Betriebskosten mit Gerichtlichen Mahnbescheid

  • Hallo an alle Mitglieder,

    Meine Kaltmiete beträgt 825€ monatlich. Ich habe eine Betriebskostenabrechnung am 24.11.2019 in der Höhe von 1348€ bekommen. Leider habe ich es vergessen sofort nach einer Ratenzahlung zu fragen. Ich hatte dann von der Verwaltung ein Schreiben bekommen das ich innerhalb von 14 Tagen die komplette Summe begleichen soll. Dann hatte ich am 02.02.2020 per Mail nach einer Ratenzahlung gefragt. Diese wurde abgelehnt mit einer 14 tägigen Frist. Nun habe ich ein gerichtliches Mahnbescheid erhalten. 250€ habe ich am 06.03.2020 schon mal überwiesen. Können die mich jetzt kündigen? Kann gar nicht mehr ruhig schlafen.

    Heute rief mich die Verwaltung an und meinte der Eigentümer will mich aus der Wohnung haben. Angeboten wurden mir zugleich 5000€ auf die Hand wenn ich unterschreibe das ich im laufe des Jahres ausziehe. Und die Betriebskosten würden dann auch fallen gelassen. Die Wohnung hatte vor ca. sechs Jahren ein Verkaufswert von 400.000€.

  • Hallo Chris,

    Können die mich jetzt kündigen?

    Jedenfalls nicht wegen der Forderung aus der Nebenkostenabrechnung. Das Gesetz sieht keine Kündigungsmöglichkeit wegen dieser Nachforderung vor.

    Angeboten wurden mir zugleich 5000€ auf die Hand wenn ich unterschreibe das ich im laufe des Jahres ausziehe.

    Das ist doch ein verlockendes Angebot. Vielleicht möchtet du darüber nachdenken.

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