Trotz Nachmieter bis Ende der Frist bezahlen

  • Hallo, ich habe folgendes Problem.

    Ich hätte meine Wohnung fristgerecht zum 1.11.19 gekündigt und in dem Schreiben reingeschrieben, dass ich mich um einen Nachmieter bemühe, da ich zum 01.09. ausziehen möchte.

    Ich hätte mehrere potenzielle Nachmieter und eine würde dann zu einem Treffen mit dem Vermieter eingeladen.

    Mir hat sie erzählt sie sucht so schnell wie möglich, da sie keine Wohnung hat und zu meinem alten Vermieter sagte sie dass der 1.11. optimal sei, da sie ja ihre Wohnung noch kündigen müsse.

    Als sie mir dann sagte dass wenn alles gut läuft, dass sie zum 1.11. Dann einzieht, fragte ich wieso denn der 1.11. abgemacht war 01.09... Darauf sagte sie mir dass es die Idee des Vermieters gewesen sei.

    Ich habe ihn also direkt angerufen und er sagte dass es ihre Idee war wegen der Kündigungsfrist ihrer Wohnung.

    Naja auf jeden Fall sagte ich dass ich dann einen anderen Nachmieter suche, was mein Vermieter ablehnte, da er sich schon für diese Mieterin entschieden hat.

    Meine Frage : Bleib ich tatsächlich auf den Kosten von 1400 Euro sitzen, die ich für diese beiden Monate noch zahlen muss oder kann ich mir dass von einen von beiden gerichtlich wiederholen?

    Danke im voraus an alle

  • oder kann ich mir dass von einen von beiden gerichtlich wiederholen?

    Nö, das wird nicht funzen. Du musst die Miete bis zum bitteren Ende für diese Wohnung bezahlen, denn der Vermieter besimmt wen er zu welchem Termin er einziehen lässt. Da hilft auch kein Gericht.

  • Aber kann ich nicht die neue Mieterin belangen? Sie hat mir das alles schriftlich gesendet, dass sie zum 1.9. einziehen will weil sie ja angeblich keine Wohnung hatte. Sie hat mich 14 Tage lang nur belogen. Mein vermieter sagte dass wenn jemand gekommen wäre, der zum 01.09. einziehen wollte, wäre das alles kein Problem gewesen.

  • Aber kann ich nicht die neue Mieterin belangen?

    Nein. Dazu gibt es keinen Anlass. Dass dir die neue Mieterin geschrieben hat, sie wolle zum 1.9. einziehen, hilft nicht weiter, denn es zählt letztendlich nur, für wann ein neuer Vertrag gemacht wurde. Ihre anfängliche Absicht hat nichts Verbindliches.

    Es kann aber rein theoretisch so sein, dass der Vertrag offiziell zum 1.11. mit der nuen Mieterin gemacht wird, sie aber in Wirklichkeit schon viel früher einzieht. In diesem Fall würde die Sache wieder anders aussehen. Du könntest also gelegentlich mal bei der Wohnung vorbei fahren, um zu erkunden, ob dem so ist.

  • Dass dir die neue Mieterin geschrieben hat, sie wolle zum 1.9. einziehen, hilft nicht weiter, denn es zählt letztendlich nur, für wann ein neuer Vertrag gemacht wurde.

    Bezüglich der Mietzahlungen hast du natürlich Recht, ein Nachmieter muss nicht genommen werden, wenn der erst später einzieht muss man eben die Miete bis zum Ende zahlen.

    Anders sieht es aus, ob man die Nachmieterin direkt auf Schadensersatz in Anspruch nehmen kann. Möglich wäre dies über ein vorvertragliches Schuldverhältnis, welches in § 311 II BGB geregelt ist oder nach § 311 III BGB. Danach muss man auch schon bei Verhandlungen auf die Rechtsgüter der anderen Parteien Rücksicht nehmen. Dazu kann auch die Täuschung über Tatsachen fallen.

    Ich sage nicht, dass es diesen Anspruch gibt, das müsste man auf den Einzelfall prüfen, was nur durch einen Anwalt erfolgen darf. Ich möchte aufzeigen, dass es eventuell einen Anspruch gibt, den man heranziehen könnte. Es sind noch viele Fragen offen, gab es wirklich kein Mietvertrag, kann man den Schaden belegen, gibt es ein Verschulden usw. zählt das überhaupt als vorvertragliches Schuldverhältnis oder liegt hier ein besonderes Vertrauen vor.

    Leider vermag ich auch nicht beurteilen, ob sich überhaupt eine Rechtsberatung lohnt oder der Anspruch völlig aussichtslos ist.

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