Darf WEG-Beirat Auskunft erteilen an Mieter wg. Gartenvertrag?

  • Hallo liebes Forum,

    folgende Frage habe ich an Euch als Neumitglied.

    Wohne als MIeterin in einem kleinem Haus mit paar Parteien. Tlw. Eigentümer tlw. Mieter. Mein Vermieter ist nicht vorort und naja ich sage es mal so, Auskünfte zu bekommen ist immer ein Geduldsfrage. Die anderen Eigentümer sind mit im Haus sowie der Eigentümerbeirat.

    Ich habe den Beirat um eine Vertragsauskunft in Sachen Gartenpflege gebeten, aber er weigert ist.

    Tut er das zu Recht? od. hat er in solchen Sachen eine Art Auskunftspflicht auch den Mietern ggü., da er vor Ort ist?

    Vielen Dank jetzt schon für Eure Antworten

    LG mieterin einfach

  • Hallo,

    ja, das macht der Beirat zurecht. Für dich als Mieterin ist einzig und allein der Mietvertrag mit deinem Vermieter maßgbend, und somit auch die Inhalte, die darin vereinbart sind. Die Absprachen innerhalb der WEG haben für dich keine Bedeutung und keine rechtliche Bindung, außer, diese sind im Mietvertrag aufgenommen worden.

    Wenn ein Vermieter den Mietvertrag nicht sorgfältig vorbereitet, dann kann es manchmal vorkommen, dass die darin getroffenen Inhalte im Widerspruch zur Vereinbarung der WEG Mitgleider stehen. Das ist aber nicht dein Problem, sondern das des Vermieters. Du müsstest dich also weiterhin an deinen Vermieter wenden, oder du richtest dich einfach nach dem Mietvertrag.

    Du kannst hier ja mal beschreiben, welches Problem bezüglich der Gartenpflege es gibt. Vielleicht lässt sich allgemeingültig etwas dazu sagen ohne den Vertrag zu kennen.

  • Danke für Deine schnelle Antwort.

    also es geht um Folgendes:

    wir haben seit einigerzeit einen "Gärtner" der keiner ist. der kommt in der ruhezeit (nov. - Jan.) mäht bei Regen, sitzt tlw. irgendwo und macht hirnloses. Daher frage ich mich, ob wir einen reinen Psch-Vertrag haben, also zb. ohne Std. Begrenzung, od, was ich eher glaube, einen PSch-Vertrag, der sagt zb. (fantasiezahl) Rasenmähen 10 std. im Jahr und darüber Betrag xy. Und diesen Verdacht habe ich, weil der "Gärtner" tlw. Zeit absitzt. Und der nächste Punkt, den ich wissen will, ist welche Aussage für Gartenarbeiten bzgl. Quali drin steht, also "Gärtner" od. eine "angelernte od. ungelernte Kraft".

    Da die Kraft mir schon gesagt hat, paarmal, "Chef besteht drauf dass ich komme" ....

    Daher meine Frage.... Und wie gesagt mein Vermieter ist nicht vor Ort und was Mieterfragen angeht, tja sehr Nerven aufreibend.... Und wenn Eigentümer was haben, egal wie affig es ist, sofort Reaktion...

    Und da ja Eigentümer bei Gefahr in Verzug ja einbinden darf, dachte ich, dass der Beirat der eh bei Abrechnungen dabei ist, dass der mir da Antwort geben kann... Zumal er bei solchen Sachen die Feinheiten nicht weiß eben dass es solche und solche Pschverträge gibt etc...

  • Wie schon in meiner vorherigen Antwort erwähnt betrifft es dich nicht, wen die WEG beauftragt. Du hast auch keine Möglichkeit dementsprechend etwas zu beanstanden. Das ist einzig und allein Sache der Eigentümergemeinschaft.

    Das bedeutet aber nicht, dass du keine Rechte hast. Diese liegen nur wo anders.

    Es geht dir ja darum, dass du die Kosten mit zu tragen hast, vermute ich zumindest, dass das so in deinem Mietvertrag vorgesehen ist. Und wenn dort nicht eine Pauschale steht, sondern dir dein Vermieter eine Abrechnung gibt, dann hast du das Recht, diese zu prüfen.

    Und bei dieser Prüfung kann dann unter Umständen auch zur Betrachtung kommen, dass der Vermieter das gesetzlich vorgeschriebene Gebot der Wirtschaftlichkeit zu beachten hat. Mit anderen Worten, wenn völlig unnütze Kosten verursacht werden, die vermeidbar sind, dann kannst du dich unter Umständen gegen diese Kosten wehren. Und nochmal, das geht dann gegen deinen Vermieter nicht gegen die Eigentümergemeinschaft.

    Du solltest also die Jahresabrechnung deines Vermieters abwarten. Mehr kannst du nicht tun, erst mit dieser Abrechnung kann man sich dann alles anschauen. Der Vertrag mit dem Gärtner muss dir durch den Beirat wirklich nicht gezeigt werden, dazu hast du keinen Anspruch, aber eventuell muss ihn dir dein Vermieter später zur Prüfung der Nebenkostenabrechnung zeigen.

  • ok.....

    ich dachte, weil er ja die Verträge prüft für NK-Abrechnung, und es ihn ja auch betrifft - Gärtner betrifft ja nicht nur mich -, dass er - weil ja auch zur Aufgabe gehört die Verwaltung zu entlasten - ich über ihn das schneller bekomme....

    und mein Vermieter, der auch die HV stellt, reagiert eben nicht auf seine Mieter.....

    ich will ja keine "Hausgeheimsachen" wissen, sondern eine Vertragsauskunft die ALLE angeht....

    Zumal ja bei GEfahr in Verzug die Eigentümer stellvertretend zu meinem Vermieter = Miteigentümer = Hausverwaltung ansprechpartner sind...

    Hmmmm Und der "Beirat" gibt seinen Senf zu Sachen ab, um sich wichtig zu machen.... Z.B. Müll....

    Seit 6 Monaten kämpfe ich gg. die kaputtgehende Hzg-Anlage, weil die Lärm macht 24 std.... Zugesagte Sachen schriftl. zieht er in die Länge.... Das so ein kleiner Einblick in die Psyche meines Vermieter....

    hmmmm und über da er ja Einblick durch die Abrechnungsunterlagen zur NK-Abrechnung hab ich keine Chance an Infos zu kommen?

    Könnte ich denn von meinem Vermieter verlangen dass er mir die Verträge zu mailt? ich kann wg. einem Schicksalschlag meine Whg nicht verlassen.... das auch weiterer Grund den mien Vermieter ausnutzt weil ich ihm zwangsweise was zu danken habe.....


    ps: habe es gerade erst gelesen...

    ich will auch nix gezeigt bekommen, lediglich einfach die Aussage, Gärtnervertrag hat "keine Std.-begrenzung" (den Verdacht habe ich aber, daher muss der arme Mann Std. bei uns reißen) od. eben doch eine, dann gäbe die Std-REizung sind, und eben ob im Vertrag steht, Arbeiten durch "Fachkraft" od. durch "Hilfskraft"... Und er prüft ja eben jährlich ohne Hintergrundswissen.... er fragt mich ja tlw. Wartungssachen etc...

    Das war es jetzt wirklich mit meiner Antwort ;) und schon einmal ein Danke so zwischendurch ;)

  • und über da er ja Einblick durch die Abrechnungsunterlagen zur NK-Abrechnung hab ich keine Chance an Infos zu kommen?

    Dann schon. Wie schon gesagt hat man nach einer NK Abrechnung das Recht zur Belegeinsicht. In der Regel hat diese persönlich zu erfolgen. Wenn dies persönlich unzumutbar sein soll hängt das vom Einzelfall ab. Daher sagte ich, warte erst mal die Abrechnung ab, vorher kannst du nichts machen.

    Wenn es Mietmängel gibt, hat man dafür auch wiederum entsprechende Rechte.

  • Vielen lieben Dank für Deine Antwort. Du hast mir so mit etwas weitergeholfen...

    Zur Verdeutlichung: ich will keine Vertrage von Beirat sehen, auch nicht um jeden Preis von HV od. Vermieter, da meine Fragen ja nachprüfbar wären.... Mich interessiert einfach die Info: "Gibt es im Psch-Vertrag Gärtner eine Std.-Begrenzung für die die Psch wäre und welche Quali die ausführende Person vertragl. haben soll"....

    Daher würde mir vom Beirat einfach langen, ist unbegrenzter Psch-Vertrag od. begrenz auf xy std., es muss ein Gärtner sein od. ne angelernte HilfsKraft...

    Nur noch mal, weil es ja wohl auch andere interessiert klar geschrieben...

    Mängel ist klar. ich wollte damit nur klar machen, wie mein Vermieter tickt.... ;)

    Nachfrage:

    weil Du wg. Vermietungsvertrag was geschrieben hast... wobei... glaube evt. sollte neuen Beitrag wohl machen....

    ich habe einen über 20 Jahren alten Mietvertag unbegrenzt ohne Staffelmiete.... Und wg. NK steht da alle Pos. in einer Bemerkung zusammengefasst "psch." und ges.-Betrag von NK... Sorry ich muss manchmal "laut" denken... nö nützt mir nix.... od.? bin grad verunsichert.... hilft mir nicht weiter bei meiner Frage ob psch-"psch"-Vertrag od. nur "psch-ges.Std-vertrag" und ob festgeschriebene Quali der Gartenperson...

    sorry ich häng gerade irgendwie fest hmmmmm?(

  • Ja du bist verwirrt, das merke ich, also nochmal zusammen gefasst:

    ist unbegrenzter Psch-Vertrag od. begrenz auf xy std., es muss ein Gärtner sein od. ne angelernte HilfsKraft

    Bei allem Verständnis, dass dich das interessiert, ein Mieter hat mit den Verträgen der WEG nichts zu tun und die haben einen nicht zu interessieren. Somit muss auch der Beirat dir keine Auskunft darüber geben.

    Für dich ist nur entscheidend, wenn dein Vermieter von dir Geld möchte für diese Nebenkosten. Dann hast du das Recht zu überprüfen, ob diese Kosten berechtigt sind oder nicht. Dieses Recht hast du dann aber gegenüber deinem Vermieter, nicht gegenüber dem Beirat. Das musst du nicht vermischen oder verwechseln.

    Und wg. NK steht da alle Pos. in einer Bemerkung zusammengefasst "psch." und ges.-Betrag von NK

    Es kann durchaus möglich sein, dass in deinem Vertrag eine Pauschale für die (kalten) Nebenkosten vereinbart ist, das ist zulässig. Doch das bedeutet dann auch, dass du keine Jahresabrechnung über die Nebenkosten wie z.b. den Gärtner bekommst, denn es ist ja ein fixer Betrag. Somit entfällt auch das Recht, die Belege einzusehen. Was als pauschal vereinbart ist, braucht nicht hinterfragt werden.

    Wenn du jetzt noch weiter unsicher bist, solltest du mal zu einem Mieterverein oder zur Verbraucherzentrale gehen. Die können deinen Vertrag anschauen und dir dann speziell darauf bezogen weitere Fragen beantworten. Allgemein lässt sich nicht mehr dazu sagen als bereits geschrieben.

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