Beseitigung von Mängeln resultierend aus Tankanlagen Prüfung (§46 Abs. 1 AwSV)

  • Wir sind Mieter eines Hauses und haben vom TÜV Süd und dem Umweltschutzamt (Aufsichtsbehörde WHG) die Aufforderung zur Beseitigung von Mängeln resultierend aus AwSV (§46 Abs. 1 AwSV) - Tankanlagen Prüfung erhalten.

    Wir als Mieter tragen die Kosten für die regelmäßige Prüfung der Heizöltankanlage. Soweit ok.

    Wie sieht es nun aber mit der Beseitigung von Mängeln aus?

    Wir als Mieter sind ja die Betreiber der Anlage.

    Müssen auch wir diese Kosten übernehmen und dürfen einen X-beliebigen Fachbetrieb damit beauftragen?

    Gibt es eine Mitteilungspflicht des Mangels an den Vermieter?

    Hat jemand Erfahrung und kann Auskunft geben.

    Vielen lieben Dank

  • Hallo,

    die Beseitigung von Mängeln ist Aufgabe des Vermieters. Dieser ist per Gesetz zur Instandhaltung verpflichtet, insoweit die Mängel oder Beschädigungen durch den üblichen bestimmungsgemäßen Gebrauch herrühren.

    Es ist im Allgemeinen nicht zu empfehlen, als Mieter die Beseitigung selbst zu beauftragen und dann zu hoffen, die Kosten vom Vermieter zurück zu bekommen. Das kann durchaus schief gehen und man bleibt auf den Kosten sitzen. Besser ist es, den Vermieter über die Mängel zu informieren und ihn zu bitten, die Beseitigung zu veranlassen.

    Gibt es eine Mitteilungspflicht des Mangels an den Vermieter?

    Ja diese gibt es im Gesetz. Und man macht sich sogar schadenersatzpflichtig für weitergehende Schäden, die duch die unterlassene Mitteilung entstanden sind.

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