besprechen.

    Können wir was gegen die Miethöhe unternehmen?

    Wenn die geforderte Miete nicht der ortsüblichen Höhe entspricht, dann muss man das Mieterhöhungsverlangen auch nicht unterschreiben und der Vermieter würde auch gerichtlich nicht durch kommen.

    Gilt der Mietspiegel auch für Häuser?

    Meistens nicht. Jedoch darf der Mietspiegel trotzdem als Orientierung genutzt werden, weil die Miete von Häusern oftmals noch höher liegt als bei einem Reihenhaus.

    In der Rechtsprechung gilt eine zweimalige Zahlung der erhöhten Miete als konkludente Zustimmung, also der Zustimmung durch schlüssiges Handeln. Wenn man die neue Miete also nicht unter Vorbehalt geleistet hat, wird es wohl nicht möglich sein, eine Vertragsänderung zu bestreiten.

    In rechtlichen Dingen sollte man sich schon vorher überlegen, was man tut, oder sich Rat suchen.

    Diese Frage sollte dem Hausverwalter gestellt werden. Hier kann keiner einsehen, wie der Verwalter seine Arbeit macht. Jedoch sollte man nicht bis zur Jahresversammlung warten. Diese ist dafür da, um Beschlüsse zu fassen. Solche Unstimmigkeiten klärt man im Vorfeld. Außerdem sollte es normal jemanden geben, der eine Rechnungsprüfung macht, was die Aufgabe des Verwaltungsbeirats ist falls es einen gibt.

    Eine solche thermische Reinigung ist eine völlig normale Maßnahme für die Beseitigung von Legionellen. Sollte ein Befall festgestellt werden, wäre das eine Methode, die planmäßig angewendet wird. Und es ist auch völlig üblich, dass dies zur Prävention genutzt wird. Modernere Heizanlagen haben sogar ein Programm dafür, die Temperatur in gewissen Zeitabständen automatisiert zu erhöhen zur Reinigung. Gegen die Maßnahme ist also nichts einzuwenden. Ganz im Gegenteil, das sollte der Vermieter 2-3 mal im Jahr tun zur Vorbeugung.

    Wenn man eine gewissen räumlichen Bereich gemietet hat zur exklusiven Nutzung, dann hat man auch das alleinige Besitzrecht darüber. Ich meine damit, falls die gesamte Hälfte der Garage gemietet ist und nicht etwa nur ein Teil davon, sodass ein Bereich als Begehung für die Nachbarn ausgenommen ist.

    Das bedeutet, die Nachbarin hat überhaupt keinen Anspruch darauf, dass sie durch den gemieteten Bereich durch laufen darf. Es ist von daher schon ein Entgegenkommen, wenn sie die 30cm nutzen darf und nicht außen herum laufen muss. Das könnte man ihr mal so erklären, denn vielleicht ist sie der Meinung, einen Anspruch auf Durchgang zu haben, was nicht der Fall ist. Es kann natürlich möglich sein, dass der Vermieter der Nachbarin irgend was diesbezüglich zugesagt hat. Doch das ist das Problem des Vermieters, wenn er etwas zusagt, was er gar nicht einhalten kann.

    So ganz werde ich aus der digitalen Anzeige nicht schlau, ob die Buchstaben so richtig gelesen sind

    iC ist der Wert zum Stichtag des Datums, also zum 31.12. und iA ist der aktuelle im Moment aufgelaufene Wert zu heute.

    sollte ich den Messwert beanstanden?

    Ja. Wenn die falschen Werte in der Abrechnung stehen, dann ist es berechtigt, die Abrechnung in dem Punkt zu beanstanden. Wenn es Messwerte gibt, dann müssen diese auch eingesetzt werden.

    Ob das Gerät ordnungsgemäß eingebaut ist, lässt sich hier nicht beantworten. Da müsste man einen Installateur kommen lassen, der sich das vor Ort anschaut.

    Ja das geht eh um ein paar Ecken. Denn den Betrag will der Vermieter ja dann auf die Mieter umlegen in der Nebenkostenabrechnung. Es ist im Ergebnis also egal, ob nun der Mieter dem Vermieter eine Rechnung schreibt oder ob der Mieter dem Vermieter nur die Konditionen des Stromanbieters nennt, mit denen der Vermieter den Betrag berechnen kann. Da können sich beide einigen, wie es ihnen am angenehmsten ist.

    Ich persönlich würde vorab aber noch den Elektriker fragen, ob man die Leitungen zu dem Raum nicht doch ohne großen Aufwand umklemmen kann auf den Allgemeinstromzähler. Wäre das Einfachere, wenn das machbar ist ohne viel Kosten zu verursachen.

    Das geht nicht, denn es gibt keine allgemeine Regelung dafür. Es kommt auf die genaueren Umstände an. Deshalb schrieb ich oben:

    Alles Weitere wäre mit dem Anwalt zu besprechen

    Davon abgesehen kann es auch sehr hilfreich sein, mit dem Vermieter ein offenes Wort zu sprechen und ihn über die Situation mit dem Mitbewohner zu informieren. Der Vermieter hat durchaus dann Möglichkeiten, die Dinge so zu steuern, wie es gerecht ist.

    Wenn ich diese 473,25 € auf 3 Parteien hochrechne

    Das ist nicht sinnvoll. Denn der angesetzte Betriebsstrom gilt für die gesamte Heizanlage, und die Kosten werden dann auf die Bewohner verteilt.

    Die Belege habe ich soeben angefordert

    Diese muss der Vermieter nicht zwingend zusenden. Denn eigentlich ist es so gedacht, dass man zum Vermieter hin geht und die Belege persönlich einsieht. Dabei kann man dann auch Fragen dazu stellen.

    Auch dafür muss der Verlierer aufkommen, was in diesem Fall eine Jahreskaltmiete wäre, oder nicht?

    Richtig, der Streitwert ergibt ich aus einer Nettojahresmiete. Das ist aber in meiner Schätzung schon enthalten.

    Beeinträchtigt die Einstellung der Mietzahlungen während des Räumungsprozesses meine Chancen, in Zukunft eine neue Wohnung zu bekommen?

    Nur während der Kündigungsfrist muss man noch Miete zahlen. Danach ist die Pflicht zur Zahlung beendet. Der Vermieter kann dann nur eine Nutzungsentschädigung verlangen, was aber ein Schadenersatz ist und keine Miete.

    Alles Weitere wäre mit dem Anwalt zu besprechen, der für den Prozess hilft!

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