Untermieter - Fristlos gekündigt, welche Optionen bleiben ?

  • Hallo an alle und vorab Danke fürs lesen.

    Wir haben einen Untermieter, welchem wir außerordentlich und fristlos gekündigt haben, u.a. wegen Verletzung der Privatsphäre, Störung des Hausfriedens und einigen anderen Dingen.

    Es scheint jedoch leider nicht so, als würde besagter Untermieter ausziehen (eine Kommunikation ist nicht mehr möglich, da elektronische Anfragen ignoriert werden und der Tagesrhytmus so umgestellt wurde, das der UM nur wach ist wenn wir schlafen).

    Die Frage ist nun welche Optionen wir haben ?

    Ist eine Monatelange Räumungsklage die einzige Option, wenn der UM nachweislich Straftaten (Verletzung der Privatsphäre / Briefgeheimnis) begangen hat und dessen Verhaltensweise Auswirkungen auf unsere (Hauptmieter / Vermieter des UM) Gesundheit hat ?

    Ich hoffe unter diesen Umständen gibt es noch eine schnellere Option, wir wissen nicht ob wir noch Monate durchhalten können.

    Vielen Dank vorab

  • Bisschen viele knappe Infos. Aber, wenn diesem Untermieter beweisbar gekündigt wurde, dann bleibt nur die (leider) recht lange Räumungsklage. Ob die ohne Hilfe eines Anwalts zu stemmen ist, ist eure Entscheidung.

  • Hallo Scipione,

    da muss ich dich leider enttäuschen, es gibt keinen anderen Weg als die Räumungsklage. Die gesetzliche Lage verbietet es, dass man einen Mieter eigenhändig vor die Tür setzen kann. Allenfalls gibt es die Möglichkeit einer einstweiligen Verfügung. Aber dafür muss es schon eine sehr extreme Situation sein.

    Und dann solltest du erst noch prüfen oder prüfen lassen, ob es erforderlich gewesen wäre, dem Untermieter zuvor eine Abmahnung geschrieben zu haben. Das ist nämlich in den meisten Fällen nötig. Es sind nur einige wenige Ausnahmen, in denen eine Abmahnung entbehrlich ist. Erkundige dich bei einem Anwalt, dass dieser die genaue Situation prüft.

  • Hallo Scipione,

    da muss ich dich leider enttäuschen, es gibt keinen anderen Weg als die Räumungsklage.

    Mist, ich hatte gehofft es gäbe eventuell noch ein paar Sondermöglichkeiten, die ich bislang nicht finden konnte.

    Vielen Dank euch, dann sehe ich mal ob ich hier eine andere Lösung finden kann.

  • Allenfalls gibt es die Möglichkeit einer einstweiligen Verfügung. Aber dafür muss es schon eine sehr extreme Situation sein.

    Dies ist übrigens in § 940a ZPO geregelt.

    Auch gibt es die Möglichkeit einer zeitweiligen Wohnungsverweisung, aber auch die Voraussetzungen dafür liegen nach den Schilderungen hier nicht ansatzweise vor.

  • Danke darkshadow ... ja das ist schwer.
    Ich meine theoretisch geht das mit der Verweisung nur bei Häuslicher Gewalt.
    Unter den Begriff der häuslichen Gewalt zählt jedoch auch "psychische"-Gewalt, aber was da genau nun wie zu werten wäre, müsste ich vermutlich direkt mit einem Anwalt klären, denke mal das ist nicht so einfach.

  • müsste ich vermutlich direkt mit einem Anwalt klären

    Ja richtig. Die Vorkommnisse müssten detailliert beurteilt werden, was wir hier nicht können. Aber versteife dich nicht auf die Sache mit der häuslichen Gewalt. Eine Räumung mit einstweiliger Verfügung ist eher wahrscheinlich, sofern ein Anwalt die Situation als äußerst dringlich einstuft.

    So schlimm die Situation auch für euch ist, Recht haben und Recht bekommen ist nicht immer das Gleiche. Die Gesetze erfordern manchmal eine andere Betrachtung. Geh zu einem Anwalt, das ist der einzige Weg. Dieser hat die Erfahrung, dein Anliegen bei Gericht in geeigeneter Weise zu begründen.

  • Ich suche händeringend nach einer Möglichkeit die nicht mehrere Monate dauert, da die ganze Geschichte Auswirkungen auf unsere Gesundheit hat und wir nicht wissen wie wir dies noch Monatelang überhaupt durchhalten können.

    Danke für den Input, dann geht es nun zum Anwalt, mal sehen.

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