Kündigung vor Schlüsselübergabe wegen nicht erfülltem Vertrag seitens Vermieter?

  • Hallo ihr lieben,

    ich bin gerade maximal am verzweifeln- Mieterschutz hat schon zu und am Sonntag, den 1.9. beginnt das Mietverhältnis. Allerdings hat sich der Vermieter zu einem absoluten Drachen entwickelt und droht mit Anwalt.

    Zum Problem: Vermietet wird eine Einliegerwohnung in seinem Haus. Bei Besichtigung standen noch ein Kleiderschrank und ein Esstisch mit Stuhl drin, was optional drinbleiben konnte. Ich habe kommuniziert, dass das bitte raussoll - er hat dies leider nicht klar bestätigt, jedoch bei Unterschrift des Mietvertrages auch nochmal betont, dass die Möbel noch rauskommen. Ich war vorgestern noch einmal -mit Rücksprache des Vermieters- da und wollte was ausmessen und hab da gesehen, dass die Möbel noch drin stehen. Auf Nachfrage wann diese wegkommen, entbrannte eine Diskussion, die seinerseits mit "ich schlafe noch ne Nacht drüber, ob ich die rausnehme" beendet wurde. Als ich eben anrief um das nun zu klären und endlich einen Termin zur Schlüsselübergabe zu machen, erklärte er nur, dass er die Möbel drin lässt. Hab natürlich gesagt, dass diese kein Vertragsgegenstand sind und bitte raussollen. Da ist er leider komplett ausgerastet, hat mich beschimpft, mit Anwalt gedroht und meinte, dass ich gar nicht erst einziehen soll und er ja sowieso keinen Bock mehr hat wenn das schon so beginnt (ja sehe ich auch so). Er hat auch abgelehnt, dass ich die Möbel selber abbauen und entsorgen lasse. Er hat mich dann auch einfach weggedrückt.

    Also ist der Stand folgender: Ich habe einen Mietvertrag, in dem diese Möbel nicht (!) aufgeführt sind, ich habe die Kaution iHv 1500€ vollständig bezahlt, eine Schlüsselübergabe fand noch nicht statt.

    Meine Angst ist, dass er jetzt Mist macht, sei es irgendwas zu verfälschen oder was auch immer. Und wenn er plötzlich sagt, dass er die Sachen rausnimmt, möchte ich trotzdem nicht mehr einziehen, wenn er gleich so durch die Decke geht...klar, ich gehe am Montag zum Mieterschutzbund. Was erwartet mich da?

    Und falls er heute oder am Wochenende nochmal anruft, gehe ich dann ans Telefon? Was würdet ihr empfehlen, wie ich mich verhalten soll? ich bin absolut hilflos und überfragt :(

    P.s. Ich werde unter keinen Umständen dort einziehen. Soll ich eine ordentliche Kündigung schreiben und abschicken, oder auf den Mieterschutz warten?

    Einmal editiert, zuletzt von Nutellae (30. August 2019 um 21:44)

  • Soll ich eine ordentliche Kündigung schreiben und abschicken, oder auf den Mieterschutz warten?

    Du solltest auf den Mieterschutz warten, dann aber den Brief am besten persönlich mit einen Zeugen in den Briefkasten werfen.

    In Betracht könnte auch eine fristlose Kündigung (§ 543 BGB) kommen, wenn die Vertragssache nicht in vereinbarten Zustand übergeben wird. Aber ich habe da leise Zweifel, ob es reicht, wenn einfach nur zwei Möbelstücke in der Wohnung noch sind, weil die Abweichung muss erheblich sein.

    Insgesamt solltest du nur noch schriftlich oder unter Zeugen mit ihnen Reden. Eventuell könnt ihr auch einen Aufhebungsvertrag schließen.

  • Hallo Nutellae,

    eine Kündigung zu schreiben ist nicht sinnvoll, weil dann der Vermieter wegen der Kündigungsfrist 3 Monate Miete von dir verlangen könnte.

    Eine fristlose Kündigung nach §543 scheidet aus. Denn danach wäre es erforderlich, dass der Wohnraum nicht oder nur teilweise gewährt wird. Ein eventuell nicht bestehender Zustand oder versprochene Eigenschaften sind in diesem Paragraphen nicht vorgesehen. Das hat darkshadow vermutlich mit dem Paragraphen zum Mietmangel verwechselt.

    Aber genau genommen ist die Sache doch klar. Der Vermieter hat geäußert, dass er vom Vertrag zurück treten möchte. Du möchtest auch nicht mehr daran festhalten. Also machst du mit dem Vermieter eine schriftliche Aufhebungsvereinbarung und die Sache hat sich erledigt. Das ist der einzig sinnvolle Weg, sofern es dabei bleibt, dass beide nicht am Vertrag festhalten wollen. Dazu brauchst du dann auch keinen Mieterschutzbund.

    Natürlich gehst du ans Telefon. Du hast dir nichts vorzuwerfen, du hast nichts falsch gemacht. Es ist dein Recht, dich an getroffene Vereinbarung zu halten. Stehe selbstbewußt dazu.

    Mach dir bitte bewußt, dass man bei einer Einliegerwohnung zwangsläufig sehr engen Kontakt zum Vermieter hat und dieser unvermeidbar sehr vieles mitbekommt, was man so macht. Und wenn du jetzt gleich am Anfang einknickst und nachgibst wegen der Möbel, dann verspreche ich dir, wird es ein solcher Vermieter bei noch sehr sehr vielen Gelegenheiten in der Zukunft versuchen, dir seinen Willen aufzuzwingen.

  • Guten Morgen und danke für die Antworten.

    Aufhebungsvertrag hat er abgelehnt. Er will, dass ich kündige und trotzdem zahle.

    Er meldet sich auch nicht mehr...eine absolut unschöne und unnötige Situation. Schlüssel habe ich ja immernoch keinen, aber die letzte Woche täglich hinterhertelefoniert.

    Bin ich zur Zahlung der Warmmiete verpflichtet, wenn ich gar nicht einziehe?

  • Nunja, wenn sich der Vermieter nicht mehr meldet, und er auch auf deine Kontaktversuche nicht antwortet, dann bedeutet es zwangsläufig auch, dass keine Wohnungsübergabe zustande kommen wird. Und in dem Fall könnte vielleicht dann doch wieder §543 mit der fristlosen Kündigung ins Spiel kommen. Das hängt jetzt davon ab, wie sich der Vermieter weiterhin verhält,

    Bin ich zur Zahlung der Warmmiete verpflichtet, wenn ich gar nicht einziehe?

    Ob du einziehst oder nicht, spielt keine Rolle. Man muss in jedem Fall zahlen, solange das Mietverhältnis läuft. Daher wäre eine ordentliche Kündigung nicht klug, solange es andere Möglichkeiten geben könnte, denn dann hast du die 3 Monate zu zahlen.

  • Danke für deine Antwort, Froggel.

    Er hat mich gestern am Telefon weggedrückt und seitdem ist nichts weiter passiert.

    Es geht mir darum, ob ich verpflichtet bin die Warmmiete zu zahlen, oder die Kaltmiete. Da ich ja weder Wasser, noch Strom verbrauche.

  • Die Warmmiete grundsätzlich. Denn die meisten der Nebenkosten berechnen sich nach dem Anteil der Wohnfläche, sind also unabhängig von einem Verbrauch.

    Du solltest ab morgen, wenn Mietbeginn wäre und der Vermieter die Übergabe verweigert, schriftlich per Brief mit dem Vermieter kommunizieren. Den Brief per Einwurfeinschreiben schicken oder mit einem Zeugen zusammen persönlich einwerfen. Unter Umständen wirfst du einen Nachweis brauchen über die geführte Kommunikation. Der Mieterbund wird da natürlich auch helfen, sofern du dich dort beraten lassen möchtest.

  • Das hat darkshadow vermutlich mit dem Paragraphen zum Mietmangel verwechselt.

    Ich habe gar nichts verwechselt. Einmal in die Norm schauen, da steht "vertragsgemäßer Gebrauch" und dieser Gebrauch umfasst auch die Mangelfreiheit und nicht nur die Bereitstellung des Zugangs zum Wohnraum. Wie gesagt, dafür muss der Mangel erheblich sein, das ist dann wieder eine Frage des Einzelfalles. Aber gerade in der Weigerung den Mangel zu beheben (Wohnung frei von fremden Möbel) kann dies zu Tragen kommen.

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