Hallo zusammen,
wenn ich richig informiert bin, verliert der Vermieter seinen anspruch auf Nachzahlung von zu wenig bezahlten Nebenkosten nach Ablauf eines Jahres wenn er keine Abrechnung erstellt.
Sprich der Anspruch für eine Nachzahlung verfällt für den Abrechnungszeitraum 2018 mit Ende des Jahres 2019.
In meinem Fall hat der Eigentümer am 01.04.2018 gewechselt. Verfällt der Anspruch des alten Eigentümers damit am 01.04.2019 oder ebenfalls erst zum Ende 2019?
Ich habe noch keine Abrechnung für den Zeitraum 01.01.2018-31.03.2018 erhalten und frage mich ob der alte Vermieter überhaupt noch Anspruch hätte. Da es drei Heizmonate sind ist eine Nachzahlung ja wahrscheinlich.
Danke für die Hilfe