Der Anbieter muss lt. dem benannten Paragraphen lediglich bis zum Übergabepunkt/APL liefern
Nein, das ist fachlich falsch. Der in dem Paragraphen genannte "passiven Netzabschlusspunkt" ist technisch gesehen die Dose in der Wohnung, an der man dann seine eigenen Geräte wie den Router anschließen kann und nicht die Verteilung im Keller.
Du kannst dich davon selber überzeugen in verschedenen Fachinformationen, z.b.
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete…utergesetz.html