Beiträge von Fruggel

    Wenn mehrere Menschen im Haus Angst haben, dann ist das denke ich schon ein Grund, den der Vermieter nicht ignorieren darf

    Das ist eben der ganz falsche Gedanke und die nicht erfüllbare Hoffnung, die ihr habt. Aber ich darf euch völlig ohne jeden Zweifel sagen, dass ein Vermieter eure Sorgen sehr wohl ignorieren darf. Natürlich könnt ihr mit dem Vermieter über eure Sorgen reden, selbstverständlich. Aber das dürft ihr nicht mit der Erwartung tun, dass der Vermieter darauf eingehen muss. Ihr habt keine rechtliche Möglichkeit, den Mietvertrag mit diesem neuen Nachbarn zu verhindern.

    Aus diesem Grund versuche ich ja mit Engelszungen euch die Augen zu öffnen, dass man die Dinge auch unter einer anderen Perspektive betrachten kann und anders heran gehen kann. Man kann den Nachbarn wie einen Menschen betrachten anstatt wie einen Skinhead, und das kann Wunder bewirken.

    Erst wenn es zu Ruhestörung oder irgend welchen anderen Dingen kommt sieht es anders aus. Aber man muss nicht mit Gedanken schon herauf beschwören, dass es dazu kommen wird, sondern es angstfrei und ganz neutral einfach abwarten.

    dass wir hier kleine Kinder

    Die Kinder tun mir leid, denn sie lernen somit nun, dass alle Menschen mit Tatoos schlechte böse Menschen sind. Tolle Werte, die ihr den Kindern da unbewusst mit auf den Lebensweg gebt. Die Weichen für Angststörungen sind gestellt.

    ihm das gefällt wenn alle anderen ihm ausweichen und Angst haben

    Nein. Es ist die Möglichkeit, Aufmerksamkeit zu bekommen, denn in der Kindheit bekam er sicherlich keine. Sich so zu geben ist nicht eine Modeerscheinung, sondern hat einen tieferen psychologischen Grund. Man kann einen Menschen nicht beurteilen, ohne mehr zu wissen oder sprichwörtlich in seinen Schuhen gegangen zu sein.

    Hat so ein Mensch nicht schon durch sein mikroaggressives Auftreten durch reine Anwesenheit die Atmosphäre vergiftet?

    Es ist eine Frage, ob man das Gift an und in sich heran lässt. Das hat man selbst in der Hand. Ein Imker zeigt auf einen Bienenstich nur deshalb keine Reaktion, weil der Körper das Gift nicht für eine Gefahr hält, die bekämpft werden muss.

    angenehme Atmosphäre im Haus durch solche Menschen vergiften zu lassen

    Dabei seid ihr es selbst, die gerade Gift versprühen. Ja, seht es von dieser Seite. Ihr kennt den Menschen doch überhaupt nicht, ihr beurteilt, nein verurteilt ihn nur allein aufgrund seines Äußeren. Ihr habt überhaupt keine Ahnung, ob von diesem Menschen eine Gefahr ausgeht oder es im Herzen ein lieber netter Kerl ist. Das ist nicht fair. Ihr würdet auch nicht aufgrund irgend welcher äußerer Umstände abgestempelt werden wollen. Seid freundlich zu ihm, denn die Art der Energie, die man ausstrahlt, kommt meistens auch zurück. Ihm mit Mißmut zu begegnen vereist die Stimmung, aber im Gegensatz ein Lächeln bewirkt Wunder.

    Ihr habt keine andere Wahl, als es so zu sehen, denn den Einzug könnt ihr nicht verhindern. Nachbarn haben kein Mitspracherecht, wer ins Haus einzieht. Das entscheidet allein der Vermieter. Aber ihr habt die Wahl, ob ihr euch die gute Stimmung im Haus durch Vorbehalte eigenhändig kaputt macht. Jemand von außen kann das nicht, das geht allein von eurer eigenen Einstellung aus. Betrachtet es bitte mal aus dieser Perspektive.

    Das auf der ersten Seite ist rechtlich nicht relevant, das ist nur eine Art Vorwort. Es ist auch völlig egal, wofür die höhere Miete verwendet wird.

    Wichtig ist dann die Einstufung in den Mietspiegel, ob diese korrekt ist. Hier kommt es auf Baujahr, Wohnungsgröße, Stadtteil und andere Faktoren an. Das müsste überprüft werden.

    Aber duch die Nennung des Mietspiegels und Erläuterung wie der Vermieter die Wohnung eingruppiert hat, ist die Mieterhöhung erst mal korrekt begründet. Der Rest ist dann die Prüfung der Höhe.

    Diese zusätzlichen Informationen hätten im ersten Beitrag schon genannt werden müssen. Alles ist wichtig.

    durch die Formulierung im Vertrag sicher im Recht?

    Das müssen Sie einen Rechtsanwalt fragen, nur dieser darf irgend eine Garantie auf Rechtssicherheit geben.

    wir haben einen beidseitigen Kündigungsverzicht zum 30.04.2024

    Der Satz stimmt bis hierher auch, die Vertragslaufzeit muss mindestens bis zum 30.04. gehen.

    Eine Kündigung ist erstmalig zum Ablauf des vorgenannten Zeitraums

    Das ist der Satz im Vertrag, und dort kommt es auf das Wort "zum" an, was den Ablauf der Mietzeit anzeigt. Würde man wollen, dass erst ab 1.5. gekündigt werden kann, hätte man schreiben müssen, "Eine Kündigung ist erstmalig ab dem Ablauf des vorgenannten Zeitraums zulässig."

    Ich bin nicht sicher, ob zu viel Geld dafür bezahlt muss.

    Man kann den Anwalt vor der Beratung fragen, was die Kosten für die Beratung sein werden.

    Auch wenn die Wohnung nicht unbewohnbar ist, dann ist die Minderung schon allein wegen des Geräuschpegels durch den Trockner nicht unerheblich. Das Geld spart man sich. Und man sollte nicht unter Vorbehalt zahlen, da man ansonsten nachher dem Geld hinterher läuft. Aber die Höhe der Minderung sollte wirklich mit einem Anwalt oder Mieterverein abgesprochen werden.

    Jetzt bin ich mir nicht sicher, wie das normalerweise funktioniert

    Einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben ist der Vermieter tatsächlich nicht verpflichtet. Das kann man nicht erzwingen.

    Ich möchte wirklich nicht gezwungen werden, die nächsten drei Monate in dieser Wohnung zu bleiben

    Die einzige Chance wäre, wenn man die Wohnung als vollständig unbewohnbar einstufen könnte. Denn dann ist die Mietminderung 100%. Der Vertrag liefe dann zwar noch die 3 Monate, aber man bräuchte nichts mehr zahlen. Jedoch sollte dies unbedingt mit dem Mieterverein oder einem Anwalt abgesprochen werden um sicher zu gehen, dass dies dann auch vor einem Gericht bestätigt werden würde im Streitfall.

    dachte, ich unterschreibe die selbst,denn es ist Tatsache, dass ich immer bezahlt habe, aber das ist eine Urkundenfälschung.

    Das ist definitiv Urkundenfälschung, somit strafbar. Auf so eine Idee sollte man bitte noch nicht mal im Traum kommen! Damit kann man sich die allergrößten Schwierigkeiten einhandeln.

    Kontoauszüge reichen offensichtlich nicht und in fast allen Ausschreibungen steht: Mietschuldenfreiheitsbescheinigung vom aktuellen Vermieter

    Das steht nur pro forma in den Ausschreibungen. Keine Bescheinigung zu haben bedeutet aber keineswegs automatisch, die Wohnung nicht zu bekommen. Denn jeder Vermieter weiß, das der alte Vermieter zum Ausstellen einer solchen Bescheinigung nicht verpflichtet ist. Ein Vermieter möchte abschätzen können, ob die Miete vorausichtlich stets pünktlich bezahlt werden kann. Und um dass glaubhaft zu machen gibt es mehrere andere Möglichkeiten. Also besser sagen, man habe die Bescheinigung nicht bekommen.

    Handwerker war zweimal da, angeblich ist alles gut, warm ist es trotzdem nicht.

    Hat der Handwerker denn nicht auch feststellen können, dass die Heizkörper nicht richtig warm werden?

    Das Wichtigste ist, künftig nichts mehr unterschreiben, solange man nicht genau weiß, wofür das ist. Und wenn Briefe vom Vermieter kommen, in denen etwas steht, was man nicht ganz versteht, dann irgend wo nachfragen. Ansonsten verspielt man vielleicht Rechte, die man haben könnte.

    will sie mir das Leben hier so unangenehm wie möglich machen ...

    Vielleicht. Aber das funktioniert nur, wenn sie sich an die Gesetze und Rechtsprechung hält. Bei dieser Vermieterin scheint das nicht der Fall zu sein.

    Ein Beispiel?

    Heizkostenrückzahlung in Höhe von 400 Euro behält sie als Kaution ein

    Das muss man als Mieter nicht dulden. Die Rückzahlung ist gemäß § 271 BGBsofort fällig und diese kann man daher einfordern.

    Redchery

    Haben Sie noch irgend welche konkreten Fragen zu bestimmten Problemen mit Ihrer Wohnung oder den Vermietern?

    Bisher kamen keine Fragen, sondern nur Berichte zu Themen, zu denen Sie schon Kenntnisse und Informationen haben. Über diese zu diskutieren ist wenig sinnvoll.

    Dazu lässt sich ohne genauere Prüfung der Abrechnung und der Belege nichts sagen. Eventuell hat der Vermieter ein Wärmecontracting mit einem Anbieter abgeschlossen. Zumindest könnte das die Kostensteigerung erklären. Lassen Sie sich die Vertragsbestätigung zeigen, falls dies nicht aus der Rechnung hervor geht. Hierbei wären dann noch speziellere Dinge zu beachten.

    sitze hier jetzt ohne Heizung nur das Bad ist warm?

    Das ist keine gute Idee. Erstens wegen der Gefahr von Schimmelbildung, welche zu vermeiden man als Mieter verpflichtet ist, und zweitens wegen der eigenen Gesundheit.

    Ich gehe heute zum Mieterverein und habe ausgedruckt alle Nachweise.

    In Ordnung, dann können wir dieses Thema hier als erledigt betrachten.

    Es können nur Fragen zu konkreten mietrechtlichen Problemen beantwortet werden. Eine allgemeine Diskussion über die Freundlichkeit von Vermietern hilft nicht weiter. Denn jeder Mensch ist anders, jeder Vermieter ist anders und jedes Problem ist anderer Art.

    konnten wir eine Verlängerung des Mietvertrags um 2 Jahre vereinbaren.

    Eine solche pauschale Verlängerung der Befristung ist nach der Gesetzgebung unzulässig. Wenn sich der Grund der Befristung verzögert, hat das der Vermieter genauer zu definieren, wann die Sanierungsmaßnahmen denn konkret stattfinden werden und er hat das ggf. auch nachzuweisen. Kettenzeitverträge, die sich immer wieder weiter verlängern können, sind nicht gewollt. Das bedeutet, man hat bei fehlendem Nachweis des Vermieters einen unbefristeten Vertrag, der jederzeit gekündigt werden kann.

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