Hallo,
das Schreiben erweckt den Eindruck, als wenn es an alle Mieter gerichtet ist, denn offenbar will der Vermieter alle Mieter über die Beauftragung informieren. Demzufolge muss der Vermieter mit dem Vorwurf, dass ihr nicht ordnungsgemäß geputzt habt, nicht euch persönlich meinen.
Nun ist es aber so, dass bei einer vertraglichen Vereinbarung, dass der Mieter die Reinigung durchzuführen hat, der Mieter daraus folgernd auch das Recht hat, die Reinigung durchzuführen. Wenn also ein Mieter die Arbeit überhaupt nicht oder nicht ordentlich genug macht, dann kann der Vermieter nicht pauschal gegen alle vorgehen, sondern nur gegen den einen, der sich nicht an die Pflicht hält.
Unabhängig davon kann der Vermieter natürlich jemanden beauftragen für die Treppenhausreinigung. Aber der Vermieter kann dann die Kosten nicht denen belasten, die ihre Pflicht erfüllt haben, sondern nur denen, die nach einer Ermahnung ihrer Pflicht nicht nachkommen.
Eine Sonderkündigung gibt es hier nicht, sondern es stellt sich einzig und allein die Frage, wem der Vermieter Kosten in Rechnung stellen kann und wem nicht. Wenn du also zum Ergebnis kommst, dass du dafür nichts zahlen musst, weil du deine Pflichten stets erfüllt hast, dann kannst du den Kostenpunkt bei der nächsten Nebenkostenabrechnung beanstanden und streichen.