Hallo Amenko,
Es ist nicht im Sinne des Gesetzes, irgend eine fiktive Abrechnung für die Zukunft anzusetzen. Was ein Vermieter stattdessen machen darf, ist einen Teil der Kaution zurück zu halten für eine eventuelle Nachzahlung. Wenn allerdings aufgrund einer vorherigen Abrechnung eher mit einem Guthaben zu rechnen ist, entfällt das auch.
Im Übrigen ist deine Abrechnung formell unwirksam. Denn es ist nicht nachvollziehbar bzw. nachrechenbar, wie die Vermieterin auf die angegebenen Beträge für deinen Anteil kommt. Das kann nicht mal ich, obwohl ich beruflich mit Nebenkostenabrechnungen zu tun habe. Genau diese Nachvollziehbarkeit fordert aber der BGH für eine formell wirksame Abrechnung.