Neues Problem Parkett 14 Jahre alt Vermieter will komplett.reparatur Preis 2000!!

  • hallo

    Ich hab eine kleine Fläche etwas beschädigt.

    Und hab es der Versicherung gemeldet die wollen nur paar hundert Euro an den Vermieter zahlen wegen Zeitwert.

    Darf der Vermieter 2000 von mir verlangen ?

  • hallo

    Ich hab eine kleine Fläche etwas beschädigt.

    Und hab es der Versicherung gemeldet die wollen nur paar hundert Euro an den Vermieter zahlen wegen Zeitwert.

    Darf der Vermieter 2000 von mir verlangen ?

    Also er sagt es koste 2000 Euro der ganze raum. Teilreparatur geht nicht.

    Abz. Paar hundert von der Versicherung soll ich ihm die große Differenz zahlen.

    Da kann ich meinen wohlverdienten Urlaub streichen..

  • Schwer zu sagen, aber ich würde deiner Versicherung mal klar machen das es sich hier nicht um den Austausch von Bauteilen handelt, sondern nur um die Reparatur eines bestehenden Bauteils. Das hat mit Zeitwert eigentlich gar nichts zu tun, denn das Parkett wird ja wohl nicht komplett rausgerissen und neues eingebaut, sondern es wird ja wohl höchstens die beschädigte Stelle ersetzt (wenn überhaupt) und dann ledigliche der betroffene Raum geschliffen und versiegelt.

    Zumindest dürfte das so sein wenn es sich nicht nur um Klickparkett handelt.

    Einmal editiert, zuletzt von AJ1900 (5. März 2020 um 08:37)

  • Also er sagt es koste 2000 Euro der ganze raum. Teilreparatur geht nicht.

    Abz. Paar hundert von der Versicherung soll ich ihm die große Differenz zahlen.

    Da kann ich meinen wohlverdienten Urlaub streichen..

    In der Regel ist in deiner Haftpflicht eine passive Rechtsprechung zur Abwehr unberechtigter Ansprüche enthalten. Dies betrifft auch den Fall, dass zu hohe Schadenersatzforderungen gestellt werden.

  • danke wie oder bei welchem Punkt finde ich denn das mit der passiven Rechtssprechung.

    Oder heisst das noch anders...

    Ich hab nicht s gefunden vielleicht stehst in den "agb"

  • Passiver Rechtschutz, d.h. die Versicherung wehrt in einem Gerichtsprozess zu hohe Forderungen gegen sich bzw. den Versicherungsnehmer ab. Wenn es allerdings nicht zum Prozess kommt oder du deine Kaution aktiv einklagen willst, hilft dir das wenig. Eigentlich sollte das irgendwo in der Police stehen, ansonsten den Versicherungsmakler kontaktieren, über den die Versicherung läuft oder wenn ein solcher nicht existiert, selbst bei der Versicherung nachfragen. Die kann dann auch Fragen zum Prozedere beantworten.

    Wenn der Boden nicht repariert werden kann, muss sich der Vermieter einen Abzug Alt für Neu anrechnen lassen. Du musst nicht vollständig neues Parkett, schon gar nicht besserer Qualität, bezahlen. Ein Raum 2000 € klingt schon sehr viel. Wenn er dazu die Kaution verwendet, dann musst du halt überlegen, ob sich ein Prozess lohnt, wenn nicht der Vermieter den Rest einklagt

    .

    Wir hatten das selbst auch einmal, da wollte sich der Vermieter auf unsere Kosten einen neuen Fliesenspiegel (der mind 30 Jahre alte ist beim Entfernen der Küchenrückwände teilweise abgefallen) mit Fliesen für 60€/m² + Verlegen machen lassen bzw. hat uns diese Kosten in Rechnung gestellt. Den Zahn musste ihm dann auch ein Richter ziehen. Da der Vermieter damals keine Angaben zum Alter des Fliesenspiegels gemacht hat, hat der Richter einfach den Pauschalbetrag, den die Haftpflicht angeboten hat, übernommen. Wie das in deinem Fall vor Gericht laufen würde, kann jedoch keiner vorhersagen.

  • also hab bei der der Versicherung angerufen.. der kann von mir gar nichts fordern. So im Detail wie Schweinchenfan -danke- hat sie es nicht erklärt eher halt für einen absoluten Laien. Der bekommt ein paar hundert Euro und fertig. Was für ein Arschloch. Und vermutlich kein Einzelfall!

  • also hab bei der der Versicherung angerufen.. der kann von mir gar nichts fordern.

    Nun ja, als soweit ich weiß hat Parkettboden einen Zeitwert von 30-40Jahren. Wenn das nun 14 Jahre alt ist, kannst du dir selbst ausrechnen welche Größenordnung da angemessen erscheint.

    Wenn deine Versicherung als z.Bsp. 500€ bzeahlt ist es nicht ganz unwahrscheinlich das dein Vermieter die Differenz einklagt oder von der Kaution einbehält, und wenn er beim Einbehalt nicht übertreibt auch mindestens teilweise recht bekommen wird.

    Deine Versicherung ist nämlich genau so wenige daran interessiert realistisch zu zahlen. Die versuchen es auch erst mal auf die doofe, denn zu verlieren haben sie ja recht wenig. Im Zweifel bist du ja erst mal daran.

    Von daher würde ich raten sich schon auf einen halbwegs angemessenen Betrag zu einigen.

  • Parkett hat keinen Zeitwert von 40 Jahren...

    Ich zahl dem keinen Cent. . momentan schreiben sich die Versicherung und er. Die machen ihm das schon klar und wenn nicht Anwalt.da war ich bereits Vermieter hat keinen Anspruch.

    Einmal editiert, zuletzt von Ruheliebe (10. März 2020 um 13:38)

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