Hallo zusammen,
wir haben unsere ehemalige Wohnung per 30.11.2024 gekündigt. Die Wohnungsübergabe nebst Übergabeprotokoll fand am Freitag, den 29.11.2024, unter Anwesenheit aller Beteiligten - also wir zwei Mieter sowie der Vermieter - statt.
Nun ist dem Vermieter gestern, also am 01.12.2024, aufgefallen, dass er den falschen Heizungszähler abgelesen und im Protokoll vermerkt hat. Bei dieser erneuten Ablesung war niemand von uns anwesend und laut seiner E-Mail wurde dieser lediglich "unter Zeugen" abgelesen. Er hat auch ein entsprechendes Foto eines anderen Zählers beigefügt.
Laut Protokoll beträgt der Zähler 11.757 MW/h und laut seiner erneuten Ablesung 14.703 MW/h.
Da dies nicht unser Fehler war und wir bei der erneuten Ablesung nicht anwesend waren, würde wir gerne wissen, was dies nun für uns bedeutet. Rechtlich bindend ist unseres Erachtens nach das Wohnungsübergabeprotokoll.
Vielen Dank für eure Hilfe!