Hallo Martin,
das wäre nun nicht korrekt, wenn du dem Vermieter (zumindest gedanklich) vorwirfst, dass er deine steuerliche Angelegenheit nicht bedacht hat. Das kann er gar nicht. Er kann nicht die steuerlichen Verhältnisse seiner Mieter kennen. Das muss jeder Mieter selbst klären, und sich bei Bedarf von einem Steuerberater Informationen einholen.
Du für dich scheinst die Kleinuntenehmerregelung in Anspruch zu nehmen. Vermutlich ist das auch sinnvoll, wenn du Kurse gibst. Hingegen bei andereen Unternehmern kann es sinnvoll sein, auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten und freiwillig zur Regelbesteuerung zu wechseln. Dann ist man vorsteuerabzugsberechtigt und die ganze Rechnung sieht anders aus.
Ich denke, das ist ein gute Argument bzw. eine schlüssige Begründung, wenn du mit dem Vermieter sprichst, dass du die Sache schlichtweg übersehen hast. Du kannst ihm sinnvoll erklären, dass du einen Vorteil hast, nicht die Erhebung der Mehrwertsteuer zu nutzen, während es für den Vermieter kein Nachteil ist, weil es für ihn ein durchlaufender Posten ist.
Muss es die geben oder wie würde verfahren werden, wenn ein Familienangehöriger das in Eigenarbeit macht?
Der Vermieter muss einen realistischen Stundenlohn für die Arbeiten ansetzen. Er kann nicht irgend welche utopischen Werte pauschal ansetzen, ohne nachweisen zu können, das diese realitisch sind. Dies kann der Vermieter durch Kostenvoranschläge von anderen Firmen nachweisen. Wenn du zu ihm zur persönlichen Belegeinsicht gehst, dann frag ihn also nach den Kostenangeboten von anderen Firmen, nach denen er den Stundenlohn bemessen haben sollte.