Hallo,
folgende Situation habe ich gerade:
Ich war Mitglied einer 3er WG
Der Vermieter hat einen Vertrag mit der Hauptmieterin (H), ich bin in einem (mündlichen) Untermietvertrag mit H.
Ich habe fristgerecht zum 31.08 meinen Untermietvertrag mit H gekündigt, wohne aber praktisch bei meiner Freundin.
Deshalb wollte ich mein Zimmer untervermieten. Ich habe also H und meinen Vermieter gefragt und beide waren einverstanden, dass Person A vom 1.7 bis zum 31.8 mein Zimmer haben kann. Ich habe mit A dann einen Untermietvertrag abgeschlossen.
Das hat auch wunderbar geklappt.
Übrigens hatte V vor fast einem Jahr eine Wohnungsgeberbestätigung an H gegeben, die H, Ich und der andere Mitbewohner zur Anmeldung genutzt haben. V meinte jetzt zu mir, ich könne diese Bestätigung auch an A geben...
Jetzt habe ich 3 Fragen:
1. Hat V recht, also kann ich die Bestätigung einfach weitergeben? Der Name von A ist auf jeden Fall nicht eingetragen und das Datum der Bestätigung fast 11 Monate alt.
2. Wenn das nicht geht: Wer stellt die Wohnungsgeberbestätigung (ist ja quasi eine Unteruntermiete)? Dazu sollte man wissen, dass die Wohnung in Karlsruhe ist. Hier gibt es wenn ich mich nicht täusche ein vorgeschriebenes Formular für die Wohnungsgeberbestätigung.
Und 3. Welche Adresse gebe ich für mich an, wenn ich mich auf der Bescheinigung einträge? Ich bin noch in der Wohnung gemeldet und melde mich denke ich noch nicht um, da ich nur für maximal 3 Monate an dem aktuellen Ort wohne.
Danke fürs Lesen und im Vorraus für die Hilfe!
LG, Flo