Dagegen kann man grundsätzlich nichts sagen. Es gehört zu den Tätigkeiten der Müllbeitigung, die Ablageplätze in Ordnung zu halten. Die Kosten dafür sind ebenfalls umlagefähig. Man kann höchstens mit dem Wirtschaftlichkeitgebot argumentieren, wenn es Anbieter mit deutlich besserem Preis-Leistungsverhältnis gibt.
Beiträge von Fruggel
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Die Kosten durch einen Wasserschaden müssen abgezogen werden, denn die hat der Vermieter zu tragen, sofern es nicht die Gebäudeversicherung übernimmt. Das betrifft den Strom und das Wasser. Als Mieter zahlt man nur das, was man selbst veranlasst verbraucht hat.
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Darf eine ortsübliche Miete angesetzt werden
Ja. Die Kappungsgrenze gilt nur bei Erhöhungen während eines Mietverhältnisses.
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Bitte beim Erstellen eines Themas keine wichtigen Infos weg lassen.
auf 5,16€/m2 zu viel Miete
Warum ist das jetzt zu viel? Beim Unterschreiben des Mietvertrags war es doch schon bekannt, das es teuer ist? Warum war es da noch in Ordnung?
Im Internet habe ich gelesen dass die Miete 20% über dem Mietspiegel liegen darf
Wo genau steht das?
wir sind November 2020 in eine Wohnung (Mehrfamilienhaus, 3 Parteien) ins Erdgeschoss gezogen
Liegt die Wohnung in einem Gebiet, das von der Landesregierung als Gegend mit angespannter Wohnsituation ausgewiesen wurde? Und wie viel hat der vorherige Mieter gezahlt?
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Dass die Kosten auf nur noch 3 Einheiten aufgeteilt werden ist schon richtig, wenn die Schreinerei nicht mehr da ist. Die Kosten müssen sich im Gegenzug aber auch verringern. Bei der Grundsteuer ist das Problem, dass es sehr lang dauern kann, bis die Städte und Gemeinden das neu berechnen. Das kann schon mal 1 oder 2 Jahre dauern, und dann muss das nachträglich in der Abrechnung korrigiert werden. Bei der Versicherung sollte es schnell gehen. Wenn der Vermieter vergessen hat, den Beitrag anpassen zu lassen, kann man den Punkt monieren.
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Das hängt jetzt vom Mietspiegel ab, den man sich anschaut. Wenn dort die Küche als Abschlagsmerkmal aufgeführt ist, dann werden die genannten Punkte tatsächlich abgezogen als wohnwertmindernd.
Alle Mietspiegel, die ich kenne, enthalten aber nur die Küche als Zuschlagsmerkmal, also wenn eine vorhanden ist. Das bedeutet, da ist in der Miete ohne irgend welcher Merkmale die Wohnung ohne Küche berücksichtigt. Logischerweise kann man dann nicht nochmal etwas abziehen.
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Im Netz habe ich gelesen, das hinter den Kosten z.B. Zwischenablesungen durch Wohnungsein- und auszüge stehen, und die seien angeblich nicht umlagefähig. Ist das so?
Ja, das ist richtig. Nutzerwechselgebühren sind laut Rechtsprechung nicht umlagefähig, auch wenn das im Vertrag vereinbart sein sollte.
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zu dessen Grünflächen ich gar keinen Zugang habe?
Kommt ganz darauf an, ob man diese Grünflächen nicht nutzen möchte, oder ob man sie nicht nutzen darf, weil andere Bewohner ein Nutzungsrecht an den Flächen haben. Und es kommt darauf an, ob man diese Flächen von seiner Wohnung aus sehen kann. Denn ein guter optischer Eindruck wertet das Objekt auf. Man kann die Frage daher nicht so allgemein beantworten.
Muss die Hausverwaltung auf Verlangen des Mieters ein „Arbeitsprotokoll“ vorlegen
Im Rahmen der Belegeinsicht kann man das verlangen, ja. In der Abrechnung selbst muss es aber nicht mitgeliefert werden.
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Es ist im Gesetz definiert worden, dass die Kosten der unterjährigen Verbrauchsinformationen umlagefähig sind. Daher wird es für alle Mieter teurer.
(2) Zu den Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage einschließlich der Abgasanlage gehören die Kosten der verbrauchten Brennstoffe und ihrer Lieferung, die Kosten des Betriebsstromes, die Kosten der Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage, der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft, der Reinigung der Anlage und des Betriebsraumes, die Kosten der Messungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, die Kosten der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung sowie die Kosten der Verwendung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung einschließlich der Kosten der Eichung sowie der Kosten der Berechnung, Aufteilung und Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen gemäß § 6a
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Das ist schon klar.
Was genau ist dann noch unklar, wenn dieser Punkt doch klar ist?
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wird man gefragt ob eine Küche vorhanden ist oder nicht
Mit dieser Frage ist eine vom Vermieter zur Verfügung gestellte Küche gemeint.
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Darf er rechtlich gesehen die Zählersituation im Haus einfach so umbauen
Nein. Der Vermieter hat sich (indirekt) vertraglich verpflichtet, Wasser bereit zu stellen, und das kann er nicht ohne Absprache ändern. Außerdem machen das in vielen Städten die Stadtwerke gar nicht mit und verweigern die Umstellung, da nach deren Bedingungen nur der Eigentümer einen Vertrag schließen kann.
in meinem Mietvertrag oder dem Pauschalmietvertrag der anderen Mieter steht nicht viel dazu drin
Ist auch nicht nötig, da die Wasserversorgung eine wesentliche Sache ist zum Wohnen, und daher in der Regel der Vermieter verantwortlich ist.
Desweiteren steht in unserer Landesverordnung, dass auch in unserem Haus (eigentlich) für jede Mietpartei ein eigener Wasserzähler verbaut sein muss
Dann könnte man, wenn man will, dem Bauamt eine Mitteilung dazu geben. Als Mieter hat man keine Möglichkeit, die Umsetzung einer baulichen Verordnung zu erzwingen.
und jährlichen Nebenkostenabrechnungen (die der Vermieter jedoch seit Jahren nicht erstellt hat).
Es ist mir immer wieder unbegreiflich, warum man jahrelang wartet und keine Abrechnung fordert. Okay, wenn man genau weiß, dass sich eine Nachzahlung ergeben würde, ist es verständlich. Aber es könnte ja auch ein Guthaben sein.
Nun muss unser Vermieter wohl kürzlich Geldsorgen gehabt haben
Ein Anlass, sich mal darüber Gedanken zu machen, ob die Kaution korrekt angelegt wurde und nicht von Gläubigern gepfändet werden kann.
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können wir dem Vermieter Rede u. Antwort stehen
Und warum um alles in der Welt wollt ihr dem Vermieter eine Rechtsberatung bieten? Er ist es, der mehr Geld möchte. Sollte er sich dann nicht selber darum kümmern, was zu beachten ist?
Wir sind bestrebt mit dem Vermieter eine gütliche Einigung zu finden.
Eine Mieterhöhung muss in der Regel mit Unterschrift bestätigt werden. Und wenn man mit dem vollen Betrag nicht einverstanden ist, dann erklärt man eben schriftlich einen geringeren Betrag (Teileinverständnis), den man für korrekt (ortsüblich) hält. Man kann diesen Betrag ja begründen in dem Schreiben. Der Vermieter kann sich das überlegen, ob er das akzeptiert oder auf den Rest klagt.
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wäre maximal bereit 3 Jahre nach zu zahlen. Thema Verjährung zwischen Kaufleuten
Das mit der Verjährung ist korrekt. Aber das ist nicht etwas, was der Vermieter, der die Forderung hat, beachten muss, sondern der Schuldner kann die Einrede der Verjährung geltend machen. Siehe § 214 BGB - Wirkung der Verjährung. (Sollte man als Kaufmann eigentlich wissen)
Es kann möglich sein, dass ein mündlicher Mietvertrag zustande gekommen ist. Es könnte aber auch sein, dass es eine Leihe ist oder die Garage als Zusatz zum Haupt-Mietvertrag ohne Aufpreis mitvermietet werden sollte. Das nur zum Nachdenken, man kann es von hier aus nicht beurteilen.
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2002. Es geht ja um den technischen Baustandard, der sich im Laufe der Zeit verändert und sich so das Objekt verbessert. Eine Küche hat damit nichts zu tun.
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Wir sind hier ein Mietrecht Forum, kein Technik Forum. Bitte fragen Sie an besser geeigneter Stelle nach.
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Nach der aktuellen Rechtsprechung des BGH kann der Vermieter nur dann die Schönheitsreparaturen verlangen, wenn die Wohnung in einem nicht renovierungsbedürftigen Zustand übergeben wurde oder aber der Vermieter einen angemessenen finanziellen Ausgleich gewährt hat.
Etwas anders verhält es sich, wenn man Wände farbig gestrichen hat. Diese gelten wie eine Beschädigung, und da kann der Vermieter durchaus verlangen, dass die in den Ursprungszustand versetzt werden, also in hellen neutralen Farben.
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damit man den qm-Preis als "qualifizierten Mietspiegel" akzeptieren kann
Der Mietspiegel ist eine Erhebung, die ganz offiziell von den Städten heraus gegeben wird. Eine Statistik aus angebotenen Wohnungen in Online Portalen ist kein Mietspiegel. Man kann bei der Stadt mach dem Mietspiegel fragen. Oder wenn dieser nur kostenpflichtig zu bekommen ist, muss ihn der Vermieter beilegen.
Natürlich muss das richtige Baujahr der Fertigstellung genommen werden.
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Dachte es müssen volle 2 Monate dazwischen sein
So ist es auch. Vielleicht denkt der Vermieter, es gäbe hier auch die 3 Tage Karrenzzeit wie bei einer Kündigung. Dem ist ber nicht so.
Mieterhöhung auf ortsübliche Vergleichsmiete
Wenn das alles ist, was in dem Mieterhöhungsverlangen steht, ist das nicht ausreichend für die Begründung.
immer noch nicht die versprochenen separaten Strom- Wärme- u. Wasserzähler
Das ist natürlich nicht in Ordnung, hat aber mit der Mieterhöhung gar nichts zu tun. Dies ist kein Grund, die Mieterhöhung ablehnen zu dürfen.
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