Kann mir jemand sagen was da drin stehen muss, damit es rechtens ist?
Bitte kontaktieren Sie diesbezüglich einen Rechtsanwalt. Eine solche Vereinbarung hat entsprechende rechtliche Folgen, und nur ein Anwalt kann dafür die Verantwortung übernehmen.
Allgemein gesagt ist es möglich, einen Kündigungsverzicht durch den Vermieter zu vereinbaren. Dieser wirkt dann auch auf einen Käufer weiter, da dieser den Vertrag so übernehmen muss wie er ist.
Man sollte aber darüber nachdenken, dass die Vereinbarung nicht nur ab dem Zeitpunkt des Verkaufs gelten soll, sondern ab sofort. Denn man darf nicht vergessen, dass ein Haus mit zwei Wohnungen, von denen eine vom Vermieter bewohnt wird, eine rechtliche Sonderstellung hat. Hier kann der Vermieter kündigen ohne dafür einen Grund zu brauchen. Der jetzt aktuelle Vermieter könnte also noch kurz vor dem Verkauf kündigen, und dann wäre die ganze Vereinbarung hinfällig.