Beiträge von Fruggel

    Wie wird da eine Aufteilung der kosten vorgenommen?

    Das geht natürlich nur als Schätzung. In der nächsten NK Abrechnung schaut man sich an, ob die Stromkosten eine für die Gesamtwohnfläche normal übliche Größenordnung hat. Falls es überdurchschnittlich hoch sein sollte, weiß man den Grund und man kann dem Vermieter seine Einwände entsprechend schreiben.

    könnte diese als eventueller Kündigungsgrund zulässig sein?

    Für die ausbleibende Nachzahlung ist eine Kündigung möglich. Aber dazu muss der Betrag wesentlich höher sein. Bei der Höhe von einer Monatsmiete oder mehr kann man sich da mal Sorgen machen.

    über Nacht einen Hund bei uns, weil sein Besitzer nicht Zuhause war

    Gegen Besuche kann ein Vermieter nichts machen. Allerdings gilt ein Hund nur dann als Besuch, wenn sein Besitzer auch mit dabei ist. Ist der Hund alleine da, ist es so, also schafft man sich selber einen an. Nun besteht der Fehler doch nicht mehr, der Hund ist wieder weg, also ist in dem Punkt wieder alles in Ordnung.

    aus einem dieser Gründe wirklich einfach kündigen?

    Das kommt auf die Gründe an, die letztlich in der Kündigung stehen. Steht da nur, man ist zu laut, reicht das nicht aus, das muss genauer erläutert sein.

    Ist es es erlaubt einen Aushang anzubringen das Licht auszuschalten?

    Na klar ist das erlaubt. Es gibt keinen Grund, warum der Vermieter etwas dagegen haben sollte. Jedoch weiß man mit einem Zettel noch lange nicht, ob sich die Leute daran halten. Deshalb möchte vielleicht der eine oder andere Mieter gelegentlich kontrollieren gehen.

    und die Mieter müssen dann die Stromverbräuche bezahlen

    Nicht unbedingt. Abgerechnet werden sollte nur das, was die Mieter an Kosten verursacht haben. Deshalb sollte man auch den Vermieter über das Problem in Kenntnis setzen.

    Ich weiß nicht warum mein Konzern das macht

    Das machen mehrere Vermieter so, ganz einfach um etwas Planungsmöglichkeit zu haben. Man weiß so im Voraus schon, wer die Dinge akzeptieren wird oder wo man möglicherweise überlegen muss, rechtliche Schritte einzuleiten, oder andere geeignete Maßnahmen.

    da der Konzern selbst rechtlich dazu verpflichtet ist

    Ja, zum Einbau ist jeder Eigentümer verpflichtet, das stimmt. Aber das Hauptargument gegen die Duldung ist, dass ja schon Rauchwarnmelder vorhanden sind, der Pflicht also schon nachgekommen wurde. Diese Geräte haben in der Regel eine Haltbarkeit von 10 Jahren und müssen erst dann wieder ausgetauscht werden. Dann nach den 10 Jahren ist es wieder eine andere Situation, aber vorher kann man sich darüber Gedanken machen, ob es sinnvolle Gründe für den Austausch gibt.

    Ich werde der Mieterhöhung auch nur unter Vorbehalt zustimmen.

    Vom Gesetz her ist eine Zustimmung bei einer Mieterhöhung wegen Modernisierung nicht vorgesehen. es ist eine einseitige Erklärung. Wenn man der Mieterhöhung widerspricht, ist das also mehr eine Mitteilung, dass man diese nicht für berechtigt hält.

    Außerdem kann man sich darüber Gedanken machen, ob man schon allein gegen den Einbau seinen Protest zum Ausdruck bringen will. In den Medien ist unschwer zu erkennen, dass sich Mieter in großer Zahl dagegen zu wehren versuchen. Und der Vermieter hat vorerst beschlossen, keine rechtlichen Schritte zu unternehmen. Ob er mit einer Klage erfogreich wäre, lässt sich keineswegs absehen.

    Kann mir jemand sagen was da drin stehen muss, damit es rechtens ist?

    Bitte kontaktieren Sie diesbezüglich einen Rechtsanwalt. Eine solche Vereinbarung hat entsprechende rechtliche Folgen, und nur ein Anwalt kann dafür die Verantwortung übernehmen.

    Allgemein gesagt ist es möglich, einen Kündigungsverzicht durch den Vermieter zu vereinbaren. Dieser wirkt dann auch auf einen Käufer weiter, da dieser den Vertrag so übernehmen muss wie er ist.

    Man sollte aber darüber nachdenken, dass die Vereinbarung nicht nur ab dem Zeitpunkt des Verkaufs gelten soll, sondern ab sofort. Denn man darf nicht vergessen, dass ein Haus mit zwei Wohnungen, von denen eine vom Vermieter bewohnt wird, eine rechtliche Sonderstellung hat. Hier kann der Vermieter kündigen ohne dafür einen Grund zu brauchen. Der jetzt aktuelle Vermieter könnte also noch kurz vor dem Verkauf kündigen, und dann wäre die ganze Vereinbarung hinfällig.

    Dulden muss man den Einbau. Es liegt beim Vermieter, welche Geräte er wählt, um seiner Pflicht nachzukommen.

    Diese neueren Geräte messen auch fortlaufend die Luftfeuchtigkeit und CO2 Gehalt. Dies fällt unter persönliche Daten, was in der Allgemeinheit als Spionage empfunden wird, weswegen es die Möglichkeit gibt, der Speicherung nicht zuzustimmen.

    Eine Mieterhöhung ist für diese neuen Geräte nicht gerechtfertigt, da es sich nicht um eine Modernisierung im Sinne des Gesetzes handelt. Die CO2 Messung an der Decke ist ohne Effekt. Bis dort das Gas angekommen ist, ist man unten längst mindestens bewusstlos. Außerdem sagt die Luftfeuchtigkeit an der Decke nichts aus zu einem möglichen Problem von Schimmelbildung, weil die kritischen Bereiche an den Außenwänden sind.

    Bin ich überhaupt verpflichtet zu reagieren, da ich ja nicht im Mietvertrag stehe?

    Theoretisch nein. Dennoch wäre es sehr interessant von der Vermieterin zu erfahren, warum Sie glaubt, Anspruch auf das Geld zu haben, wenn man nicht im Vertrag steht, und außerdem wie sie auf den Betrag kommt. Nicht falsch verstehen, man muss das in dem Fall nicht überprüfen oder hinterfragen, doch aus reiner Neugierde würde ich das schon fragen.

    Was sollte mein Freund (der im Mietvertrag steht) jetzt am besten tun?

    Nichts. Aber hat er keine Abrechnung bekommen? Das ist der unklare Teil an der Beschreibung.

    Muss die Abrechnung nicht spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums kommen (also für 2023 spätestens Ende 2024)?

    Ja, aber an den Vertragspartner, also den Freund.

    sicherstellen, dass hier alles rechtlich korrekt abläuft.

    Das können wir hier nicht. Hier kennt ja keiner den Vertrag. Wir können nur Fragen zu den gesetzlichen Bestimmungen beantworten.

    nicht wirklich Sinn, den allgemeinen Gaszähler abzulesen

    Das ist es aber, was der Fragesteller wissen möchte bzw. erwartet. Nämlich dass der Gasverbrauch der Heizanlage abgegrenzt werden sollte, sodass sich nicht die Gesamtkosten durch die neu eingezogene Familie zu seinen Ungunsten erhöhen. Das kann und muss eine Abrechnung aber nicht bieten.

    Der Vermieter hätte die Kosten dem vorherigen Mieter direkt zuordnen müssen. Denn in §556a Abs. 1 Satz 2 BGB sind Kosten je nach ihrer Verursachung umzulegen, sofern das möglich und sinnvoll ist.

    Das Thema ist aber allgemein gesagt nicht so einfach, weil in den Medien falsche Informationen stehen und alle haben das so nachgeplappert. Die Aussage, dass der Vermieter seit 1.7.2024 grundsätzlich keine TV Gebühren mehr umlegen darf, ist so allgemein nicht richtig. Das aber nur als Anmerkung, betrifft jetzt dieses Thema nicht.

    Leipziger82 Der Fragesteller bezieht sich hier nicht auf die Verbrauchszähler der Wohnung, sondern auf den gesamten Gasverbrauch der Heizanlage, der in der zweiten Jahreshälfte durch die neuen Mieter stark gestiegen ist. Das beeinflusst die Gesamtkosten der Heizanlage und somit auch die Kosten eines einzelnen Mieters.

    Um das zu berücksichtigen müsste der Vermieter zwei getrennte Abrechnungen für das eine Jahr machen. Das ist so aber nicht vorgesehen. Es werden immer die Gesamtkosten ermittelt, und diese dann zu einem Teil nach Wohnfläche und zu einem Teil nach Verbrauch umgelegt.

    Man kann allenfalls noch prüfen, wie das Verhältnis Wohnfläche zu Verbrauch gewählt wurde. Bei 50:50 wäre das ungünstig, aber eventuell muss der Vermieter sogar zwingend 30%:70% wählen.

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