Fristlose Kündigung - Aufhebungsvertrag wegen Mängeln

  • Hallo,

    Die Wohnung, in der meine Familie und ich derzeit wohnen, ist vermietet. Wir leben hier seit etwas mehr als einem Jahr. In den letzten Monaten kam es aufgrund der unterschiedlichen Niederschläge, der Temperatur und der allgemein schlechten Isolierung zu allerlei Problemen. Nämlich, weil eine der Wände aufgrund von Problemen mit dem Dach völlig nass geworden ist und wir neben Schimmel seit dem 3. Dezember auch einen Trockner in unserem Wohnzimmer haben (einen sehr lauten, der den ganzen Tag laufen muss).

    Im Dezember erfuhr ich, dass ich aufgrund all dieser Probleme eine Mietminderung beantragen konnte, doch der Vermieter lehnte ab. Ich kontaktierte den Mieterschutzbund und dieser teilte mir mit, dass ich Anspruch auf diese Ermäßigung habe.

    Bei meiner letzten Zahlung habe ich „Unter Vorbehalt“ erwähnt.

    Aufgrund der Situation haben wir natürlich aktiv nach einer neuen Wohnung gesucht und auch eine gefunden, sodass ich den Vermieter um einen Aufhebungsvertrag gebeten habe.

    Jetzt bin ich mir nicht sicher, wie das normalerweise funktioniert. Ich möchte wirklich nicht gezwungen werden, die nächsten drei Monate (die natürlich im Vertrag erwähnt sind) in dieser Wohnung zu bleiben, und ich bin mir nicht sicher, ob wir den Vermieter irgendwie dazu zwingen können, den Vertrag früher zu beenden.

    Leider ist der Mieterschutzbund sehr langsam mit den Antworten, und ich fürchte, dass wir alle Wohnungen verlieren könnten, bevor eine Antwort dafür erhalten.

    Vielen Dank für jede Vorschlag oder Anmerkung!

    Grüße,

    Florin

  • Jetzt bin ich mir nicht sicher, wie das normalerweise funktioniert

    Einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben ist der Vermieter tatsächlich nicht verpflichtet. Das kann man nicht erzwingen.

    Ich möchte wirklich nicht gezwungen werden, die nächsten drei Monate in dieser Wohnung zu bleiben

    Die einzige Chance wäre, wenn man die Wohnung als vollständig unbewohnbar einstufen könnte. Denn dann ist die Mietminderung 100%. Der Vertrag liefe dann zwar noch die 3 Monate, aber man bräuchte nichts mehr zahlen. Jedoch sollte dies unbedingt mit dem Mieterverein oder einem Anwalt abgesprochen werden um sicher zu gehen, dass dies dann auch vor einem Gericht bestätigt werden würde im Streitfall.

  • Hallo und danke für die Hinweise. Unbewohnbar ist die Wohnung nicht, aber nach fast 2 Monaten mit diesem Trockner, es ständig laufend zu haben, ist einfach zum kotzen. Ich habe mit einer App gemessen und die Geräusche sind zwischen 60 und 80db.

    Wie schon gesagt, diese Mieterschutzbund scheint zu langsam zu beantworten, und dafür separat einen Anwalt zu beauftragen wäre auch etwas neu für mich. Ich bin nicht sicher, ob zu viel Geld dafür bezahlt muss.

  • Ich bin nicht sicher, ob zu viel Geld dafür bezahlt muss.

    Man kann den Anwalt vor der Beratung fragen, was die Kosten für die Beratung sein werden.

    Auch wenn die Wohnung nicht unbewohnbar ist, dann ist die Minderung schon allein wegen des Geräuschpegels durch den Trockner nicht unerheblich. Das Geld spart man sich. Und man sollte nicht unter Vorbehalt zahlen, da man ansonsten nachher dem Geld hinterher läuft. Aber die Höhe der Minderung sollte wirklich mit einem Anwalt oder Mieterverein abgesprochen werden.

  • Aber die Höhe der Minderung sollte wirklich mit einem Anwalt oder Mieterverein abgesprochen werden.

    Und genau hier liegt das Problem: um wie viel sollte es reduziert? Ich habe es so verstanden, dass das tatsächlich gerechnet muss, aber ich bekomme die Entscheidung zu langsam. Ich kriege vermutlich auch Probleme wenn ich gar nicht zahle.

    Inzwischen hat sich der Vermieter aber gemeldet, dass mit einem Aufhebungsvertrag einverstanden sei. Hoffentlich kriege ich auch diese Reduzierung bald gerechnet.

    Nochmal danke für die Erklärungen. Alles ist neu für mich, denn ich bisher nicht diese "Glück" gehabt habe.

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