Hallo David,
bevor ich dir antworte auf deine Fragen zunächst der Hinweis, dass dir hier im Forum niemand genau im Detail sagen darf, was du genau auf deinen Fall bezogen tun kannst hinsichtlich Forderungen gegen den Vermieter oder Mietminderung, denn das wäre unerlaubte Rechtsberatung. Wir können hier nur allgemeine Informationen über einige Grundsätze geben, sodass du dann vielleicht selber eine Entscheidung treffen kannst, was zu tun ist.
Die Liste der Dinge, die du zu beanstanden hast, muss man in zwei Kategorien aufteilen. Die erste Kategorie sind die rein optischen Sachen, die eben einfach nur nicht schön aussehen, dabei aber alles funktioniert. Diese Dinge kann man nicht beanstanden, denn diese gehören zum Zustand der Wohnung dazu, so wie diese besichtigt wurde. Will man hier den Vermieter zu etwas zwingen, hätten man das im Mietvertrag vereinbaren müssen.
Und die zweite Kategorie sind die Dinge, welche die Funktion und Nutzung der Wohnung in irgend einer Weise einschränken. Dies ist dann ein Mangel, den man gemäß §535 BGB beim Vermieter beanstanden kann.
Es gibt keine allgemeine Zeit, nach der ein Vermieter einen Bodenbelag austauschen muss. Das richtet sich nach dem tatsächlichen Zustand. Und dabei zählt nicht das subjektive Empfinden, ob es noch schön aussieht oder nicht, sondern es gilt, ob man den Bodenbelag objektiv als abgewohnt bezeichnen kann.
Bei den Schönheitsreparaturen ist es so, dass es im Vertrag vereinbart sein muss, wenn hierzu der Mieter verpflichtet sein soll. Andernfalls ist es Vermietersache. Ist es vereinbart, dann hat es nur Wirkung, wenn man die Wohnung renoviert bekommt, oder wenn man vom Vermieter einen Ausgleich für die unrenovierte Wohnung bekommen hat.
Was du mit dem Vormieter ausgemacht hast zu diesem Punkt, ist völlg ohne Bedeutung. Es zählt nur das, was ich eben erkärt habe.
Sollte es beim Entfernen von Tapeten Probleme geben, z.b. indem der Putz auch gleich mit runter kommt, ist das eine Instandsetzung und somit wieder Vermietersache.