Wasserschaden - wer übernimmt Kosten

  • Hallo Forum,


    Ich hab einen Wasserschaden bei mir in der Wohnung. Der Boiler war undicht und es hat auf die Fließen im Bad runtergetropft, leider sind die Fliesen im Bad undicht geworden und das Wasser ist bis runter zum Nachbar geflossen. Der Nachbar hat jetzt eine feuchte Decke und man muss vermutlich die Decke bei ihm öffnen sowie die fließen bei mir und es trocknen lassen durch eine Handwerksfirma. Jetzt ist es so, der Boiler ist seit ungefähr zwei Jahren schon undicht. Ich habe den Schaden vor zwei Jahren meinem Vermieter gemeldet und er meinte ich soll mich drum kümmern und bei einem Handwerker anrufen. Habe ich dann gemacht, allerdings meinte die Firma bei der ich angerufen hatte das sie eine Vollmacht vom Vermieter benötigen, da ich ja nicht der Eigentümer bin. Habe dem Vermieter dann sofort Bescheid gegeben das er bitte eine Vollmacht an die Firma schicken soll. Nach ein paar Tagen bzw. einer Woche habe ich bei der Firma angerufen und nachgefragt ob die Vollmacht bei ihnen vorliegt, allerdings hatten sie diese bis dato nicht erhalten. Ich habe daraufhin nochmal ein paar Tage später angerufen und nochmal nachgefragt, die Vollmacht hatten sie aber nicht erhalten gehabt. Anschließend habe ich mich leider nicht mehr drum gekümmert und seit zwei Jahren einen Eimer unter den Boiler gestellt, den ich alle paar Tage geleert habe. Ich weiß das war total dumm von mir….Jetzt war ich letzte Woche im Urlaub und hatte total vergessen den Eimer vorher auszuleeren, weswegen das Wasser übergelaufen ist und eben diesen Schaden verursacht hat. Ich habe daraufhin den Schaden meinem Vermieter gemeldet und meinte das es meine Schuld war und ich mich drum kümmere und meine Haftpflichtigversicherung informiere. Nun hat sich die Versicherung heute gemeldet und meinte (wie von mir erwartet) das mein Verhalten fahrlässig war und sie für den Schaden nicht aufkommen. Jetzt weiß ich nicht was ich tun soll, ich möchte mich nicht mit meinem Vermieter verkrachen. Allerdings sollte doch eigentlich seine Gebäudeversicherung dafür aufkommen? Wäre es nicht auch in seiner Pflicht gewesen den Boiler vor zwei Jahren reparieren zu lassen? Würde mich über Tipps für das weitere Vorgehen freuen.

  • Hier müsste geklärt werden, ob Du deiner Meldepflicht zum damaligen Zeitpunkt final nachgekommen bist und der Ball beim Vermieter lag. Grundsätzlich kann dich dieser nämlich nicht verpflichten, die Reparatur selbst zu beauftragen. Hierfür ist der Vermieter zuständig.

    Ich würde dem Vermieter mitteilen, dass Du bereits vor zwei Jahren den Schaden gemeldet hast, aber bis heute keine Reparatur erfolgt ist. Hast Du das damals schriftlich gemeldet?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Allerdings sollte doch eigentlich seine Gebäudeversicherung dafür aufkommen?

    So ist es. Das ist normalerweise ein typischer Schaden für die Gebäudeversicherung. Nur wenn diese nicht dafür aufkommen sollte, kann man sehen, welche Versicherung stattdessen zuständig ist.

  • Ja ich habe ihm eine email damals geschickt, auch wegen der Vollmacht habe ich ihm geschrieben.

    In dem Fall würde ich das nochmal an den Vermieter schicken, mit dem Hinweis, den Sachverhalt seiner Gebäudeversicherung zu melden.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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