Kappungsgrenze in WG mit Einzemlmietverträgen

  • Hallo,

    ich wohne in einer WG mit Einzelmietverträgen. wir sind allerdings keine Zweck-WG, Küche und Bad sind Gemeinschaftsräume.

    Nun hat unser Vermieter bei drei Zimmern im Zuge einer Neuvermietung kräftig die Miete erhöht (weit über 20 Prozent).

    Für uns andere beide hat er nun eine Mieterhöhung auf Grund einer Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete gefordert.

    Die Kappungsgrenze gilt so weit wir das erfasst haben nicht bei Neuvermietungen, ist das auch bei WGs so?
    Für uns macht es wenig Sinn, dass er nun bereits weit über 20 Prozent der Gesamtmiete der WG erhöht hat, unsere Altverträge aber nun auch noch erhöht werden sollen.

    Eine Mietpreisbreme gibt es bei uns leider nicht.

    Vielen Dank,
    Hanna

  • bei drei Zimmern im Zuge einer Neuvermietung kräftig die Miete erhöht (weit über 20 Prozent)

    Dagegen ist nichts einzuwenden, solange nicht der Straftatbestand des Mietwuchers erfüllt wird. Da die Mietpreisbremse nicht gilt, besteht Vertragsfreiheit.

    Die Kappungsgrenze gilt so weit wir das erfasst haben nicht bei Neuvermietungen, ist das auch bei WGs so?

    Die Kappungsgrenze kommt nur bei Mieterhöhungen ins Spiel. Bei Neuverträgen gibt es die nicht. Und ja, auch bei WG's gilt die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen.

    dass er nun bereits weit über 20 Prozent der Gesamtmiete der WG erhöht hat

    Du darfst die 20% nicht auf die Miete der gesamten WG zusammengerechnet anschauen. Es sind Einzelverträge, die der Vermieter mit jedem Bewohner gemacht hat. Somit muss auch für eine Mieterhöhung jeder Vertrag für sich allein angeschaut werden.

    eine Mieterhöhung auf Grund einer Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete gefordert

    Schaut euch an, wie der Vermieter die Mieterhöhung begründet hat. Vermutlich bezieht er sich auf den Mietspiegel der Stadt. Hierbei ist wichtig, dass es in der Regel ein qualifizierter Mietspiegel sein muss, nicht nur ein einfacher. Überprüft den Wert, der sich laut dem Mietspiegel tatsächlich ergibt.

  • Hallo,

    unser Vermieter bezieht sich tatsächlich auf den einfachen Mietspiegel. Ich bin nun den qualifizierten Mietspiegel mal durchgegangen und wollte fragen wie das mit dem hochwertigen Fußbodenbelag aussieht. Wir haben zwar Parkettboden aber der ist ziemlich abgenutzt, stellt das dann immernoch einen hochwertigen Fußbodenbelag dar?


    Und vielen Dank für die Antworten!:)

    Einmal editiert, zuletzt von Fruggel (27. Juni 2019 um 18:22) aus folgendem Grund: 2 Beiträge zusammengefügt. Bitte Bearbeiten Funktion nutzen, wenn man kurz nach dem Erstellen noch etwas ergänzen möchte.

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