Nebenkostenrückzahlung nach Tod des Vermieters ohne Erben

  • Hallo,

    ich benötige mal dringend Erfahrungsberichte. Nach langer Suche im Netz scheint es so als hätte noch niemand meine Sachlage gehabt.

    Nach dem Tod meines Vermieters wurde eine Nachlasspflergerin vom zuständigen Amtsgericht bestellt. Diese schrieb die Mieter des Hauses an und gab eine neue Kontoverbindung an, auf die Miete und die Nebenkostenvorauszahlungen einzugehen haben. So schön, so gut. Einige Zeit später kam im neuen Jahr eine Nebenkostenabrechnung von der Nachlasspflegerin und mir wurde auch ein Guthaben ausgezahlt. Nach etwa einem Jahr wurde das Haus zwangsversteigert und es fand sich ein neuer Eigentümer. Die Nachlasspflegerin hatte ihren Job gemacht und stellte als letzte Amtshandlung noch die Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum bis zum Eigentümerwechsel aus. Auch hier bekam ich eine nicht unbeträchtliche Summe gutgesprochen. Doch leider sah ich keine Gutschrift auf meinem Konto. Nach einiger Zeit habe ich die Nachlasspflegerin angerufen und nachgefragt wann ich den mit der Gutschrift rechnen könnte. Hier erklärte mir die Gute, dass sie das Guthaben, mangels Masse, nicht auszahlen kann. Zudem hat ein Mitmieter des Hauses eine sehr hohe Nachzahlung seiner Nebenkosten zu begleichen, die dieser aber nicht Zahlt und sich die Nachlasspflegerin auf rechtlichen Wege darum kümmere. Wieder verstreicht eine lange Zeit. Nach erneuter Anfrage wurde mir kurz und knapp mitgeteilt, dass sich noch nichts getan hätte.

    So beschloss ich einen Anwalt einzuschalten. Dieser erklärte mir, dass die Nachlasspflegerin nicht haftbar gemacht werden kann. Schrieb diese jedoch an und bat um Auskunft über den aktuellen Stand. Diese Auskunft war auch sehr kurz und beinhaltete in etwa das, was sie mir auch telefonisch gesagt hatte. Circa fünf Monate später schrieb mein Anwalt die Nachlasspflegerin erneut an um den aktuellen Stand zu erfragen. Hier die lapidare Auskunft, das sie nicht zahlen kann.

    Bedeutet das jetzt, dass ich mein Geld in den Wind geschossen habe? Zahle ich nicht die Nebenkostenvorauszahlungen treuhänderisch um MEINE kosten zu begleichen und nicht die meines Mitmieters? Nach meiner Rechtsempfindung läuft hier irgendwas gewaltig schief und ich würde mich freuen wenn mir irgendjemand helfen könnte. Vielleicht ein Rechtsbeistand der sich auskennt !!!

    Vielen lieben Dank

  • Vielleicht ein Rechtsbeistand der sich auskennt !!!

    Du hast bereits einen Anwalt an deiner Seite. An diesen solltest du dich halten und um Rat fragen, außer du hast ihm inzwischen das Mandat entzogen. Es macht keinen Sinn, eigene Wege zu gehen, die die Arbeit des Anwalts behindern könnten. Zudem kann und darf ein Forum keine Rechtsberatung bieten. Wir können nur allgemeine Grundsätze zum Thema diskutieren.

    Nach etwa einem Jahr wurde das Haus zwangsversteigert und es fand sich ein neuer Eigentümer.

    Auch bei einer Zwangsversteigerung gilt das Prinzip "Kauf bricht nicht Miete" im Sinne des §566 BGB. Das könnte vielleicht zur Folge haben, dass die Nebenkostenabrechnung der Nachlassverwalterin möglicherweise gegenstandslos ist, da der neue Eigentümer die NK Abrechnung für das gesamte Abrechnungsjahr zu erstellen hat. Er hätte dabei das gesamte von dir vorausbezahlte Guthaben zu deinen Gunsten zu verrechnen. Dies würde ich zunächst prüfen bzw. vom Anwalt prüfen lassen.

    Zahle ich nicht die Nebenkostenvorauszahlungen treuhänderisch um MEINE kosten zu begleichen und nicht die meines Mitmieters?

    Ein andere Mieter des Hauses hat damit nichts zu tun. Es geht allein nur um den Kostenanteil deiner Wohnung. Das Vertragsverhältnis des anderen Mieters hat mit deinem nichts zu tun.

  • Auch bei einer Zwangsversteigerung gilt das Prinzip "Kauf bricht nicht Miete" im Sinne des §566 BGB.

    In dieser Konstellation ist es denkbar, dass § 566 BGB nicht anwendbar ist. Auch nicht analog. Vollstreckungsschulder muss der Eigentümer sein, dieser ist aber verstorben. Das hat Fruggel bereits angedeutet, aber ich wollte es nochmal etwas konkretisieren.

    Daher lasse die Sache einfach vom Anwalt klären.

  • @darkshadow Du scheinst möglicherweise nicht zu bedenken, dass in der Erbfolge der Fiskus als Alleinerbe eingetreten ist, mit dem das Mietverhältnis Kraft Gesetz fortgeführt wird. Jedenfalls interpretiere ich die Informationen so, dass es keine anderen Erben gibt oder diese das Erbe ausgeschlagen haben.

    Somit wäre die Anwendung des 566 durch den Verkauf durch den Fiskus an den Erwerber möglich.

    Zu prüfen ist es natürlich noch wie ich schrieb, aber ist ein Ansatz, die Sache zu klären,

  • Du scheinst möglicherweise nicht zu bedenken, dass in der Erbfolge der Fiskus als Alleinerbe eingetreten ist, mit dem das Mietverhältnis Kraft Gesetz fortgeführt wird.

    Ach doch, aber in solchen Fällen kommt es durchaus vor, dass der Fiskus nicht im Grundbuch eingetragen wird, sondern es gleich zu einer Zwangsversteigerung kommt und somit gilt rechtlich gesehen der Fiskus nicht als Eigentümer im Sinne von §566 BGB. So zumindest meine letzte Information dazu.


    Zu prüfen ist es natürlich noch wie ich schrieb, aber ist ein Ansatz, die Sache zu klären,

    Belassen wir es dabei, das sind ja auch nur unterschiedliche Denkansätze.

  • Hallo,

    danke für die Diskussion. Nach weiterem Recherchen habe ich gelesen, dass wenn es keinen Erben gibt, bzw. diese das Erbe ausschlagen, das Eigentum des Verstorbenen in staatlichen Besitz übergeht (wie hier schon erwähnt). Nach einem Urteil des BGH dieser aber nicht für Schulden die zu Lebzeiten des Verstorbenen gemacht wurden zur Haftung gezogen werden kann. So weit, so gut. Das habe ich verstanden.

    Wenn aber der Staat bzw. das Land Eigentümer der Immobilie ist und eine Nachlasspflegerin zur Verwaltung bestellt und ich in der Zeit, in der der Staat Eigentümer ist, meine Nebenkostenvorauszahlungen an diesen zahle, muss dann nicht auch der Staat (Nachlasspflegerin) mir die Zuviel bezahlten Nebenkosten auch wieder erstatten als wäre er eine Privatperson? Man kann sich doch nicht damit ausreden das kein Geld mehr vorhanden ist. Schließlich habe ich ihnen das Geld zur Verfügung gestellt und nicht alles davon gebraucht. Es kann doch nicht sein das der Verbrauch meines Nachbarn mit meinem Geld bezahlt wird. In meinen Augen ein Treuhandmisbrauch des Staates als Eigentümer.

    Oder was sagt ihr dazu ????

    Es muss doch schon mal einen solchen Fall gegeben haben. Kann doch nicht so selten sein. Kennt irgendjemand ein Urteil dazu ??

    Schönen Gruß

  • In meinen Augen ein Treuhandmisbrauch des Staates als Eigentümer.

    Allgemein werden die Nebenkostenvorauszahlungen nicht treuhänderisch behandelt. Sie fließen ganz normal in das Vermögen ein des Vermieters. Dieser kann frei über das Geld verfügen. In einem Erbfall fließt es dann in die Erbmasse mit ein. Daraus müssen sämtliche Verbindlichkeiten beglichen werden, hier gilt dann das Prioritätsprinzip, wer zu erst kommt, der malt zu erst.

    Anders verhält es sich mit einer eventuellen Kaution, die wird treuhänderisch behandelt und muss getrennt vom restlichen Vermögen angelegt werden.

    Bei weiteren Fragen solltest du dich an deinen Anwalt wenden, der mit sämtlichen Einzelheiten betraut ist und auch eine Rechtsberatung durchführen darf.

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