Hallo liebe Forengemeinde,
in meinem Mietvertrag steht folgendes:
"Entgegen §2 des Mietvertrags wird vereinbart, dass die Wohnung erstmals nach Ablauf von 12 Monaten gekündigt werden kann.
Bei einer früheren Kündigung ist die Hälfte der Maklerprovision (1 NKM) zu zahlen"
--> Die Kündigungsfrist beträgt laut Vertrag 3 Monate.
Der Mietbeginn war der 01.06.19.
Habe ich das jetzt richtig verstanden, dass ich erstmals am 01.06.20 Kündigen kann, und bis 01.09 Miete zahlen muss, es sei denn,
ich kündige schon vorher und bezahle die Maklerprovision?
Viele Grüße
Mietnomade3000