Kaution noch nicht ausgezahlt, Schadensersatz verjährt?

  • Guten Tag,

    wir sind im Februar 2018 aus einer Wohnung ausgezogen. Im Protokoll ist festgehalten, dass einige Mängel aus der Kaution beglichen werden. Danach haben wir jedoch nichts mehr gehört. Wie ist die Lage? Muss der Vermieter nicht innerhalb von 6-9 Monaten die Kosten für die Schadensbehebung auflisten und mitteilen, was er da wie in welcher Höhe abziehen wird oder kann er das wirklich einfach erledigen und uns dann irgendwann nach 2-3 Jahren den Rest aus der Kaution überweisen? Können wir die Herausgabe der vollen Kaution verlangen, weil er keine Zahlen kommuniziert hat? Wir laufen ja langsam auf unsere Dreijahresfrist hin, in der wir die Kaution zurückfordern müssen.

    Danke.

    MfG

    Erika

  • Man sollte den Vermieter auffordern die Kaution zu zahlen. Dann schaut man wie dieser reagiert.

    Problematisch könnte hier eine Aufrechnung sein, weil dies auch in einigen Fällen möglich ist, indem bereits eine Verjährung eingetreten ist.

    Daher muss man abwarten wie der Vermieter reagiert und dann erneut prüfen, wie man weiter vorgehen möchte.

    Gruß

  • und uns dann irgendwann nach 2-3 Jahren den Rest aus der Kaution überweisen?

    Darauf solltet ihr nicht spekulieren, dass der Vermieter es irgend wann von sich aus erledigt und zumindest einen Teil zurück gibt. Vermutlich zockt er eher darauf, dass ihr an die Kaution nicht mehr denkt und dann Verjährung für den Anspruch der Rückzahlung eintritt.

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