Ja du bist verwirrt, das merke ich, also nochmal zusammen gefasst:
ist unbegrenzter Psch-Vertrag od. begrenz auf xy std., es muss ein Gärtner sein od. ne angelernte HilfsKraft
Bei allem Verständnis, dass dich das interessiert, ein Mieter hat mit den Verträgen der WEG nichts zu tun und die haben einen nicht zu interessieren. Somit muss auch der Beirat dir keine Auskunft darüber geben.
Für dich ist nur entscheidend, wenn dein Vermieter von dir Geld möchte für diese Nebenkosten. Dann hast du das Recht zu überprüfen, ob diese Kosten berechtigt sind oder nicht. Dieses Recht hast du dann aber gegenüber deinem Vermieter, nicht gegenüber dem Beirat. Das musst du nicht vermischen oder verwechseln.
Und wg. NK steht da alle Pos. in einer Bemerkung zusammengefasst "psch." und ges.-Betrag von NK
Es kann durchaus möglich sein, dass in deinem Vertrag eine Pauschale für die (kalten) Nebenkosten vereinbart ist, das ist zulässig. Doch das bedeutet dann auch, dass du keine Jahresabrechnung über die Nebenkosten wie z.b. den Gärtner bekommst, denn es ist ja ein fixer Betrag. Somit entfällt auch das Recht, die Belege einzusehen. Was als pauschal vereinbart ist, braucht nicht hinterfragt werden.
Wenn du jetzt noch weiter unsicher bist, solltest du mal zu einem Mieterverein oder zur Verbraucherzentrale gehen. Die können deinen Vertrag anschauen und dir dann speziell darauf bezogen weitere Fragen beantworten. Allgemein lässt sich nicht mehr dazu sagen als bereits geschrieben.