Beiträge von Fruggel

    Hallo Amenko,

    Es ist nicht im Sinne des Gesetzes, irgend eine fiktive Abrechnung für die Zukunft anzusetzen. Was ein Vermieter stattdessen machen darf, ist einen Teil der Kaution zurück zu halten für eine eventuelle Nachzahlung. Wenn allerdings aufgrund einer vorherigen Abrechnung eher mit einem Guthaben zu rechnen ist, entfällt das auch.

    Im Übrigen ist deine Abrechnung formell unwirksam. Denn es ist nicht nachvollziehbar bzw. nachrechenbar, wie die Vermieterin auf die angegebenen Beträge für deinen Anteil kommt. Das kann nicht mal ich, obwohl ich beruflich mit Nebenkostenabrechnungen zu tun habe. Genau diese Nachvollziehbarkeit fordert aber der BGH für eine formell wirksame Abrechnung.

    Hallo Chris,

    Können die mich jetzt kündigen?

    Jedenfalls nicht wegen der Forderung aus der Nebenkostenabrechnung. Das Gesetz sieht keine Kündigungsmöglichkeit wegen dieser Nachforderung vor.

    Angeboten wurden mir zugleich 5000€ auf die Hand wenn ich unterschreibe das ich im laufe des Jahres ausziehe.

    Das ist doch ein verlockendes Angebot. Vielleicht möchtet du darüber nachdenken.

    Hallo,

    das Gesetz sieht in §549 III BGB eine Ausnahme für Studentenwohnungen vor, bei denen bestimmte Regelungen zum Mieterschutz nicht gelten. Allerdings ist es juristisch nicht so ohne Weiteres feststellbar, ob es sich um eine Studentenohnung im Sinne dieses Gesetzes handelt. Hierfür müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen.

    Aus diesem Grund kann deine Frage hier nicht allgemeingültig beantwortet werden, sondern du müsstest deinen Vertrag von einem Anwalt oder dem Mieterverein prüfen lassen.

    Das habe ich so nicht heraus gelesen, war wohl etwas zu oberflächlich.

    Am besten ist es, du lässt die mal Angebote von anderen Firmen in deiner Region geben um einen Vergleich zu haben. Wärmemengenzähler kosten bei der Anschaffung schon einiges, das wirkt sich dann natürlich auch auf die Miete der Geräte aus. Der Betrag erscheint mir noch okay, wenn auch schon an der Obergrenze.

    Ganz verstehe ich aber das "Tendenz steigend" nicht. Denn normal wird der Mietpreis auf die Eichzeit des Zählers kalkuliert und bleibt in der Zeit konstant. Jedenfalls sollte man einen solchen Vertrag machen.

    Ich selber erstelle geschäftlich Betriebskostenabrechnungen für Vermieter oder auch Hausverwalter. Und da kommt es schon mal vor, dass ich die Messgeräte bei Firmen am Ort des Eigentümers kaufe und von denen einbauen lasse und dann dem Eigentümer vermiete. Viele Firmen bieten die Miete der Geräte nämlich gar nicht an.

    Die ganzen Belege musst du dem Mieter nicht geben, das verlangt kein Gesetz und kein Gericht. Wenn der Mieter Klärungsbedarf hat, kann er zur persönlichen Belegeinsicht kommen.

    Hallo Padrone,

    ein Vergleich mit anderen Usern nützt nicht allzuviel. Damit hast du vielleicht eine Orientierung, aber wenn du der Meinung bist, dass die Kosten zu hoch sind, dann ist dies noch nicht gleich ein Grund, die Abrechnung zu anzuzweifeln. Denn generell darf der Vermieter die Kosten umlegen, die ihm entstanden sind.

    Es wäre daher zielführender, wenn du dein Recht auf persönliche Belegeinsicht in Anspruch nimmst. So kannst du sehen, welche Kosten entstanden sind, und wenn sich die Zahlen mit der Nebenkostenabrechnung decken, kannst du nichts machen.

    Hallo,

    die Gebühr für einen Internetzugang gehört nicht zu den Betriebskosten im Sinne der Betriebskostenverordnung. Das bedeutet, will der Vermieter dies bereit stellen und eine Gebühr dafür nehmen, muss dies ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart sein. Ist das nicht vereinbart, hat der Vermieter auch keine Rechtsgrundlage, dafür Kosten zu verlangen. Wenn es vereinbart st, dann muss man als Mieter natürlich der Verpflichtung nachkommen.

    Hallo Sandra,

    die konkreten Umstände können und dürfen wir hier nicht beurteilen, das steht nur einem Anwalt zu. Allgemein kann man aber sagen, dass bei der Pflicht zur Renovierung der Vermieter nur dann Schadenersatz verlangen kann, wenn er die Möglichkeit und eine Frist zur Nachbesserung gegeben hat. Verweigert er diese Chance, steht ihm auch kein Schadenersatz zu.

    Hallo,

    die Beseitigung von Mängeln ist Aufgabe des Vermieters. Dieser ist per Gesetz zur Instandhaltung verpflichtet, insoweit die Mängel oder Beschädigungen durch den üblichen bestimmungsgemäßen Gebrauch herrühren.

    Es ist im Allgemeinen nicht zu empfehlen, als Mieter die Beseitigung selbst zu beauftragen und dann zu hoffen, die Kosten vom Vermieter zurück zu bekommen. Das kann durchaus schief gehen und man bleibt auf den Kosten sitzen. Besser ist es, den Vermieter über die Mängel zu informieren und ihn zu bitten, die Beseitigung zu veranlassen.

    Gibt es eine Mitteilungspflicht des Mangels an den Vermieter?

    Ja diese gibt es im Gesetz. Und man macht sich sogar schadenersatzpflichtig für weitergehende Schäden, die duch die unterlassene Mitteilung entstanden sind.

    Hallo Morphine,

    Ich denke ich werde ihm sagen, dass ich etwas weniger Miete für den letzten Monat bezahlen werde,

    Vielleicht akzeptiert er es, wenn er die Sache nicht so genau nimmt, muss er aber nicht. Denn die Tatsche, dass er sich nicht zurück gemeldet hat, ist kein Grund, die Miete zu mindern. Immerhin konntest du den Wohnraum ja uneingeschränkt nutzen, und darauf kommt es an.

    Ich kann mich nicht ummelden

    Es ist richtig, dass man zur Ummeldung eine Wohnungsgeberbestätigung benötigt. Aber es ist ein verbreiteter Irrtum, dass man sich ohne dieser nicht ummelden kann. Die Pflicht, sich innerhab von 14 Tagen ab dem Umzug anzumelden bleibt trotzdem. Liegt die Bestätigung nicht vor, erklärt man das beim Einwohnermeldeamt, aber man ist seiner Pflicht nachgekommen. Entweder kann man die Bestätigung nachreichen, oder die Behörde schreibt den Vermieter an und fordert ihn auf, seiner Pflicht nachzukommen.

    Hallo quarague,

    für den Vermieter ist das Guthaben aus einer Nebenkostenabrechnung sofort fällig und gemäß §286 BGB befindet er sich nach 4 Wochen im Verzug. Die 40 Euro Verzugspauschale gelten aber nur, wenn beide Vertragspartner Unternehmer wären.

    Vom Vermieter Mahngebühren oder Zinsen zu verlangen kann man machen, hilft dir aber nicht wirklich weiter. Denn diese zu fordern bringt dir noch lange nicht die Kaution zurück. Hierzu kannst du nun gerichtliche Mittel nutzen. Und das Einfachste ist der Antrag auf Mahnbescheid, denn das kann man selber machen auf http://www.online-mahnantrag.de. Alternativ kannst du natürlich auch einen Anwalt beauftragen mit der Forderung, denn wenn ein Anwalt einen Brief schreit, hat das meistens nochmal eine viel stärkere Wirkung.

    Hallo,

    da keine Miete bezahlt wird, liegt kein Mietverhältnis vor. Das bedeutet, es gelten die Mieterschutzbestimmungen des Mietrechts nicht. Und wenn es keine Miete ist, dann ist eine eine Leihe. Diese kann gemäß §604 III BGB mit kurzer Frist ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Schriftlich ist dies zu empfehlen.

    Die Räumung darf nur durch den Gerichtsvollzieher erfolgen. Und dafür bedarf es eines Beschlusses vom Gericht. Schloss austauschen wäre nicht rechtskonform und die Tochter könnte die Wiedereinräumung des Besitzes bei Gericht einklagen.

    Schön, dass sich die Kosten reduziert haben. Jedoch ist die Abrechnung so noch lange nicht korrekt. Vor allem die Heizkostenabrechnung entspricht nicht annähernd den Vorschriften der Heizkostenverordnung. Und die aneren Positionen hat der Vermieter einfach durch 3 gerechnet, obwohl das Gesetz das Verhältnis der Wohnfläche vorschreibt. Bei der Versicherung steht überhaupt nichts dabei, wie sie aufgeteilt wurde.

    Kann ich vom Vermieter verlangen das er mit die Belege als Kopie für 50 ct je Kopie zukommen lässt?

    Nein. Das kann man nur verlangen, wenn der Vermieter so weit weg ist, dass die Anfahrt unzumutbar wäre. Ansonsten gilt die persönliche Belegeinsicht. Man kann aber eine Person des Vertrauens mitnehmen und dann auch Fotos der Belege machen, um diese anschließend prüfen zu können.

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