Beiträge von Fruggel

    Kinder sollen möglichst auf den Spielplätzen spielen.

    Bei Spiel und Sport in den Anlagen muss auf die Anwohner und die Bepflanzung Rücksicht genommen werden.

    Wenn das so in der Hausordnung steht, dann kannst du den Vermieter ja mal darauf ansprechen, warum das nicht für alle gilt.

    Dazu kommt das meine Nachbarin im Erdgeschoß einen Hund hat. Der es nicht mag das Kinder oder Leute vorm Balkon sind.

    Na das ist ja jetzt nicht das Problem, das von den Kindern kommt, sondern hat eine andere Ursache.

    Man möge mich bitte nicht missverstehen. Meine Antwort bedeutet keineswegs, dass Kinder leise sein müssen oder nicht spielen dürfen. Ganz im Gegenteil, das gehört zum Leben nun mal dazu, und es ist ja auch schön, die natürliche Freude und Spaß der Kinder mitzuerleben. Doch lediglich denke ich, dass die Eltern den Kindern auch gewisse Regeln im Umgang mit den Mitmenschen beibringen können. Auch das gehört dazu wie auch das Spielen selbst. Und genau das ist es, was auch der BGH im o.g. Urteil meinte. Ab einem gewissen Alter können Kinder die Regeln auch verstehen. Um mehr geht es nicht.

    Wenn du über Mietminderung nachdenkst, dann solltest du das unbedingt mit einem Anwalt absprechen. Die Midnerung könnte unberechtigt oder zu hoch sein, und dann bekommst du Schwierigkeiten wegen Zahlungsverzug.

    Hallo,

    gemäß der Rechtsprechung, insbesondere aus dem BGH Beschluss vom 22.08.2017 - VIII ZR 226/16, sind Geräusche und Lärm von Kindern normal und es handelt sich dabei nicht um eine Lärmbelästigung. Es ist normal für Kinder, dass sie beim Spielen auch lauter sind oder etwas Schreien. Das bedeutet jedoch nicht, dass man dies grenzenlos hinnehmen muss, so wie es auch in dem BGH Urteil ausgeführt ist. Wo die Grenze liegt von dem, was man ertragen muss, ist aber nicht allgemein definierbar, sondern es hängt vom Alter und Entwicklungsstand des Kindes ab. Es ist eine Sache, die im Einzelfall angeschaut werden muss.

    Es kommt also sehr genau darauf an, wie lange die Kinder da spielen und zu welchen Uhrzeiten. Das solltest du mal genauer aufschreiben über einen Zeitraum von mehreren Tagen. Falls sich dann heraus stellen sollte, dass dieser Umfang für das Alter der Kinder unnormal viel ist, dann kann man sehr wohl etwas unternehmen und dann ist auch ein Vermieter in der Pflicht, gegen diese anderen Mieter vorzugehen. Die rechtlichen Möglichkeiten dazu hat er.

    Da es hier nicht um die Wohnung geht, sondern um Gemeinschaftsflächen, wäre es dann noch interessant, was in der Hausordnung steht. Eventuell gibt es dort entsprechende Regelungen, und dann hätte der Vermieter eine zusätzliche Handhabe.

    Überlass es dem Vermieter, einen Kostenvoranschlag oder die Rechnung zu übersenden.

    Vergiss nicht, ER ist es, der den Boden repariert haben möchte, nicht du. Also muss ER auch seine Forderung ordentlich stellen.

    Es kann natürlich passieren, dass der Vermieter meint, den Rest von der Kaution abziehen zu können. Aber den Zahn wird ihm ein Richter am Amtsgericht dann schon ziehen. Verlass dich auf den Rat der Versicherung. Die haben die Fachleute da,

    Hallo Cori,

    schön, dass du hier deine Erfahrungen mit uns teilen möchtest. Willkommen im Forum.

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    Hallo,

    Du solltest auf keinen Fall den Auftrag an eine Firma geben. Es stimmt tatsächlich, dass es passieren kann, dann du Kosten zahlen musst, die du nicht mehr zurück bekommst, weder von der Versicherung noch vom Vermieter.

    Du wirst sicherlich Schadenersatz leisten müssen. Und dabei solltest du dich auf die Hilfe von deiner Versicherung verlassen. Alles was der Vermieter rechtlich von dir verlangen kann, muss die Versicherung bezahlen. Daher wird sie dir auch helfen, unberechtigte Forderungen abzuweisen.

    Antworte dem Vermieter auf die E-Mail freundlich, dass du gern bereit bist, Schadenersatz zu leisten in der Höhe, die berechtigt ist. Aber für die Beauftragung einer Firma bst du nicht zuständig.

    Hallo,

    ja das darf der Vermieter verlangen. Die meisten Kosten werden nach dem Verhältnis der Wohnfläche gerechnet. Dadurch entstehen die Kosten egal ob du dich in der Wohnung aufhälst oder nicht. Nur bei wo es einen Zähler gibt, wie z.b. bei der Heizung, ist es was anderes, da geht es dann nach Verbrauch.

    ob die Aufhebungsvereinbarung vorgeschlagen wurde, weil bewohnte Wohnungen anscheinend preiswerter verkauft werden als freistehende Wohnungen

    Ja, das kann durchaus möglich sein. Wissen kann man es aber nicht. Aber es muss nicht unbedingt stimmen, dass sich unbewohnte Wohnungen besser verkaufen lassen. Wenn jemand die Wohnung als Kapitalanlage kaufen will, dann ist er froh, wenn er bereits einen Mieter übernehmen kann, weil er dann unmittelbar Einnahmen hat.

    Es ist daher eher zu vermuten, dass der Eigentümer die Wohnung sanieren will, um anschließend einen höheren Mietpreis verlangen zu können. Für diese Annahme spricht auch die Tatsache, dass der Eigentümer nach deiner Info schon mehrere Wohnungen dort saniert hat.

    Hallo William,

    Haltet ihr es für möglich, dass der Verkauf der Wohnung als Anlass verwendet wird, um die Wohnung zu räumen und anschließend zu modernisieren?

    Das ist theoretisch denkbar, aber wie wahrscheinlich es ist lässt sich nicht abschätzen. Da der Eigentümer schon andere Wohnungen modernisiert hat, wäre es vielleicht zu vermuten.

    Was haltet ihr von der Mietaufhebungsvereinbarung?

    Der Vorteil dabei ist, dass du über eine Umzugsbeihilfe verhandeln kannst. Wenn du aber lieber in der Wohnung bleiben willst, wäre das auch kein Anreiz für dich.

    Wie lange dauert der Verkauf einer Wohnung für gewöhnlich?

    Das lässt sich nicht beantworten, da es von der Region und dem Objekt abhängt, wie schnell sich Interessenten finden lassen.

    Wie hoch schätzt ihr die Wahrscheinlichkeit, dass der neue Besitzer Eigenbedarf anmeldet?

    Das lässt sich nicht beantworten. Manche suchen eine Wohnung für Eigenbedarf, viele aber auch als Kapitalanlage.

    Angeblich besteht deshalb kein Kündigungschutz nach §557a

    Du meinst wahrscheinlich §577a. Der Kündigungsschutz hierbei richtet sich aber nicht danach, ob der Verkäufer eine Personenmehrheit ist. Und es ist auch sekundär, wann der Eigentümer das Haus gekauft hat. Maßgeblich ist zunächst mal, wann das Mietshaus in Eigentumswohnungen umgewandelt wurde.

    Hallo,

    das ist sehr komisch, dass eine Hausverwaltung nicht erreichbar ist. Vielleicht wissen die schon lange um die Probleme mit dem Nachbarn und resignieren. Um deine Rechte zu wahren, solltest du das Problem ausführlich in einem Brief schildern und diesen der Hausverwaltung nachweisbar zukommen lassen, also z.b. per Einwurfeinschreiben oder mit einem Zeugen.

    Weiterhin darfst du die Miete mindern, weil die Geruchsbelästigung und der Lärm des Nachbarn in der Nacht ein Mangel sind. Damit kann man der Hausverwaltung Druck machen. Allerdings müsstest du die Höhe der Minderung mit einem Rechtsanwalt absprechen, sodass du nicht zu viel minderst und in Verzug gerätst.

    Falls durch den Geruch und Feuchtigkeit eine nachweisbare Gesundheitsgefährdung ausgehen sollte, besteht auch die Möglichkeit, das Mitverhältnis fristlos zu kündigen. Das ist in §569 I BGB geregelt. Allerdings solltest du auch das mit einem Rechtsanwalt absprechen, da ein paar Punkte beachtet werden müssen, dass die Kündgung dann auch wirksam ist.

    Hallo,

    ich teile die Meinung nicht, dass du den Mietvertrag nicht unterschreiben solltest. Jedenfalls nicht wegen dem Mietvertrag selbst. Wenn es noch andere Gründe gibt, warum dir die Wohnung nicht so ganz gefällt, ist es natürlich was anderes.

    In dem Vertrag befinden sich einige Dinge, die sich furchtbar schlimm anhören, aber bei genauer Betrachtung nur das wiedergeben, was eh im Gesetzestext so vorgesehen ist. Damit meine ich, diese Punkte gelten ohnehin auch dann, wenn sie nicht im Vertrag stehen.

    Und ein andere Teil der Vertragsklauseln berührt dich überhaupt nicht, weil sie unwirksam sind, also wie nicht existent betrachtet werden können, somit auch kein Nachteil für dich sind. Über den folgenden Link findest du eine Liste von Dingen, die nach dem Gesetz unabdingbar sind. Das bedeutet, dass sie nicht zum Nachteil des Mieters im Vertrag anders bestimmt werden dürfen, als es im Gesetz vorgesehen ist: Unabdingbare Rechte von Mietern

    In dem Objekt scheint es Gewerbeeinheiten zu geben, evtl eine Gaststätte, zumindest kann man das aufgrund des Vertrags annehmen. Diesbezüglich solltest du dir wirklich überlegen, ob dich das stört hinsichtlich einem möglichen Geräuschpegel. Denn es ist richtig, was im Vertrag steht, dass du dich dann deswegen nicht beschweren kannst oder die Miete mindern, denn du wusstest von Anfang an davon.

    oder gäbe es auch einen sanfteren Weg eine richterliche Entscheidung herbei zu führen?

    Du könntest deinerseits eine Feststellungsklage bei Gericht veranlassen, bevor der Vermieter irgend was macht.

    das Ganze bis zum BGH zu bringen, damit hier endlich mal ein Machtwort gesprochen wird

    Dein Kampf für deinen Schuhschrank in allen Ehren. Aber dieser Schuss von dir würde nach hinten losgehen. Es würde dann mit Sicherheit gegen deinen Wunsch entschieden werden. Denn du musst dir folgendes bewusst machen bei der ganzen Sache. Der Flur außerhalb deiner Wohnung gehört nicht zu deiner Mietsache, den Platz hast du nicht mitgemietet. Somit hast du auch keinen Rechtsanspruch darauf. Es ist immer nur eine Duldung. Wenn du mal kurz nachdenkst, merkst du vielleicht selber, dass du juristisch gesehen falsch denkst.

    Ich wünsche dir viel Erfolg, dass du mit deinem Vermieter noch eine friedliche einvernehmliche Lösung finden kannst. Für deine Frage ist jedenfalls alles gesagt. Der Rest ist die Einzelfallentscheidung eines Richters.

    Das Komplizierte an deinem Problem ist, dass es weder einheitliche Gesetze dazu gibt, noch gibt es einheitliche Rechtsprechung. Brandschutzverordnungen sind Ländersache, also kann es da schon mal unterschiede geben. Aber auch in der Rechtsprechung findest du Urteile, die einen Schuhschrank erlauben, und welche, die die Entfernung fordern. Es ist also nicht im Geringsten absehbar, wie das zuständige Gericht bei euch entscheiden würde.

    Letztendlich hängt es vom Einzelfall ab, wie ein Gericht entscheiden könnte. Der Richter würde sich die konkrete Situation in eurem Haus anschauen, und dann bewerten, ob irgend wer hinsichtlich Brandschutz oder Fluchtwege gefährdet ist.

    Weiterhin würde sich ein Anwalt anschauen, ob es bereits eine Hausordnung gibt, in der entsprechendes geregelt ist.

    Zu allem Überfluss gibt es dann durchaus die Möglichkeit, dass ein Vermieter einen Schuhschrank vor der Tür konkludent, also indem er es über Jahre geduldet hat, genehmigte. Aber das zu bewerten, ab wann diese stillschweigende Zustimmung erfolgt ist, sehen die Gerichte auch unterschiedlich. Oftmals ist von 30 Jahren die Rede.

    Du siehst, es ist alles andere als eindeutig. Wenn du bis zum Letzten für den Schuhschrank kämpfen möchtest, dann kann es passiere, dass du vor Gericht gehen musst zur Klärung.

    Eins steht auf jeden Fall fest. Vom Nachbarn musst du dir nichts sagen lassen. Nur allein mit dem Vermieter hast du einen Vertrag, nicht mit dem Nachbarn.

    Heizungskeller abgeschlossen werden, damit keiner mehr auf die Idee kommen kann, Wäsche dort zu trocknen

    Das darf auf gar keinen Fall sein hinsichtlich Brandschutz. Beim Schuhschrank im Flur kann man sich noch streiten. Aber Wäsche gehört definitiv nicht in den Heizungskeller.

    Hallo und willkommen im Forum,

    aber 2 Wochen zu spät und sagt das noch 700 Euro zu zahlen

    Diese Aussage ist unklar. Der Vermieter könnte meinen, dass von den 1700 Euro nur 1000 überwiesen worden sind, oder er könnte meinen, dass aufgrund der Verspätung nochmal 700€ extra fällig wären (was eigentlich Unsinn wäre).

    Kannst du das beantworten? Oder frag den Vermieter nochmals, weshalb 700€, wenn es dir selber unklar ist.

    Hallo,

    das ist schon richtig.

    Aber das Problem ist, dass du nach wie vor nicht verraten hast, welchen Abrechnungszeitraum die Hauptabrechnung hat. Diese Info fehlt. Daher gingen wir bislang davon aus, dass auch die Hauptabrechnung daen Abrechnungszeitraum 1.5.-30.4. hat.

    Auch in einem anderen Forum, wo du deine Information her hast, bist du auf diese Nachfragen der Benutzer bis zu deinem letzten Beitrag vor ca. 1 Stunde noch nicht eingegangen. Anstatt darauf zu antworten geht es dir erneut um den Verbrauch um ob der richtig sein kann.

    Bitte mach dir bewußt, dass du nur dann hilfreiche und wertvolle Antworten bekommen kannst, wenn alle Informationen komplett sind. Die Verfristung zu prüfen ist ein Teil, und die Abrechnung inhaltlich zu prüfen ist ein anderer Teil.

    Deshalb würde ich immer gern die Abrechnung sehen, um wirlich etwas dazu sagen zu können, denn dann hat man alle nötigen Infos daraus.

    Lassen wir für die weitere Überlegung dein gutes Verhältnis zum Vermieter mal außen vor. Denn das ist eine Sache, du du für dich allein entscheiden musst, wie weit du einen möglichen Streit treiben willst, oder darauf verzichtest zugunsten des Verhältnisses. Wir können nur darüber sprechen, was du mietrechtlich an theoretischen Möglichkeiten hast. Den Rest musst du dann selber entscheiden.

    Mietvertrag? ... Gibt´s nicht.

    Das ist gut für dich als Mieter. Denn dann gilt ausschließlich die gesetzliche Bestimmung. In einem Mietvertrag stehen ja in der Regel nur Dinge, die den Vermieter in einen Vorteil bringen, nicht umgekehrt.

    andererseits will ich mich aber auch nicht kampflos diesem Tyrannen beugen, denn der wird sonst nie Ruhe geben

    Anstatt eines Streits kannst du dich auch mit dem Vermieter mal zusammen setzen und versuchen eine einvernehmliche Lösung finden, also ohne Streit. Der Vermieter ist daran ja vielleicht auch interessiert.

    Sind/werden in einer solchen mündlichen Konstellation, Dinge, die von Anfang an selbstverständlich waren, dann auch automatisch Bestandteil des MVs?

    Ein Gewohnheitsrecht gibt es nicht. Dinge, die nur geduldet wurden, können dementsprechend auch später revidiert werden.

    Alles Weitere hängt davon ab, um was es konkret geht.

    Hallo Trixy,

    wie schon gesagt wurde, hast du keine Widerspruchsmöglichkeit gegen die Eigentümergemeinschaft. Das bedeutet aber keineswegs, dass du keine Rechte hast und dir alles gefallen lassen musst. Denn es gibt ja deinen Mietvertrag und es gibt die mietrechtlichen Gesetze, die für dich gelten.

    Mit anderen Worten, wenn es ungünstig läuft, dann ist es der Vermieter der ein Problem hat, nicht du. Denn der Vermieter ist einerseits an die Beschüsse der WEG gebunden, und andererseits auch an den Vertrag mit dir. Und zwischen beidem kann es durchaus Konflikte geben, was nicht selten vorkommt.

    Dein Problem, welches es auch immer ist, kann nicht allgemeingültig beantwortet und gelöst werden, sondern es kommt konkret darauf an, um was es geht. Erst dann kann man prüfen, ob dir dein Vermieter entsprechende Vorschriften machen kann oder du dich dagegen wehren kannst.

    Wenn du dich wehren kannst, dann kann dir der Vermieter auch nicht kündigen, denn es fehlt ihm dann an einer Rechtsgrundlage. Es ist jedenfalls kein pauschaler Kündigungsgrund, nur weil er dem Beschluss der WEG nachkommen muss, das würde nicht gelten.

    Ich möchte also eine Bestätigung eines Richters oder einer anderen Fachperson haben

    Wenn es dir darum geht, dann nimm bitte die Beratung bei einem Fachanwalt in Anspruch. Hier im Forum sind einige, die sich gut auskennen, aber keine Anwälte oder Richter.

    für die Anlage des Kautionskontos auf deinen Namen

    Nur am Rande angemerkt. Ein Vermieter verschafft sich selber Nachteile, wenn er ein Konto auf den Namen des Mieters anlegt. Das wäre unklug von ihm. Denn obwohl er das Konto anlegen kann, kann er dann trotzdem nicht auf das Geld zugreifen. Er bräuchte dafür die Unterschrift des Mieters. Und das ist nun mal keineswegs Sinn und Zweck der Kaution.

    Aber zugegeben, es ist der einzig sinnvolle Grund, warum der Vermieter die Steuer ID braucht.

    Für dich ist es ein Vorteil, wenn das Protokoll unterschrieben wird, vor allem vom Vermieter. Denn damit hat er dann bestätigt, dass die Lste vollständig ist. Er kann nachher nicht mt weiteren Beschädigungen ankommen, die er gefunden haben will.

    Wie schon geschrieben soll das Protokoll nur den Zustand beschreiben. Und das ist ja objektiv möglich. Also wenn etwas beschädigt ist, dann ist das so, das bedarf keiner Meinung. Und wenn man schreibt Zimmer X ohne Teppich, dann muss das nichts interpretiert werden. Für welche Dinge man als Mieter dann letztlich bezahlen muss, sollte im Nachgang geklärt werden, wenn der Vermieter deine Schadenersatz Forderung erstellt hat.

    Wie schon geschrieben kann der Vermieter einen Teil der Kaution für die Nebenkostenabrechnung einbehalten.

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