Verjährung Anspruch auf Nachzahlung

  • Hallo zusammen,

    wenn ich richig informiert bin, verliert der Vermieter seinen anspruch auf Nachzahlung von zu wenig bezahlten Nebenkosten nach Ablauf eines Jahres wenn er keine Abrechnung erstellt.

    Sprich der Anspruch für eine Nachzahlung verfällt für den Abrechnungszeitraum 2018 mit Ende des Jahres 2019.

    In meinem Fall hat der Eigentümer am 01.04.2018 gewechselt. Verfällt der Anspruch des alten Eigentümers damit am 01.04.2019 oder ebenfalls erst zum Ende 2019?

    Ich habe noch keine Abrechnung für den Zeitraum 01.01.2018-31.03.2018 erhalten und frage mich ob der alte Vermieter überhaupt noch Anspruch hätte. Da es drei Heizmonate sind ist eine Nachzahlung ja wahrscheinlich.

    Danke für die Hilfe

  • Die Pflicht zur Erstellung der Nebenkostenabrechnung entsteht erst ab dem ersten Tag nach Ende des 12-monatigen Abrechnungszeitraums. Das gilt auch dann, wenn der Eigentümer während des Abrechnungszeitraums von 1 Jahr wechselt. Somit läuft die Frist zur Erstellung der Abrechnung auch erst ab dem Tag nach Ende des Abrechnungszeitraums unabhängig von Eigentümerwechsel.

    Das bedeutet gleichzeitig auch, dass der neue Eigentümer die Abrechnung für die kompletten 12 Monate erstellen muss, also auch für die Monate, wo er noch gar nicht Eigentümer war. Sollte der bisherige Eigentümer eine Teilabrechnung schicken, muss man diese nicht beachten, da der alte Eigentümer nicht in der Pflicht ist, diese zu erstellen.

  • Danke für die Antwort.

    Ich verstehe den Teil nicht so recht, dass der neue Eigentümer die Abrechnung für das ganze Jahr 2018 machen muss, obwohl er erst seit 01.04.2018 Eigentümer ist. Die Nebenkosten 01.01.2018-31.03.2018 habe ich ja auch an den alten Vermieter bezahlt? Steht ihm dann nicht auch eine evtl. Nachzahlung zu bzw. muss er für eine Rückzahlung aufkommen?

  • Nein. Es ist in §566 BGB vorgesehen, dass der neue Vermieter komplett alle Pflichten des Mietvertrags übernimmt. Mit anderen Worten, für den Mieter hat alles so weiter zu laufen, als hätte es keinen Eigentümerwechsel gegeben.

    Das bezieht sich auch auf die Nebenkosten. Als Mieter hat man Vorauszahlungen geleistet, und es spielt überhaupt keine Rolle, an welchen der Eigentümer man das bezahlt hat, der neue Eigentümer muss dieses Guthaben dann auch anrechnen in der Nebenkostenabrechnung für das gesamte Abrechnungsjahr.

    Es ist Sache der Eigentümer untereinander, sich irgend welche Guthaben auszugleichen oder im Kaufpreis zu berücksichtigen.

    Gleiches gilt dann ja auch für die Kaution, die man dem vorherigen Vermieter gegeben hat. Diese schuldet nun auf einmal der neue Vermieter dem Mieter nach Beendigung der Mietzeit.

  • Ok das verstehe ich.

    Allerdings hat mir der neue Vermieter die Abrechnung der Hausverwaltung vorgelegt auf der die Gesamtkosten des Hauses auf meine Wohnung umgelegt wurden. Und auf dieser Abrechnung hat die Hausverwaltung die Kosten nicht auf 365 Tage, sondern auf 275 Tage umgerechnet und auch noch den Hinweis angegeben, dass dies nur sein Nutzungszeitraum als Vermieter in diesem Jahr war.

    Die Hausverwaltung ist hier sehr verbreitet, also sollte man eigentlich davon ausgehen, dass sie wissen was sie machen...

    Ich weiß jetzt halt nicht wie ich mich verhalten soll. Im Prinzip ist es für mich ja positiv wenn mein jetztiger Vermieter nur 1.4.-31.13. abrechnen will, da damit drei Heizmonate fehlen die sicher zu weiteren Nachzahlungen geführt hätten. ...mein alter Vermieter hat sich noch nicht bzgl. einer Abrechnung der Nebenkosten 1.1.-31.3. gemeldet, den musste ich schon bei der letzten Abrechnung auffordern diese anzufertigen.

  • Ich kann dir nicht vorschreiben, wie du dich verhalten sollst, das musst du selber entscheiden. Wir können nur Möglichkeiten diskutieren.

    Wenn nun die vorliegende Abrechnung für dich vorteilhaft ist (obwohl nicht die gesamte Vorauszahlung des Jahres berücksichtigt ist), dann könntest du diese auch so akzeptieren wie sie ist. Dem spricht nichts entgegen, wenn du das so machen möchtest. Und dann musst du auch den alten Vermieter nicht aufforern, die Abrechnung zu machen.

    Die Hausverwaltung ist im Prinzip nur Dienstleister des Vermieters. Und wenn dieser vorgibt, nur eine Teilabrechnung des Jahres zu machen, dann setzen die das auch so um. Das wäre eine logische Erklärung, warum es so gemacht wird, obwohl es nicht korrekt ist. Ohne Zahlen zu kennen würde ich aber sagen, dass sehr viele Vermieter eine Teilabrechnung machen, ohne sich zu informieren, wie es richtig wäre.

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