Darf Verbrauch geschätzt werden - Mieter lesen Zähler selbst ab

  • Guten Tag,

    ich falle mit meiner Frage wohl direkt durch die Tür. Darum will ich etwas aufklären...
    Ich habe vor zwei Jahren eine Wohnung in einem 7 Parteien Haus gekauft. Inzwischen bin ich der einzige Eigentümer der selbst dort wohnhaft ist. Zum Zeitpunkt des Kaufs war noch ein anderer Eigentümer hier wohnhaft. Der "Hausmeister".
    Letztes Jahr ist er ausgezogen und hat von sich aus entschieden, das die Mieter die Zählerstände für Warm - Kaltwasser ablesen und sie mir in den Briefkasten werfen sollen. Damit war ich auch einverstanden. Ich habe daraufhin alles gesammelt und aufbewahrt. Bis heute ist nichts abgeholt worden. Da es nicht meine Aufgabe war, die Ablesungen an ihn weiter zu geben, liegen diese immer noch bei mir!!!
    Jetzt frage ich mich natürlich wie die Heizkostenabrechnung vom Hausverwalter erstellt wird?!

    Auf der kommenden Eigentümerversammlung wollte ich erstmal abwarten ob er die Abrechnungen vorlegen kann! Falls ja, wollte ich ihm die bei mir gesammelten Ablesungen auf den Tisch knallen und fragen, auf welcher Basis er das errechnet hat.

    Darf der Hausverwalter den Verbrauch schätzen, obwohl er abgelesen wurde. Aber nie abgeholt wurde???

    Viele Grüße
    Flo


  • Diese Frage sollte dem Hausverwalter gestellt werden. Hier kann keiner einsehen, wie der Verwalter seine Arbeit macht. Jedoch sollte man nicht bis zur Jahresversammlung warten. Diese ist dafür da, um Beschlüsse zu fassen. Solche Unstimmigkeiten klärt man im Vorfeld. Außerdem sollte es normal jemanden geben, der eine Rechnungsprüfung macht, was die Aufgabe des Verwaltungsbeirats ist falls es einen gibt.

  • Hallo Fruggel,

    vielen Dank für die Antwort.

    Das es so etwas wie einen Verwaltungsbeirat gibt wusste ich z.B garnicht. Davon habe ich auf der letzten Eigentümerversammlung auch kein Wort gehört. Somit ist dieses Organ in unserer WEG wohl nicht installiert. Ich habe die Wohnung von meinem Onkel gekauft und er hat auch die letzte Abrechnung bekommen und bezahlt, da ich die Wohnung in der Zeit selbst renoviert, aber nicht bewohnt habe.

    Somit habe ich selbst noch keine Abrechnung bekommen.

    Nach deiner Nachricht werde ich mir die Abrechnung, die die nächsten Tage im Briefkasten sein soll, prüfen und dann reagieren.

    Ich bin auf das ganze Thema auch erst "heiß" geworden, da der Verwalter auf der letztjährigen Sitzung verschieden Dinge versprochen hat, sich zu kümmern, aber bis heute nicht erfüllt hat. Wie Bsp. Gärtner suchen, Winterdienst organisieren und noch weiter Sachen. Nix ist passiert!!!

    Alles Dinge die ich auf der Versammlung ansprechen wollte.

    Nochmals Danke für die Antwort.

    Viele Grüße

  • Einen Verwaltungsbeirat muss es nicht zwingend geben. Nur wenn es einen gäbe, wäre es dessen Aufgabe. Ansonsten steht es jedem Eigentümer frei, die Unterlagen einzusehen und die Dinge zu prüfen.

    Über die Abrechnung muss auf der Versammlung abgestimmt werden, erst dann ist diese gültig. Danach kann allerdings auch nichts mehr beanstandet werden. Daher sollte man vorher prüfen.

    da der Verwalter auf der letztjährigen Sitzung verschieden Dinge versprochen hat, sich zu kümmern, aber bis heute nicht erfüllt hat

    Auch das vielleicht mal vorab mit den Eigentümern besprechen, was sie von dem Verwalter halten. Eventuell gibt es eine Mehrheit, den Verwalter abberufen zu wollen, wenn keine Besserung in Aussicht ist.

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