Guten Tag Forengemeinde,
inwieweit kann ein Vermieter seinen Mietern verbieten Bilder, Gardinenstangen in der Wohnung anzubringen?
Es geht hier um eine Wohnung welche 4 Monate angemietet / bewohnt wurde. Die Wohnung wurde im Vorfeld professionell von einem Maler in Qualität Q3 farblich verputzt / geputzt. Das bedeutet es existieren keinerlei Tapeten in der Wohnung, sobald Löcher gebohrt wurden, brökelte Putz aus der Wand.
Die Löcher in den Wänden wurden vernünftig und sorgfältig vor Übergabe zugespachtelt. Allerdings entspricht der Farbton nicht dem des Malers (terrakottafarben). Schönheitsreparaturen sind laut Mietvertrag alle 3 Jahre fällig (Mieter bewohnten die Wohnung 4 Monate). Da die Wände geputzt sind sehen die Räume nun nicht sonderlich hübsch aus, da Ausbesserungen, Farbabweichungen sofort sichtbar sind.
Kann der Vermieter nun die Kaution aus diesem Grund einbehalten?