Aber eben nicht zu der Frage, was im Mietvertrag stehen stehen muss.
Dazu wirst du auch nichts finden. Es gibt keine genauen Vorschriften dazu, wie es im Mietvertrag zu bezeichnen ist.
Es ist eher anders herum. Theoretisch könnte man alles mögliche in einen Mietvertrag schreiben. Aber ob das dann auch wirksam ist oder gegen Gesetze verstößt, ist eine andere Sache.
Ich möchte deine Frage nochmal auf den Punkt bringen (was Aj1900 im Prinzip schon beantwortet hat):
Es wurde dir offenbar eine Terrasse und weitere Dinge vertraglich zugesichert. Aber es wurde dir nicht zugesichert, zu welchem Datum diese fertig ist. Das ist das Problem. Hätte man konkret geschrieben, dass zum Datum X eine bestimmte Sache fertig ist, dann wäre das eine verbindliche Aussage, auf die du den Vermieter festnageln könntest.
In dem Fall, wenn kein Datum zugesichert ist, muss man Geduld haben. Selbstverständlich muss man nicht über viele Jahre hinweg Geduld haben. Irgend wann ist es unzumutbar, wenn man länger hingehalten wird. Aber wann dieser Punkt erreicht ist, kann man nicht allgemein sagen, sondern es hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
Wir können und dürfen es hier nicht klären. Aber möglicherweise war deine Mietkürzung tatsächlich verfrüht. Der Vermieter muss sich ja erst mal "im Verzug" befinden mit der Leistung, und es ist fraglich, ob er das zum jetzigen Zeitpunkt bereits ist. Vielleicht möchtest du einen Anwalt befragen, der sich die konkrete Situation für dein Mietverhältnis anschaut. Oder du entscheidest dich, erst mal noch etwas abzuwarten. Je mehr Zeit vergeht, um so besser wird die Lage für dich, dem Vermieter Druck zu machen.