Notwendige Schönheitsreparaturen vor dem Auszug aus der Mietwohnung

  • Hallo,

    Ende Februar 2025 räume ich wg. Umzugs meine Mietwohnung (1 möbliertes Zimmer mit Einbauküche und Badezimmer sowie Kellerraum).

    Welche Schönheitsreparaturen muss ich vorher durchführen bzw. auf eigene Kosten in Auftrag geben?

    Von der Optik her ist mir aufgefallen:

    - Ein paar schwarze Flecken in der Duschkabine (zwischen den Fliesen an der Wand) und über der Dusche an der Decke. Das Badezimmer ist innenliegend, ohne Fenster, ohne Ventilator.

    - Die weiße Rauhfasertapete im Wohn-/Schlafraum müsste gestrichen werden.

    - Einige sehr kleine Löcher im PVC-Fußbodenbelag (Parkettoptik).

    - Es musste mal etwas am Rolladenband gemacht werden (hat eine Rollladen-Firma gemacht), dafür musste der Deckel des Kastens abgenommen werden (=> Rauhfasertapete um den Rollladen-Kasten herum ist also an allen Seiten leicht beschädigt).

    Grüße
    TD

  • Welche Schönheitsreparaturen muss ich vorher durchführen bzw. auf eigene Kosten in Auftrag geben?

    Das hängt erst einmal davon ab, was im Vertrag vereinbart ist und ob das so in der Form wirksam ist. Außerdem kommt es auf den Zustand der Wände an. Deshalb kann man so allgemein dazu nichts sagen.

    Es musste mal etwas am Rolladenband gemacht werden

    Das hat nichts mit den Schönheitsreparaturen zu tun. Bei diesen geht es nur um die Verschlechterung durch das Wohnen, aber nicht um Folgen von Reparaturen.

    Einige sehr kleine Löcher im PVC-Fußbodenbelag

    Das hat nichts mit den Schönheitsreparaturen zu tun. Ob man als Mieter dafür verantwortlich ist, kommt drauf an, wie die Beschädigung entstanden ist.

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