Gas - Flächenschlüssel statt HeizkostenV / Warmwasser der Nachbarn

  • Hallo liebe Foren-Gemeinde,

    wir wohnen seit 7 Jahren in einer 74 qm-Wohnung (Altbau (unsaniert), Mehrfamilienhaus, Gas-Etagenheizung, WW durch Durchlauferhitzer).

    Wir bekommen regelmäßig unsere Betriebskostenabrechnung - mal mit Nach- mal mit Rückzahlung - über die Jahre +/- 0.

    Die Posten und Beträge sind für mich auf den ersten Blick alle plausibel.

    Allerdings erfolgt in keinem Punkt eine Abrechnung nach Verbrauch, sonder nur nach Fläche oder Personen.

    Da die BKA bislang nie eine Überraschung oder gar ein Problem war, haben wir uns damit auch nie genauer beschäftigt.

    Über den Umstand, dass die HeizkostenV zwingendes Recht ist, bin ich daher erst dieses Jahr gestolpert.

    Gründe, warum bei uns ein Ausnahmetatbestand der HeizkostenV greift, sehe ich nicht.

    Jetzt haben wir die Abrechnung für 2018 erhalten (mit einer Nachzahlung von 25 € - also okay).

    Für 2018 sind dieses Jahr ca. 570 Euro Gaskosten abgerechnet worden (ohne Strom und Wartung).

    Umlageschlüssel ist wie immer qm.

    Ich habe mich jetzt mal etwas näher mit der Materie beschäftigt und bin dabei u.a. auf zwei interessante Umstände gestossen:

    - 570 Euro Heizungskosten für 74 qm im Jahr sind eigentlich nicht besonders viel (laut Heizspiegel).

    - Unsere Nachbarn beziehen aus der Etagenheizung nicht nur Heizungswärme, sondern auch Warmwasser!!

    Jetzt würde ich die Abrechnung unserem Vermieter eigentlich gerne um die Ohren hauen, schon mal um 15 % kürzen

    und höflichst darum bitten, doch in Zukunft nicht die heiße Dusche meines Nachbarn zahlen zu müssen.

    Ich bin mir aber nicht sicher, ob ich damit nicht ein Eigentor schieße:

    - Evtl. ist die qm-Abrechnung ja vorteilhafter für uns (bei einem Personenschlüssel würden wir jedenfalls mehr zahlen).

    - Da bislang nirgendwo Zähler vorhanden sind, müssten diese ja angeschafft, gewartet und abgelesen werden. Könnte evtl. teurer werden, als unsere Einsparung.

    Daher mal die Frage in die Runde: Wie würdet Ihr jetzt verfahren? Sind das tatsächlich geringe Heizkosten?

    Bin da gerade etwas unschlüssig (und konfliktunwillig...).

    Schon mal ganz lieben Dank

    Picard

  • Hallo Picard,

    ich merke das schon in deinen Zeilen, dass du verwirrt bist. Lass es uns aufklären. 570€ sind allerdings wirklich nicht viel, daher solltest du es nicht zu negativ sehen.

    Gründe, warum bei uns ein Ausnahmetatbestand der HeizkostenV greift, sehe ich nicht.

    Die kann ich dir gerne nennen. Du schreibst, es gibt eine Gas-Etagenheizung und einen Durchlauferhitzer. Somit findet die Heizkostenverordnung allein deshalb keine Anwendung, denn diese gilt nur für zentrale Heizungsanlagen und/oder zentrale Warmwasseranlagen. Also gemeint sind Anlagen, die für das ganze Haus da sind.

    Unsere Nachbarn beziehen aus der Etagenheizung nicht nur Heizungswärme, sondern auch Warmwasser

    Dann käme es nun darauf an, wie der Vermieter den Kostenanteil des Warmwassers heraus gerechnet hat für das Warmwasser, und wenn es auch nur durch eine Schätzung ist. Das muss er jedenfalls, da nur der Nachbar etwas vom Warmwasser aus der Etagenheizung hat. Wenn der Vermieter dahingehend nichts berücksichtigt hat, kannst du die Abrechnung in dem Punkt beanstanden.

  • Erstmal Danke, Fruggel!

    Du schreibst, es gibt eine Gas-Etagenheizung und einen Durchlauferhitzer. Somit findet die Heizkostenverordnung allein deshalb keine Anwendung, denn diese gilt nur für zentrale Heizungsanlagen und/oder zentrale Warmwasseranlagen. Also gemeint sind Anlagen, die für das ganze Haus da sind.

    Dann habe ich evtl. den falschen Begriff gewählt. Etagenheizung in dem Sinn, als dass auf jeder Etage eine Heizungsanlage installiert ist. Unsere versorgt drei Wohnungen. Insofern habe ich ja nur Einfluss auf meinen Verbrauch, müsste aber mitzahlen, wenn die anderen Parteien ihren Verbrauch hochschrauben.

    Gruß
    Picard

  • Okay verstehe. Nun, auch wenn die Heizkostenverordnung gilt, so enthält diese in §11 einige Ausnahmen, bei denen von der verbrachsabhängigen Abrechnung abgewichen werden darf. Das kann bei einem Altbau durchaus möglich sein, ich beziehe mich insbesondere auf Abs. 1 Nr. 1b des genannten Paragraphen.

    Da die Kosten jedoch noch voll im Rahmen des Üblichen sind für deine Wohnungsgröße, macht es meines Erachtens nicht viel Sinn, großen Wind in der Sache zu machen. Du gewinnst nicht viel, wenn man Zähler einbauen würde, oder du kommt im ungünstigen Fall dann sogar schlechter weg.

    Bleibt lediglich das Warmwasser des Nachbarn, das dich verständlicherweise ärgert. Hier würe ich im Gespräch mit dem Vermieter und dem Nachbarn versuchen, dass man sich auf Basis einer Schätzung auf einen Abschlag einigt, der dem Nachbarn dann berechnet wird. Und dann sollte Grund zur Zufriedenheit bestehen.

  • wenn die anderen Parteien ihren Verbrauch hochschrauben.

    Da in eurem Fall nach der Heizkostenverordnung abgerechnet werden muss, sieht die vor, dass von den Gesamtkosten der Anlage auf der Etage 30% nach der Wohnfläche, aber 70% nach Verbrauch, der an den Heizkörpern gemessen wird, berechnet werden. Selbst wenn die Nachbarn bei offenen Fenstern die Thermostate aufdrehen würden, würde das eure Heizkosten kaum tangieren.

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