Nebengebäudeversicherung

  • Guten Tag,

    in den Nachweisen zur Betriebskostenabrechnung hat mir der Vermieter zwei Verträge zur Wohngebäudeversicherung beigelegt, eine Wohngebäudeversicherung für das Wohngebäude und einen weiteren Vertrag zu einer Wohngebäudeversicherung für "Garagen-und Nebengebäude", wie er es nennt.

    In diesem "Nebengebäude", welches sich auch auf dem Grundstück befindet, habe ich einen Schuppen angemietet, für den ich monatlich Miete zahle. Desweiteren befindet sich dort eine Garage, die durch eine weitere Mietpartei genutzt wird.

    Jetzt meine Frage, darf mein Vermieter die Kosten der Wohngebäudeversicherung für dieses Nebengebäude auf uns Mieter umlegen?

    Vielen Dank vorab.

  • Ja. Wenn man einen Nutzen von dem Nebengebäude hat, weil man darin ein Abteil oder Garage hat, dann dürfen diese Kosten auch mit umgelegt werden. Falls es Mieter gibt, die nur allein eine Garage oder Schuppen dort haben ohne Wohnung (könnte ja theoretisch vorkommen), dann muss von diesen auch ein Anteil mit eingerechnet werden.

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