Oder war das am Ende keine so dolle Idee die zusätzliche Vereinbarung zu unterschreiben ?
Das könnte man so sagen, denn der Vermieter hätte aufgrund von §553 BGB zustimmen müssen, ohne das von einer Mieterhöhung abhängig zu machen.
könnte ich evtl. Schadensersatz verlangen, weil ja für ca. 2 Jahre zuviel bezahlt wurde
Nein, es wurde nicht zu viel bezahlt. Denn eine einvernehmliche freiwillige Erhöhung darf immer vereinbart werden.
Ich habe jetzt aber gelesen, dass bei einem Index-Mietvertrag anderweitige Miet-Erhöhungen nicht erlaubt sind.
Der Vermieter kann sie nicht erzwingen, aber freiwillig ist es möglich.
Aber in der Vereinbarung wird ja darauf kein Bezug genommen.
Das ist das Problem, dass in der Vereinbarung nicht klar und deutlich steht, ob die Indexmiete mit der Erhöhung beendet sein soll oder dann ab 2025 weiter geht. Beides wäre möglich, aber ist jetzt schwierig feststellbar, was gewollt war. Allerdings hat der neue Vermieter das gleiche Problem. Man könnte sich also einfach mal unwissend stellen und argumentieren, dass durch die Festsetzung der Miete bis 2025 die Indexvereinbarung aufgelöst war und sehen, wie der Vermieter darauf reagiert.