Luke164 So pauschal kann man das nicht sagen. Es gibt Fälle, bei denen der Vermieter die Erlaunbis nicht verweigern darf. Aber das hat darkshadow schon angedeutet. Aber du hast recht, dass es natürlich keine schöne Situation ist, wenn keine Einigkeit mit dem Vermieter besteht.
Beiträge von Fruggel
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Es geht hier darum, dass einmal die Kanten nicht sauber gestrichen wurden, bzw mal eine Stelle unsauber ist, die wir selber nachbessern würden.
Es spricht auch nichts dagegen, wenn du das selber machst. Der Vermieter kann keinen Schadenersatz verlangen, wenn er dir nicht eine Frist zur Nachbesserung gegeben hat. Das scheint er offenbar zu wissen, denn es ist ja nur ein Angebot des Vermieters, kein Zwang.
Sollten die durch Sie durchgeführten Arbeiten auch zum Fristablauf mangelbehaftet sein, so müssen wir Ihnen die entgangene Miete für Juli in Rechnung stellen.
Dazu müßte der Vermieter erst einmal belegen, dass ihm wirklich ein Schaden entstanden ist, der im direkten Zusammenhang mit der Nachbesserung steht. In der Regel hindert einen neuen Mieter nichts daran, die Wohnung bereits zu beziehen. Die Nachbesserung kann auch noch durchgeführt werden, wenn schon jemand in der Wohnung ist. Daher hat es der Vermieter schwer, das pausibel zu erklären. Und wenn doch Schadenersatz, dann nicht für einen ganzen Monat, sondern nach Tagen berechnet.
Ich weiß aktuell nicht was ich darauf antworten soll und wie ich mich verhalten soll.
Diese Antwort hast du dir schon selber gegeben. Du hast geschrieben, dass du die Nachbesserung selber durchführen möchtest. Also, dann ran an den Pinsel

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Das ist hierfür die gleiche Antwort wie oben schon geschrieben.
Erstens misst man selber mal genau nach, oder man lässt sich von Jemandem helfen, wenn man unsicher ist.
Zweitens konfrontiert man zunächst mal den Vermieter mit dem Ergebnis über die festgestellte Wohnfläche. Oftmals lässt sich eine Einigung finden.
Wenn das scheitert, dann muss man sich überlegen, wie man weiter verfährt. In Betracht kommt eine Mietminderung, oder auch eine fristlose Kündigung, wenn man das möchte. Es empfiehlt sich aber sehr, alle Möglichkeiten mit einem Anwalt abzusprechen, zu leicht kann man dabei Fehler machen und dann hat man das Nachsehen.
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dass der Fiskus nicht im Grundbuch eingetragen wird
Das ist auch nicht erforderlich. Denn egal ob der Fiskus Erbe ist oder jemand anderer, die Rechtsnachfolge entsteht aufgrund von §1922 BGB im Gegensatz zum Verkauf bei einer Erbschaft sofort mit Eintritt des Erbfalls.
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@darkshadow Du scheinst möglicherweise nicht zu bedenken, dass in der Erbfolge der Fiskus als Alleinerbe eingetreten ist, mit dem das Mietverhältnis Kraft Gesetz fortgeführt wird. Jedenfalls interpretiere ich die Informationen so, dass es keine anderen Erben gibt oder diese das Erbe ausgeschlagen haben.
Somit wäre die Anwendung des 566 durch den Verkauf durch den Fiskus an den Erwerber möglich.
Zu prüfen ist es natürlich noch wie ich schrieb, aber ist ein Ansatz, die Sache zu klären,
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Ja, unterhalb des Eingabefeldes siehst du eine Funktion für Dateianhänge.
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Wenn der Vermieter die Abrechnung ordnungsgemäß erstellt, dann werden dir nur bis zum Vertragsende die Kosten belastet, nicht mehr für danach.
Allerdings kann die Abrechnung, die du jetzt vom Vermieter bekommen hast, nicht für 2019 sein. Denn der Vermieter kann ja jetzt noch gar nicht wissen, wieviel Kosten entstanden sind. Die Rechnung von Wasser, Strom, Heizung etc kommen ja erst noch. Die Abrechnung, die er dir jetzt gegeben hat, ist vielleicht die von 2018.
Das das sind aber jetzt Spekulationen, die nicht weiter führen, man muss die Abrechnung genauer anschauen und prüfen. Wäre gut, wenn beim Auszug alle Zähler abgelesen wurden, Strom, Wasser, Heizung etc..
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Und der Vermieter muss auf der Wohnungsgeberbestätigung auch garnicht unterschreiben?
Richtig. Das Formular nennt sich Wohnungsgeberbestätigung und nicht Vermieterbestätigung. Du musst lediglich Name und Anschrift des Eigentümers eintragen, wie du in den Formularen siehst.
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Vielleicht ein Rechtsbeistand der sich auskennt !!!
Du hast bereits einen Anwalt an deiner Seite. An diesen solltest du dich halten und um Rat fragen, außer du hast ihm inzwischen das Mandat entzogen. Es macht keinen Sinn, eigene Wege zu gehen, die die Arbeit des Anwalts behindern könnten. Zudem kann und darf ein Forum keine Rechtsberatung bieten. Wir können nur allgemeine Grundsätze zum Thema diskutieren.
Nach etwa einem Jahr wurde das Haus zwangsversteigert und es fand sich ein neuer Eigentümer.
Auch bei einer Zwangsversteigerung gilt das Prinzip "Kauf bricht nicht Miete" im Sinne des §566 BGB. Das könnte vielleicht zur Folge haben, dass die Nebenkostenabrechnung der Nachlassverwalterin möglicherweise gegenstandslos ist, da der neue Eigentümer die NK Abrechnung für das gesamte Abrechnungsjahr zu erstellen hat. Er hätte dabei das gesamte von dir vorausbezahlte Guthaben zu deinen Gunsten zu verrechnen. Dies würde ich zunächst prüfen bzw. vom Anwalt prüfen lassen.
Zahle ich nicht die Nebenkostenvorauszahlungen treuhänderisch um MEINE kosten zu begleichen und nicht die meines Mitmieters?
Ein andere Mieter des Hauses hat damit nichts zu tun. Es geht allein nur um den Kostenanteil deiner Wohnung. Das Vertragsverhältnis des anderen Mieters hat mit deinem nichts zu tun.
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er darf nur das verlangen was ich vom 01.01.2019 bis 30.06.2019 verbraucht habe oder?
Ja natürlich. Als Anteil am 12-monatigen Abrechnunsgzeitraum muss man den entsprechend kürzeren Nutzungszeitraum berechnen.
also ich denk wenn ich im Monat 160 Euro im Vorauszahle, sollte ich eigentlich da pimaldaumen genau auf null sein, weil das können zwei Menschen gar nicht verbrauchen!
Eine solche Überlegung hilft dir kein bisschen weiter. Man muss die Abrechnung prüfen oder oder prüfen lassen und sich genau anschauen, was der Vermieter ausgerechnet hat. Zusätzlich schaut man auch ob die Abrechnung formell in Ordnung ist.
wir hatten letztes jahr genau 13 € nachgezahlt, wie kann es sein, das ich wo ich mitte des Jahres Ausziehe 400 nachzahlen muss, ich hab ja alles gedeckt
Für die Heizkosten zahlt man im Sommer auch die gleiche Summe an Nebenkosten voraus wie im Winter. Im Winter sind aber die Kosten naturgemäß höher. Die Vorauszahlung ist also ein Durchschnittswert des ganzen Jahres. Daher ist es völlig normal, dass man im Jahr des Einzugs und des Auszugs mehr zahlt, weil die Vorauszahlung der Sommermonate fehlt.
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Hat V recht, also kann ich die Bestätigung einfach weitergeben?
Nein, du kannst nicht deine Bestätigung weiter geben. Macht ja auch keinen Sinn, denn der Untermieter braucht eine eigene mit seinem Namen drauf.
Wer stellt die Wohnungsgeberbestätigung (ist ja quasi eine Unteruntermiete)?
Die stellst du selber aus. Du bist ja der Wohnungsgeber, der das Zimmer zur Verfügung stellt.
Welche Adresse gebe ich für mich an, wenn ich mich auf der Bescheinigung einträge?
Deine Adresse, wo du wohnst.
Hier gibt es wenn ich mich nicht täusche ein vorgeschriebenes Formular für die Wohnungsgeberbestätigung.
Über die Internetsuche findest du solche Formulare zum Download. Man muss nicht ein spezielles der Stadt verwenden.
und melde mich denke ich noch nicht um, da ich nur für maximal 3 Monate an dem aktuellen Ort wohne.
Das ist laut Bundesmeldegesetz eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße von bis zu 1000€ geahndet werden. Man hat sich innerhalb von 14 Tagen ab Einzug in eine neue Wohnung unzumelden.
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Offenbar waren die Geräte schon vorhanden, als ihr eingezogen seid, wenn ich dich richtig verstehe. Und ihr habt sie auch nicht dem Vormieter abgekauft oder von diesem geschenkt bekommen. Sie waren einfach vorhanden beim Einzug. Somit deutet alles darauf hin, dass die Geräte Eigentum des Vermieters sein dürften. Das hätte zur Folge, dass auch er sich um den Austausch kümmern muss.
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Man muss zwischen dem Abrechnungszeitraum und dem Nutzungszeitraum unterscheiden. Der Abrechnungszeitraum muss immer 12 Monate umfassen. Dein persönlicher Nutzungszeitraum kann kürzer als die 12 Monate sein. Das ist ja immer im Jahr des Einzugs und des Auszugs der Fall.
Also nehmen wir ein Beispiel. Der Abrechnungszeitraum ist der 1.05.2018 bis 30.04.2019. Und wenn du zum 1.11.2018 eingezogen bist, dann ist dein Nutzungszeitraum der 1.11.2018 bis 30.04.2019 als Anteil aus diesem Abrechnungszeitraum. Du siehst, es wird also nichts hochgerechnet. Sondern die Kosten eines Jahres werden auf den kürzeren Nutzungszeitraum zurück gerechnet.
Du solltest jetzt abwarten, bis du die Abrechnung bekommen hast und dir dann anschauen, welcher Zeitraum da drauf steht. Spekulationen bringen jetzt nichts, weil vielleicht hast du die Vermieterin mißverstanden.
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Weiß jemand ab welcher Höhe man welchen Anteil zur Mietfläche zählen muss und welche Höhen eventuell gar nicht zur Mietfläche gezählt werden dürfen
Nach der aktuellen Wohnflächenverordnung wird der Bereich zwischen 1m und 2m Höhe der Dachschräge zu 50% gerechnet, über 2m wird voll gerechnet, und unterhalb von 1m Höhe wird gar keine Fläche berücksichtigt.
Im Allgemeinen werden Gerichte meistens eine Abweichung von 10% zum Mietvertrag als unbeachtlich ansehen. Ob das bei dir auch so ist, können wir nicht wissen, aber nur mal so als Orientierung.
Bei Mieterhöhungen und Nebenkostenabrechnungen jedoch gibt es laut BGH Urteil diese Toleranz nicht. Hier muss es exakt stimmen.
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Mal ehrlich, 10€/qm Miete, egal ob warm oder kalt für ein Einfamilienhaus sind wohl nicht gerade das was man so unter "Mietwucher" versteht.
Ich bin ganz deiner Meinung. Der Betrag kann durchaus angemessen sein, wenn man bedenkt, was ein Einfamilienhaus an Vorzügen bietet im Gegensatz zu einer Wohnung.
Aber ich verstehe den Fragesteller, dass es ihn ärgert, wenn der Vermieter sich um nichts kümmert. Deshalb habe ich in meiner Antwort zu überlegen gegeben, vielleicht die Instandsetzung einzufordern mit den rechtlichen Möglichkeiten, insoweit das in der Verantwortung des Vermieters liegt versteht sich.
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Nun weiß ich natürlich nicht, wie du dir eine Treppenhausreinigung vorstellst und was dazu gehört. Aber man muss dabei auch den Boden nass wischen. Und dabei macht man solche Spuren zwangsläufig weg. Nur kehren ist nicht genug. Es geht ja nicht nur um die Spuren von Tieren. Wenn es nass draußen ist, hinterlasen oftmals auch Menschen ihre Spuren.
Wer sich im Mietvertrag oder in der Vereinbarung einer Hausordnung verpflichtet, das Treppenhaus zu reinigen, der muss dieser Pflicht auch nachkommen ohne wenn und aber. Es gibt keinen Grund, davon befreit zu werden. Wenn man selbst aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage dazu ist, dann muss man sich darüm kümmern, dass es jemand anderes erledigt. Das kann ein Nachbar sein, ein Familienangehöriger oder man beauftragt eine Firma.
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weil auch der Mietspiegel auf solche Immobilien nicht anwendbar ist
Das kann man nicht pauschal sagen. Es hängt vom jeweiligen Mietspiegel ab, für welche Objekte dieser gelten soll.
Aber auch danach kann man nicht unbedingt gehen. Am Beispiel des BGH Beschlusses vom 26.04.2016, AZ VIII ZR 54/15 siehst du, dass der Mietspiegel durchaus als Orientierung benutzt werden kann, obwohl in dem Fall im Mietspiegel stand, dass dieser nicht für Einfamilienhäuser gelten sollte.
Aber das größere Problem ist, dass es in vielen Städten gar keinen qualifizierten Mietspiegel gibt.
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Für den Straftatbestand des Mietwuchers ist es Voraussetzung, dass der Vermieter wissentlich und bewußt eine Notlage des Mieters ausgenutzt hat. Ist das nicht der Fall, gilt Vertragsfreiheit, denn man hätte den Vertrag ja nicht abschießen müssen.
Es gibt im Gesetz dann noch die Mietpreisbremse, die ein paar Einschränkungen auferlegt. Jedoch gilt die nur ein einzelnen Regionen mit angespannter Wohnsituation, meistens in Großstädten.
Wenn im Haus Dinge zu reparieren sind, für die der Vermieter verantwortlich ist, dann kann man dies als Mieter fordern und auch durchsetzen. Der Gesetzgeber hat dem Mieter dafür Möglichkeiten gegeben. Leider muss man bei manchen Vermietern etwas hartnäckiger sein. Und dies gilt unabhängig von der Miethöhe.
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Zumindest wird es vorteilhaft sein für eine spätere Räumugsklage, falls diese erforderlich sein sollte, wenn man dem Mieter eine längere Zeit gegeben hat, sich eine Wohnung zu suchen. Um so schwerer würde der Mieter sich tun, die Sache hinaus zu zögern weil er nichts finden kann.
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