Rauchmelder Installationstermin ohne Terminangabe

  • Ich habe hier eine Betriebskostenabrechnung mit Nachzahlung erhalten.

    In dieser wird mir unterstellt, daß ich zu einem Rauchmelder-Installationstermin den Zugang zur Wohnung verweigert habe und ich soll 3 Ersatztermine nennen.
    In Wirklichkeit gab es nur einen Handwerker-Direkttermin vor 1,5 Jahren. Ein einzelner Nachbar behauptet jedoch, daß er irgendwann mal eine Ankündigung des Vermieters auch vom Vermieter selbst erhalten habe. In den Betriebskostenabrechnungen sind Jahr für Jahr jedesmal Zahlenverdreher zu Gunsten des Vermieters drin.

    Bin ich nun selbst verpflichtet 3 Termine zu nennen oder kann ich dem Vermieter schreiben, daß er zuerst eine Terminankündigung mit einem eigenen Termin schreiben muß?
    Ist eine Terminankündigung, in der die Terminangabe fehlt mit der Begründung, daß der Mieter von selbst 3 Termine nennen soll, bereits eine Terminankündigung?
    Kann der Vermieter nun an der Wohnungstür auch einfach so aufkreuzen, weil er den Termin bereits ohne Terminangabe angekündigt hat?
    Wie verhalte ich mich, wenn zum Besichtigungstermin der Vermieter mir plötzlich unter Fadenscheinheiligen Gründen eine außerordentliche Kündigung in die Hand drückt?

    Oder sagt, er habe meinen Termin-Brief nicht erhalten und möchte nun die Wohnung wegen einem angeblichen Schreiben, was ich wieder nicht erhalten hätte, die Wohnung gleich wegen aller anderen "angekündigten" Gründe besichtigen?

    Ist es sinnvoll, den Nachzahlungsbetrag nicht zu überweisen, weil der Vermieter dann eine Bestätigung hat, daß ich das Schreiben erhalten habe?
    (Die Betriebkostenabrechnung wurde mit Briefmarke und Ohne Einschreiben verschickt.)

    Ist eine Terminankündigung auf der Betriebskostenabrechnung zulässig und wirksam?

  • Im Gesetz heißt es lediglich, dass man als Mieter solche Installationsmaßnahmen dulden muss, und somit auch ermöglichen muss. In welcher Form die Terminabsprache erfolgt ist nicht definiert und erfordert somit eine Absprache.

    Der Vermieter muss also nicht zwingend seinerseits einen Termin benennen. Ich würde es an deiner Stelle sogar positiv ansehen, wenn du Terminvorschläge machen kannst. Denn dann weißt du schon im Voraus, dass du da dann auch Zeit haben wirst. Das ist doch besser als wenn der Termin des Vermieters dir nicht passt.

    Ohne Terminabsprache muss man keinen rein lassen in die Wohnung.

    Die Installation bzw. Terminabsprache hat mit der Betriebskostenabrechnung nichts zu tun, das ist getrennt anzusehen. Der Vermieter hat lediglich beides in einem Brief geschickt, um nicht 2 Briefe verschicken zu müssen.

    Inzwischen sind ja ein paar Tage vergangen. Hat sich schon ein Termin ergeben oder wie ist der Stand der Dinge?

  • Der Mieterschutz hat einen Brief ohne Einschreiben geschickt. Der Mieterschutz hatte geschrieben, daß der Vermieter mit dem Mieterschutz Termine abmachen soll. Nach mehreren Wochen keine Reaktion. Der Mieterschutz hat dann gefragt ob er nochmal mit Einwurf-EInschreiben schicken soll. Bis jetzt keine Reaktion. Leider hat der Mieterschutz nicht schriftlich bestätigt, daß per Einschreiben geschickt wurde.

    Muß ich mir nun später sorgen machen, daß der Mieterschutz behauptet der Brief wurde eigentlich gar nicht per Einschreiben geschickt und es würde sich um einen Tabellenverdreher beim Mieterschutz handeln? Muß ich nun mit der außerordentlichen Kündigung wegen Terminverzug rechnen?

  • Zur Lösung dieser Sache wäre es in diesem Fall sehr sinnvoll, einfach mal das Telefon in die Hand zu nehmen und beim Vermieter anzurufen. Manches sollte man auf dem direkten Weg machen. Man kann so sehr einfach einen Termin ausmachen, oder besprechen wie man weiter verfährt. Außerdem ist unerklärlich, warum es dir so schwer fällt, selber einen Terminvorschlag zu machen. Die Installation des Rauchwarnmelders muss erledigt werden, aber da kann man doch aufeinander zugehen, um das zu organisieren. Du solltest es nicht verkomplizieren.

  • Der Vermieter hat keine Telefonnummer hinterlassen und 5mal hintereinander in Folge falsche Abrechnungen erstellt. Des weiteren haben 5 Jahre lang laut Nachbarn nur ca. die Hälfte aller Nachbarn Betriebskostenabrechnungen erhalten. Alle Abrechnungen mit Gutschriften wurden zurückgehalten. Des weiteren steht im Brief drin, wieviele Jahre meine Freundin denn nun schon unangemeldet in meiner Wohnung leben würde. Das Installieren der Rauchmelder war dem Vermieter 2 Jahre lang völlig egal. Erst als ich einen Brief wegen der fehlenden Gutschriftenabrechnung abgeschickt hatte, wollte der Vermieter Rauchmelder installieren. Aus dem Schreiben des Vermieters entnehme ich, daß der Vermieter in die Wohnung möchte, um nach einem Kündigungsgrund in der Wohnung zu suchen. Schreiben per Brief werden regelmäßig entweder nicht beantwortet oder erst auf der nächsten Betriebskostenabrechnung (Falls sie beantwortet werden). Ab wann gilt denn nun ein Termin-Ersuchen eigentlich als verweigert?

    Einmal editiert, zuletzt von mmolvir22 (31. August 2019 um 08:30)

  • Und den Kündigungsgrund würde er vermutlich nicht finden in deiner Wohnung, außer du machst etwas, was du nicht darfst.

    Offenbar scheint es dem Vermieter jetzt altuell auch nicht mehr wichtig sein mit dem Rauchwarnmelder. Ansonsten würde er sich zurück melden. Es ist die gesetzliche Pflicht des Vermieters, die Geräte zu installieren, nicht deine.

    Die Betriebskostenabrechnungen sind ein extra Thema. Das solltest du jetzt nicht mit der Installation vermischen. Und hierbei kann man was machen, sowohl bei falschen, als auch bei nicht erhaltenen. Das Gesetz sieht Möglichkeiten vor, beispielseise die Zurückhaltung der NK Vorauszahlungen. Man muss nur erst mal die vorhandenen Abrechnungen prüfen, und dann sehen was zu tun ist.

  • Und ab wann gilt denn nun ein Termin-Ersuchen eigentlich als verweigert?

    Er muß sich nicht zurückmelden, wenn er meinen Brief "nicht erhalten" hat oder ich den Erhalt nicht nachweisen kann.

    Einmal editiert, zuletzt von mmolvir22 (31. August 2019 um 08:37)

  • Und ab wann gilt denn nun ein Termin-Ersuchen eigentlich als verweigert?

    Wenn du einen festgelegten Termin nicht wahrnimmst ohne abzusagen oder dich zu melden um einen anderen Termin auszumachen.

    Ein Termin erfordert eine Kommunikation, 2 Leute müssen am Termin da sein. Einmal du, und der Vermieter bzw. Handwerker. Das geht nicht ohne Absprache.

    Der Vermieter muss gar nicht antworten. Es ist seine Pflicht, die Installation durchzuführen. Und wenn er das nicht machen will, dann hat er auch keinen Grund zu antworten.

    Durch deinen Brief hast du deine Bereitschaft gezeigt, einen Termin zu machen. Mehr kannst du nicht tun.

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