Hallo Nutellae,
eine Kündigung zu schreiben ist nicht sinnvoll, weil dann der Vermieter wegen der Kündigungsfrist 3 Monate Miete von dir verlangen könnte.
Eine fristlose Kündigung nach §543 scheidet aus. Denn danach wäre es erforderlich, dass der Wohnraum nicht oder nur teilweise gewährt wird. Ein eventuell nicht bestehender Zustand oder versprochene Eigenschaften sind in diesem Paragraphen nicht vorgesehen. Das hat darkshadow vermutlich mit dem Paragraphen zum Mietmangel verwechselt.
Aber genau genommen ist die Sache doch klar. Der Vermieter hat geäußert, dass er vom Vertrag zurück treten möchte. Du möchtest auch nicht mehr daran festhalten. Also machst du mit dem Vermieter eine schriftliche Aufhebungsvereinbarung und die Sache hat sich erledigt. Das ist der einzig sinnvolle Weg, sofern es dabei bleibt, dass beide nicht am Vertrag festhalten wollen. Dazu brauchst du dann auch keinen Mieterschutzbund.
Natürlich gehst du ans Telefon. Du hast dir nichts vorzuwerfen, du hast nichts falsch gemacht. Es ist dein Recht, dich an getroffene Vereinbarung zu halten. Stehe selbstbewußt dazu.
Mach dir bitte bewußt, dass man bei einer Einliegerwohnung zwangsläufig sehr engen Kontakt zum Vermieter hat und dieser unvermeidbar sehr vieles mitbekommt, was man so macht. Und wenn du jetzt gleich am Anfang einknickst und nachgibst wegen der Möbel, dann verspreche ich dir, wird es ein solcher Vermieter bei noch sehr sehr vielen Gelegenheiten in der Zukunft versuchen, dir seinen Willen aufzuzwingen.