Beiträge von Fruggel

    3 Monats mieten höhrt sich eigentlich gut an, aber ob ich das jemals bekomme ?

    Es ist unklar, aus was du wartest. Du brauchst ja einfach keine Miete zahlen für 3 Monate. Normalerweise sollte man die Mietminderung mit einem Anwalt absprechen. Aber wenn mit dem Vermieter schon Einigkeit darüber besteht, dann ist das eine andere, bessere Situation. Dennoch würde ich dir empfehlen, die Sache mit einem Anwalt zu besprechen, denn es kann vielleicht sein, dass dir noch mehr zusteht als die 3 Monate.

    Es kann auch sein, dass es richtig ist, die Kündigung an die Hausverwaltung zu adressieren. Denn Hausverwaltungen manchen im Auftrag des Eigentümers oftmals auch die Verträge mit den Mietern. Wahrscheinlich kannst du dich daran orientieren, wer als Vertragspartner in deinem Vertrag steht.

    Im Netz finde ich meistens nur sehr lange Mietvertrag bis 9 Seiten, er sprach von 3-4 Seiten wäre am besten.

    Manches in den Vorlagen kann man durchaus streichen. Einiges von den Texten ist aber wirklich sinnvoll aus Sicht eines Vermieters. Das ist manchmal schwer zu erkennen, weil vieles unscheinbar und belanglos wirkt, es hat aber juristisch durchaus seinen Sinn, warum es da steht. Deshalb sind die Vorlagen nicht grundlos so umfangreich. Ich will damit sagen, dass man nicht wahllos einfach streichen sollte, sondern man sollte wissen was man tut und welche Auswirkungen es im Streitfall haben könnte. Deshalb würde ich mich nicht auf eine bestimmte Seitenzahl begrenzen lassen, sondern nur die wirklich unnötigen Dinge weg lassen.

    Die fehlende Miete würde ich dann danach natürlich zahlen...

    Du widersprichst dich jetzt. Im Eingangsbeitrag hast du geschrieben, du willst der Zahlung entgehen.

    Nochmal, es ist keinesfalls empfehlenswert, eine fristlose Kündigung zu provozieren. Das geht nach hinten los. Besser ist es, mit dem Vermieter offen zu sprechen, dass man früher aus dem Vertrag entlassen werden möchte, denn vielleicht hat er ja schon Interessenten auf der Warteliste.

    Bitte wende dich an einen Rechtsanwalt. Das ist wahrscheinlich die einzige und beste Hilfe in deiner Situation.

    Es können dir hier sicherlich deine Rechte aufgezeigt und die relevanten Gesetze genannt werden. Das dann jedoch durchzuziehen und deine Rechte durchzusetzen mit allen Konsequenzen erfordert einiges an Kraft und Nerven, die du scheinbar zur Zeit nicht hast. Wenn du dabei scheiterst oder aufgeben musst, hast du nichts gewonnen und es geht dir anschließend noch schlechter. Das möchte ich nicht, daher lass dir bitte von einem Profi helfen.

    Wenn du nicht genug Rente bekommst, kannst du dir beim Amtsgericht einen Beratungsschein holen. An den Kosten wird es also nicht scheitern.

    Ich weiß einfach nicht warum, wieso ihr Freund nun unbedingt ins Vertrag rein kommen möchte

    Das ist ganz einfach. Er hat ohne im Vertrag zu stehen keine Rechte einer Mietpartei. Das bedeutet, wenn sich die beiden Trennen sollten, kann sie ihn sehr viel einfacher aus der Wohnung bekommen als wenn er auch im Vertrag steht. Für ihn ist das der Vorteil. Für die Freundin entsprechend eine schlechtere Position. Darüber ist sie sich aber wahrscheinlich nicht bewußt.

    Für dich als Vermieter ist der Vorteil, dass er auch mit in die Pflichten des Vertrags eintritt. Du kannst die Dinge also auch von ihm fordern, egal ob es um Zahlungen geht oder andere Pflichten.

    Du musst es für dich entscheiden. Das kann dir keiner abnehmen. Der Freund kann es jedenfalls nicht erzwingen. Wenn du oder die Freundlin nicht einverstanden sind, dann wird es nichts. Alle drei müsstet ihr unterschreiben für die Vertragsänderung.

    Die Frage nach einem elektrischen Heizkörper stellt sich gar nicht. Denn die Miete ist nach dem Gesetz wegen einem Mangel gemindert, und nicht wegen einer anderen Heizquelle, welche ja noch nicht mal den Mangel beseitigt.

    Man muss also erst mal schauen, ob der Mangel so stark ist, dass dieser die Miete mindert. Und nach der Rechtsprechung geht man meistens davon aus, dass ein Mangel gegeben ist, wenn die Temperatur im Durchschnitt nicht über 17° geht. Man müsste also erst mal eine Reihe von Messungen machen, um das objektiv festzustellen.

    Insofern ist eine allgemeine Aussage für mich ausreichend.

    Und diese wurde dir gegeben. Ich habe dir erklärt, dass die Eingruppierung in den Mietspiegel korrekt sein muss. Das würde im Streitfall auch ein Gericht prüfen und dem Vermieter entsprechend nicht Recht geben oder nur zum Teil.

    Da sich der Vermieter offenbar einsichtig zeigt, die Sache zu überprüfen, scheint sich ja erfreulicherweise eine gütliche Lösung zu ergeben. Ich markiere daher das Thema als erledigt.

    Die Frage wird nur sein, ob dann ordentlich gekündigt wird, oder außerordentlich gekündigt werden kann.

    Fristlos kann im Allgemeinen in einer solchen Situation nur möglich sein, wenn die Voraussetzungen des §569 Abs. 1 BGB gegeben sind. Das bedeutet, dass eine erhebliche Gefährdung der Gesundheit gegeben und auch nachweisbar sein muss durch ärtzliche Einschätzungen. Lediglich eine Sorge vor gesundheitlicher Gefährdung reicht nicht aus.

    Liegt eine solche Bescheinigung vor, bedeutet das aber auch, dass die Kündigung sofort erfolgen soll. Es ist nicht glaubhaft, dass der Auszug dringend sein soll, wenn man dann doch noch warten kann, bis eine andere Wohnung gefunden ist. Denn dann käme es auf die Kündigungsfrist auch nicht mehr an.

    Ich gehe im Folgenden davon aus, dass die Garage nicht in Verbindung mit einem Vertrag über eine Wohnung steht, sondern ein eigenständiger ist.

    Sofern keine Vereinbarung zur Mieterhöhung im Vertrag getroffen ist, dann kann die Miete nicht erhöht werden. Stattdessen kann der Vermieter aber eine Änderungskündigung aussprechen. Das heißt, er kündigt den Vertrag fristgemäß und bietet gleichzeitig einen neuen Vertrag mit höherer Miete an. Und hierbei ist der Vermieter dann seinerseits auch an die längere Kündigungsfrist gebunden, sofern diese auch für ihn gelten soll.

    Ich habe den Verdacht, dass hier Dinge abgerechnet werden die nicht in die Nebenkosten gehören.

    Das könnte natürlich möglich sein. Um das heraus zu finden, hat man das Recht, beim Vermieter die Rechnung und ggf. auch den Tätigkeitsnachweis des Hausmeisters einzusehen. Dieser Schritt ist zwingend erforderlich, um eine Antwort auf deine Frage zu bekommen. Vorher kann man auch einen Widerspruch einlegen, da man diesen ansonsten nicht sachlich begründen kann.

    Wie geht man denn am sinnvollsten vor, auch als gesamtes HAus?

    Man kann nicht als gesamtes Haus vorgehen. Sicherlich können sich die Bewohner absprechen. Aber letztlich muss jeder Nachbar seine eigene Abrechnung prüfen und ggf. Einwände geltend machen.

    Ich traue ihm zu, dass es eine einzelne Jahresrechnung für den Hausmeister gibt und fertig.

    Nicht spekulieren oder mutmaßen, sondern sachlich vorgehen. Belege zeigen lassen, Rechnung, Tätigkeitsnachweis, einen Vertrag mt dem Hausmeister oder was auch immer vorhanden ist. Dann kann man das bewerten. Mach ruhig Fotos der Belege. Dies kannst du dann nachher einer fachkundigen Person zeigen wenn du nicht sicher bist.

    Ja. Wenn man einen Nutzen von dem Nebengebäude hat, weil man darin ein Abteil oder Garage hat, dann dürfen diese Kosten auch mit umgelegt werden. Falls es Mieter gibt, die nur allein eine Garage oder Schuppen dort haben ohne Wohnung (könnte ja theoretisch vorkommen), dann muss von diesen auch ein Anteil mit eingerechnet werden.

    Mir ging es eher um eine Einschätzung anhand in ähnlichen Fällen ergangener Urteile oder eigener Erfahrungen mit Vermietern.

    Ich sehe darin keinen Nutzen für dich. Bei einem anderen Fall ist der Sachverhalt ein anderer, ein anderer Mietspiegel etc. Im Mietrecht ist quasi nichts vergleichbar, ohne Details anzuschauen.

    Fakt ist, dass der Vermieter die Eingruppierung der Wohnung im Mietspiegel korrekt vornehmen muss. Ist das nicht der Fall, wird er bei Gericht nicht durch kommen. Aber die Einschätzung, ob er bei Gericht in deinem Fall durch kommen würde, wäre eine Einzelfallbetrachtung.

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