Hallo,
das ist sicherlich eine sehr unschöne Situation für dich.
Und dass die Hausverwaltung nicht unterstützt ist auch wenig erfreulich. Denn es ist tatsächlich so, dass die Hausverwaltung Möglichkeiten hat, einzugreifen. Lärm und sonstige Störungen, die über die üblichen Geräusche des Lebens hinaus gehen, nennt man Störung des Hausfriedens, und das ist für einen Vermieter durchaus ein Grund zur Abmahnung und auch Kündigung.
Ich würde zunächst mal schauen, ob es noch weitere Bewohner gibt, die sich von der Nachbarin gestört fühlen. Wenn sich mehrere Bewohner über die gleiche Sache beschweren, dann hat das nochmal eine stärkere Bedeutung und man wird eher veranlasst sein, etwas zu unternehmen.
Außerdem würde ich erneut mit der Hausverwaltung sprechen und erklären, dass der Zustand für dich nicht hinnehmbar ist und die Hausverwaltung sehr wohl in der Pflicht ist, etwas zu machen. Gemäß §535 BGB ist ein Vermieter dafür verantwortlich, dass man die Wohnung vertragsgemäß nutzen kann, und hierzu gehört auch, ungestört zu sein hinsichtlich Belästigungen wie Lärm.
Sollte das erneute Gespräch nichts bringen, solltest du die Mietminderung eventuell fortsetzen. Das ist ein zulässiges und vom Gesetzgeber gewolltes Mittel, mit dem man als Mieter seinen Rechten Nachdruck verleihen kann. Jedoch empfehle ich dir ausdrücklich, die Höhe der Minderung mit einem Anwalt abzusprechen. Mindert man zu viel, kann man rechtliche Nachteile bekommen bis hin zur Kündigung. Es kann aber auch sein, dass du vielleicht zu wenig minderst.
Und schließlich gibt es auch die Möglichkeit, dass man direkt gegen einen Nachbarn vorgeht, indem man bei Gericht eine Unterlassung erwirkt. Problem hierbei ist, dass man die Gerichtskosten vorauszahlen muss, und wenn der Beklagte mittellos ist, bleibt man vielleicht erst mal drauf sitzen. Auch diese Möglichkeit solltest du mit einem Anwalt besprechen.