Hierfür gibt es keine Methode, und somit auch keine Literatur. Sofern im Gebiet der Wohnung nicht die Mietpreisbremse gilt, sind die Mietpreise Verhandlungssache.
Beiträge von Fruggel
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Hallo Foxxy,
der Austausch der Elektrodensätze ist wenn auch nicht jedes Jahr, aber turnusmäßig erforderlich. Es handelt sich hierbei um Verschleißteile genauso wie Filter, Düsen, Dichtungen und Schmierstoffe, die im Rahmen der Wartung regelmäßig getauscht werden müssen. Aus diesem Grund sind die Kosten umlagefähig. Das ist in der Rechtsprechung einheitlich anerkannt.
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was wenn ich mir keinen Anwalt leisten kann? Und zwar absolut gar nicht?
Dann gehst du zum nächsten Amtsgericht bei euch, und holst dir dort einen Beratungsschein. Damit bezahlt der Staat den Anwalt. Jeder in Deutschland soll Rechtsberatung bekommen, auch wenn man kein Geld hat.
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Braucht man für sowas einen Anwalt oder verweigere ich einfach?
Zu verweigern wäre eine Möglichkeit, was du tun könntest. Doch dann kann es passieren, dass der Vermieter Zahlungsklage einreicht. Daher wäre es eventuell sinnvoll, die Beratung bei einem Anwalt in Anspruch zu nehmen, wenn du sicher gehen willst, dass der Vermieter mit seiner Forderung nicht durch kommen kann.
Hier im Forum kann dir keiner sagen, was du tun sollst, denn das wäre Rechtsberatung. Wir können nur allgemein darüber reden. Und nach den Normen für den Schadenersatz dürfte die Erklärung des Vermieters wahrscheinlich nicht ausreichen. Er hat bisher nicht gesagt, warum ihr als Mieter für die Sache verantwortlich seid. Denn Schäden durch übliche Nutzung des Waschbeckens gehen immer zulasten des Vermieters, das ist allgemeingültig der Fall.
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Hallo,
ich habe deine Frage in ein eigenes Thema verschoben. Bitte eigene Fragen nicht in einem anderen Thema stellen, auch wenn es um eine ähnliche Sache geht. Es wird sonst leicht ein Durcheinander für die Leser.
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Hallo,
Mit der Vermieterin wurde telefonisch bereits vereinbart das dies so OK sei und sie hat die Kündigung zum 01.12. akzeptiert
Eine Kündigung ist nur eine Möglichkeit, ein Vertragsverhältnis zu beenden. Eine weitere Möglichkeit ist, einen Aufhebungsvertrag abzuschließen. Es wäre daher gut, wenn du mit der Vermieterin entsprechend etwas schriftlich festzulegen, dass der bestehende Vertrag im gegenseitigen Einvernehmen zum 30.11. aufgelöst wird. Damit hätte sich das mit der Nachmietersuche dann erledigt, weil der Vertrag zu dem Datum bereits beendet sein wird.
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Hallo,
So eine Eintragung kann erst erfolgen, wenn die derzeitigen Eigentümer ausgezogen sind, vermute ich?
Nein. Die Eintragung ist davon unabhängig.
Es läuft (ganz vereinfacht gesagt, einige Schritte ausgelassen) so ab, Käufer und Verkäufer machen bei einem Notar den Kaufvertrag, unterschreiben diesen. Dann bezahlt der Kaufer die Kaufsumme. Anschließend beauftragt der Notar die Änderung des Grundbuchs beim Grundbuchamt. Nun dauert es eine ungewisse Zeit, bis wann das erfolgt ist. Es hängt davon ab, wie ausgelastet das Amt ist. Es kann ein paar Wochen dauern oder auch ein paar Monate.
Der bisherige Eigentümer wohnt offenbar auch in dem Haus. Wann er auszieht, müssen Käufer und Verkäufer untereinander klären. Der oben beschriebene Prozess läuft unabhängig davon.
gibt es eine mögliche Situation, in der ich noch während die derzeitigen Eigentümer hier leben gekündigt werde?
Bis zur Grundbuchänderung ist der Verkäufer, also der bisherige Eigentümer, der Einzige, der theoretisch kündigen könnte. Doch dieser hat in aller Regel keinen gesetzlich erlaubten Grund, da er ja keinen Eigenbedarf hat. Daher ist das praktisch unmöglich.
Für meine zeitliche Planung wäre das ganz wichtig zu wissen.
Du kannst nicht wirklich planen, denn wie oben gesagt ist es völlig unbekannt, wie schnell das Grundbuchamt ist.
der neue Eigentümer wird, das wurde mir bestätigt, Eigenbedarf für das gesamte Gebäude (also auch meine Mietwohnung) anmelden.
Wenn du die Kündigung dann bekommen hast, solltest du diese prüfen lassen. Die Rechtsprechung schreibt für die Begründung einer wirksamen Kündigung wegen Eigenbedarf einiges vor. Nicht alle Pläne eines Eigentümers lassen sich umsetzen. Und dass er das ganze Haus braucht, macht etwas stutzig. Der Eigentümer müsste mehrere Teile seiner Verwandtschaft in das Haus einziehen lassen, sodass es Sinn ergibt.
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Wie verhalten wir uns nun?
Es ehrt uns als Moderatoren sehr, dass du unseren Antworten so sehr Vertrauen schenkst. Aber dennoch darf hier keine Handlungsempfehlung gegeben werden, wie du dich in deinem konkreten Fall verhalten solltest. Wir können nur die Möglichkeiten aufzählen, die das Gesetz generell bietet. Was du dann genau machst, musst du selber entscheiden oder mit einem Anwalt besprechen.
Möglichkeit eins, auf eine Kündigung zu reagieren, die man für unwirksam hält, ist Nichts tun. Einfach abwarten. Der Vermieter wird dann vermutlich irgend wann Räumungsklage einreichen. Und im Rahmen der Klage wird das Gericht dann erst mal prüfen, ob wirksam gekündigt wurde.
Möglichkeit zwei, dem Vermieter in einem Brief erklären, warum man die Kündigung für unwirksam hält und nicht ausziehen wird. Der Vermieter kann sich dann überlegen ob er seinen Plan verwirft, oder Klage einreicht.
Möglichkeit drei ist, dass du bei Gericht eine Feststellungsklage einreichst. Dabei passiert dann gar nichts hinsichtlich Räumung, sondern das Gericht prüft nur die Wirksamkeit der Kündigung, mehr nicht. Gewinnst du das, ist dem Vermieter sämtlicher Wind aus den Segeln genommen, weitere Schritte zu unternehmen.
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Hallo,
ob du das zahlen musst, kann dir keiner beantworten, denn es hängt im Streitfall letztendlich davon ab, wie es ein Richter bei eurem Amtsgericht sieht. Allerdings müsste der Vermieter schon etwas genauer begründen, warum du das Problem zumindest teilweise mit verursacht haben sollst. Nur allein die Tatsache, dass dein Waschbeckenabfluss in das gleiche Abflussrohr mündet, dürfte wahrscheinlich nicht ausreichend sein. Solange die Mitbewohnerin theoretisch die Verstopfung auch allein verursacht haben könnte, wird es schwer für den Vermieter, dein Mitverschulden glaubhaft zu machen.
Es kann theoretisch auch sein, dass ihr beide nichts zahlen müsst, also auch deine Mietbewohnerin nicht. Denn Fett und Kalk sind normal in einem Abflussrohr. Dazu muss man das Waschbecken noch nicht mal unsachgemäß genutzt haben.
Du könntest, wenn du magst, mal den Vermieter in einem Brief um genauere Informationen bitten, inwiefern speziell du das Waschbecken unsachgemäß benutzt haben sollst und woraus er genau schließt, dass du das Problem mit verursacht haben musst. Du wüßtest schon gern, worin dein Fehlverhalten konkret lag, so in der Art mit deinen Worten.
Wenn du dann doch einen Anwalt brauchen solltest, hätte dieser schon mehr Infos, um dir besser helfen zu können.
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Eine Vergleich mit einer anderen Wohnung funktioniert nicht. Ich kann lediglich die Abrechnung überprüfen ob darin inhaltlich und rechnerisch alles okay ist. Eventuell muss man dann noch zum Vermieter und dort persönlich die Belege einsehen. Aber die allgemeine Überprüfung ist der erte Schritt. Oftmals zeigen sich in der Abrechnung bereits Fehler. Du kannst mich auch gern privat kontaktieren, wenn du die Abrechnung nicht öffentlich hochladen möchtest.
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Kannst du mir vielleicht auch erklären was mit den übrigen 25.000 kWh passiert ist?
Die Energie des Gases, das ins Haus geliefert wird, ist eine ganz andere Energieart wie die Heizenergie, die in die Wohnungen geht. Das ist wie der sprichwörtliche Vergleich zwischen Birnen und Äpfeln, es geht nicht zu vergleichen. Strom wird auch in kWh gemessen, aber du würdest nie auf die Idee kommen, das mit Gas zu vergleichen, weil da ist dir klar, dass es eine andere Energieart ist.
Bei Gas ist es ein Brennwert, der gemessen wird. Was in die Wohnungen geht ist hingegen eine Wärmeenergie, also Temperatur. Und so arbeitet auch ein Wärmemengenzähler. Er vergleicht die Wärme, die in die Wohnung geflossen ist mit der niedrigeren Wärme, die von den Heizungen wieder zurück fließt. Aus der Differenz ergibt sich die beanspruchte Wärmemenge.
Außerdem kommt noch dazu, dass es naturgemäß immer zu Verlusten kommt. Keine Heizanlage kann 100% der Energie des Brennstoffs umsetzen. Und in den Rohren kommt es auch mit Dämmung zu Verlusten. Das bezahlt man natürlich mit.
145€ klingt etwas viel, da laut der Statistik des Deutschen Mieterbundes die Kosten für Heizung und Warmwasser durchschnittlich 1,07€ je m² im Monat sind. Aber diese Statistik hilft nicht, einen möglichen Fehler in der Abrechnung zu finden. Daher kann ich leider nicht mehr dazu sagen ohne die Abrechnung zu sehen.
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Aber müssten an dieser Stelle nicht durch 60.000 kWh geteilt werden weil die Rechnung sich auf 60.000 kWh beläuft?
Nein, das wäre falsch. Lass mich versuchen, es folgendermaßen zu erklären.
Dein Denkfehler ist vermutlich, dass du meinst, es werden die 60000 kWh auf die Bewohner verteilt. Aber das stimmt nicht. Es werden tatsächlich die Kosten verteilt. Wir gehen also nun von dem Kostenteil aus, der verbrauchsabhängig gerechnet wird, also die 2700€ Diese Summe soll auf beide Wohnungen verteilt werden. Soweit klar, oder?
Du hast deinen Verbrauch nicht gesagt, daher nehme ich jetzt fiktiv an, du hast 20.000 kWh auf deinem Verbrauchszähler in der Wohnung, und dein Nachbar 15.000. Macht zusammen die 35.000 kWh. Jetzt kommt einfaches Prozentrechnen. Die 35000 sind die 100%, welche den 2700€ entsprechen, und im gleichen Verhältnis der Wohnungszähler werden die Kosten verteilt. Also 2700 : 35000 x deine 20000.
Würdest du mit den 60000 kWh rechnen, hättest du eine ganz falsche 100% Basis für die Prozentrechnung.
Du kannst selber die Probe machen. Wenn du den verbrauchsabhängigen Teil von dir und deinem Nachbarn zusammen addierst, musst du auf die 2700€ kommen. Würdest du jetzt mit den 60000 kwh rechnen, wird dir das nicht gelingen, weil die 100% Basis falsch ist, um das Verhältnis zu bilden.
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Hallo,
Nun habe ich gesehen, das die Gasrechnung im Zeitraum vom 1.10.17 Bis 30.9.18 Abgerechnet wurde mit 60.000 kWh.
Laut Heizkostenverordnung müssen die Kosten für den Brennstoff angesetzt werden, der im Abrechnungszeitraum tatsächlich verbraucht wurde. Da nun die Gas Rechnung nicht identisch ist mit dem Abrechnungszeitraum, muss mittels einer Gas Zwischenablesung zum 31.12. der Verbrauch des Jahres ermittelt werden, um dann die Kosten umzurechnen. Ob das bei euch richtig gemacht wurde, kann ich aus deiner Beschreibung nicht erkennen.
Aber müsste man den Betrag für Gas nicht durch die gesamten kWh teilen und dann mal unseren tatsächlichen jahresverbrauch rechnen?
Nein. Denn die Kosten der Heizung bestehen nicht nur aus dem Gas, es gibt noch weitere Kosten. Diese Gesamtkosten werden dann zunächst in Grund- und Verbrauchskosten aufgeteilt, und dann entsprechend der Verbrauch laut Wohnungszähler aufgeteilt im Verhältnis.
Aber in der Nebenkostenabrechnung werden nur 205 kubikmeter auf dem gleichen Preis berechnet.
Das ist normal, denn es werden die tatsächlichen Verbräuche des Hauses ins Verhältnis gesetzt. Also Gesamtbetrag dividiert Wohnungszähler gesamt x euer Wohnungszähler.
Ich hoffe ihr könnt mir das erklären.
Ich hoffe, die Erläuterungen helfen dir weiter. Wenn nicht, müsste ich die Abrechnung sehen.
Hinweis für andere Leser: Wenn in der 2. Wohnung der Vermieter selber wohnen würde, dann gäbe es natürlich eine Ausnahmeregelung hinsichtlich der Abrechnung. Aber das kann hier nicht zutreffend sein, da ein Vermieter keine Vorauszahlung leisten würde wie in der Frage erwähnt wurde. Daher habe ich das nicht erwähnt.
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Hallo,
Kann ich, oder besser darf ich, die letzte Monatsmiete nun kürzen?
Besprich das bitte mit einem Anwalt. In einem Forum darf nicht die Höhe einer Mietminderung bestimmt werden. Das ist eine individuelle Sache, und das darf nur ein Anwalt.
Es könnte sein, dass der Anwalt viel mehr bewirken kann als du annimmst, eventuell auch rückwirkend, da die Probleme mit diesem Vermieter schon sehr zahlreich sind. Jeder einzelne Punkt muss für sich geprüft werden.
Es wird nicht daran scheitern, dass du wenig Geld hast. Du kannst dir im Amtsgericht einen Beratungsschein holen. Es soll jeder in Deutschland Rechtsberatung bekommen, auch wenn er nicht viel verdient.
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Ich habe immerhin 2 Wochen Zeit um die Entscheidung zu fällen und dem Gericht mit zu teilen.
Ich empfehle dir sehr sehr dringend, dich von einem Anwalt vertreten zu lassen. Es gibt jede Menge, was man falsch machen kann, wenn man nicht mit den Dingen vertraut ist. Das sind einmal formelle Dinge, auf die es ankommt. Aber auch für die Klageabwehr gibt es sehr viel, was gegen dich laufen kann. Es kann irgend ein kleiner Satz sein, den du von dir gibst, der für dich unscheinbar erscheint, den aber der Anwalt der Gegenseite sofort zu deinem Nachteil ausnutzen könnte. Setz die Sache nicht aufs Spiel durch Experimente! Wenn du wenig verdienst, kann der Anwalt für dich Prozesskostenhilfe beantragen.
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Ich empfehle dir, bei Besichtigungen irgend eine dir vertraute Person dazu zu holen. Es scheint, als wirkst du etwas verunsichert und das nutzen leider manche Menschen aus. Man darf dem Eigentümer und der Maklerin durchaus die Grenzen aufzeigen, wenn sie sich zu viele Freiheiten heraus nehmen. Aber das muss man freundlich aber mit einer nötigen Bestimmtheit zum Ausdruck bringen. Eine weitere Person an deiner Seite kann dabei helfen.
Fotos machen zum Zweck des Inserats ist Tabu, wenn du das nicht möchtest. Die Wohnung ist deine Privatsphäre, das muss bei den Besichtigungen respektiert werden.
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nachzuweisen, dass es über eine Schönheitsreparatur hinaus geht. Das wird problematisch werden.
Darin sehe ich kein Problem. Denn laut Beschreibung der Frage wurde lediglich noch einmal gestrichen, nicht mehr. Und Streichen gehört prinzipiell zum Umfang der Schönheitsreparaturen, was bei wirksamer Vereinbarung im Vertrag eine Leistungspflicht des Mieters ist.
Wenn man nun behauptet, dass es als eine Beschädigung einzustufen ist, dann würde ein bloßes Streichen nicht ausreichen, sondern dann wäre es erforderlich, die Wände intensivst zu behandeln und dann neu zu Tapezieren.
Sollte also ein Gericht feststellen, dass das negative Schuldanerkenntnis des Vermieters hierfür nicht gilt, weil es ein verdeckter Mangel ist, dann hätte das zur Folge, dass man dem Mieter eine Nachfrist zum nochmaligen Streichen geben muss, bevor der Vermieter Schadenersatz verlangen kann. Aufgrund der Leistungspflicht des Mieters gilt hier §281 I BGB.
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beim Mietgespräch die Heizkosten einsehen zu lassen und jetzt festzustellen, dass das nicht stimmt.
Ich gehe auf Basis deiner Beschreibung davon aus, dass der Vermieter den Fehler zum Zeitpunkt es Mietgesprächs selbst noch nicht kannte und dieser jetzt erst in Vorbereitung für die Abrechnung 2018 aufgetaucht ist. Insofern kannst du dem Vermieter keinen Vorwurf machen. Du kannst dich nur davon überzeugen ob die Zahlen jetzt so korrekt sind wie ich oben beschrieben habe. Rückwirkend kann nichts mehr geändert werden.
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Hallo Mino,
wenn ein Vermieter im Übergabeprotokoll schriftlich und mit seiner Unterschrift bestätigt, dass die Wohnung in Ordnung und mängelfrei ist, dann nennt man das rechtlich ein "negatives Schuldanerkenntnis". Das bedeutet mit anderen Worten, er erklärt, dass es nichts zu beanstanden gibt. Diese Erklärung ist verbindlich. Ein Vermieter hat ab diesem Zeitpunkt keine Chance mehr, Mängel zu beanstanden, lediglich mit Ausnahme solcher, die der Mieter arglistig vertuscht hat.
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Hallo Sandra,
der Vermieter muss eine solche Änderung nicht mitteilen. Denn es hat sich ja nichts verändert, es wurde nur korrigiert, was bisher falsch war. Du solltest es nun nicht so betrachten, dass du jetzt für 2018 benachteiligt bist, sondern eher so, dass du bisher eben Glück hattest, dass es falsch war und so weniger zahlen musstest.
Weiterhin muss man sagen, dass der Faktor von 4,45 nicht so gering ist. Es muss sich von dem Wert ausgehend um einen ziemlich großen Heizkörper handeln, dass der Wert plausibel ist. Wenn dir der Heizkörper als nicht so groß vorkommt im Vergleich zu den anderen, eher durchschnittlich, dann könntest du den Wert überprüfen. Hierzu würdest du beim Vermieter einen Termin zur Belegeinsicht machen, und dir dort dann die Protokolle der Heizkörperbewertung zeigen lassen. Das Unternehmen, das die Messgeräte einbaut, muss die Daten eines jeden Heizkörpers aufnehmen und danach dann den Faktor bestimmen. Diese Bewertung muss man dir zeigen können, ein Gericht würde sich das im Streitfall auch anschauen.
Dann könntest du nach nachfragen oder dir zeigen lassen, ob der Faktor nicht vielleicht schon im Messgerät gespeichert ist. Man kann den Faktor in den elektronischen Heizkostenverteilers einprogrammieren, dann ist er dort schon berücksichtigt. Wenn er einprogrammiert wurde, und dann nochmal auf der Abrechnung steht, wäre es doppelt. Auch das kannst du bei der Belegeinsicht hinterfragen, dass man dir einen Beleg zeigt, aus dem hervor geht, dass der Faktor nicht doch schon im Gerät eingespeichert ist.
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