Alles okay, ist geklärt.
Prima.
Alles okay, ist geklärt.
Prima.
Nein, das stimmt nicht. Es gibt Besonderheiten beim Haus mit 2 Wohnungen, von denen eine vom Vermieter bewohnt wird. Die eine Sache ist wie erwähnt die erleichterte Kündigungsmöglichkeit. Und die andere Sache ist die Möglichkeit, die Heiz- und Warmwasserkosten vereinafacht abzurechnen. Mehr lässt das Gesetz nicht zu an Vereinfachungen.
Aber den Mieter mit Kosten zu belasten, von denen er keinen Nutzen hat, ist ein Benachteiligung, die nicht hingenommen werden muss. Das wäre bei einem größeren Haus auch nicht anders. Das kann beanstandet werden
Genau das habe ich geschrieben. Hast mich missverstanen oder habe mich falsch ausgedrückt.
Der Mieter muss diese Benachteiligung nicht hinnehmen, mit dem Resultat, dass der VM aufgrund seines Status als Mitbewohner im 2-Familienhaus das Recht hat für eine erleichterte Kündigung. Und wenn er schon den Mieter auf so unverfrorene Weise belastet wird er keine Skrupel haben zu kündigen und sich einen Dümmeren suchen, der nicht meckert.
Nochmals; der Mieter muss diese Benachteiligung nicht hinnehmen, und der Vermieter kann den Mieter kündigen, ohne Grund. Das ist eben auch der Nachteil mit Vermieter im selben Haus zu wohnen. Kann natürlich auch ein Vorteil sein wenn die Vermieter z.B. ihren Wasserverbrauch selbst bezahlen und den Mieter nicht ungerecht belasten etc.
Somit Zahlen die Miter ja quasi die regelmäßige Autowäsche der Vermieter.
Dass das so etwas ungerecht ist kann bestimmt jeder verstehen aber ist es rechtens? Darf der Vermieter im Keller einen Wasseranschluss (ohne Zähler) haben, den die Mieter nicht nutzen aber mitbezahlen müssen ?
Diese Art und Weise ist in einem Wohnhaus mit 2 Parteien, eine davon der Vermieter, leicht möglich. Solltest Du Dich beim "Allerheiligsten" beschweren hat dieser das Recht Dir ohne
Grund zu kündigen. Das nennt man "erleichtertes Kündigungsrecht" § 573a BGB.
In meinen Augen ist das höchst ungerecht, aber Gesetz ist Gesetz.
Ich trockne keine Wäsche in der Wohnung und lüfte völlig normal.
Mit lüften alleine ist es nicht getan, es muß auch entsprechend geheizt werden.
Wie kommuniziere ich das denn am besten? Direkt mit der Kündigung? Bei einer potenziellen Vorabnahme? Oder, falls diese nicht aktiv von ihm veranlasst wird, lieber garnicht?
Meine Empfehlung; erwähne die Renovierung erst bei Auszug, sofern diese lt.Anwalt ungültig ist. Zuvor gibt es evtl. unnötigen Stress.
Das würde mich wirklich interessieren, könntest du das bitte näher ausführen? War es nur ein Versuch vom Vermieter oder ist er damit auch durchgekommen?
Der VM bekam Recht gesprochen. Die Wohnung sah annähernd einem Fliegenpilz aus, lauter hellweiße Tupfer auf dunkleres weiß an den Wänden. Der Mieter hatte lt.MV eine gültige Schönheitsklausel, er machte sich die Renovierung insofern einfach, dass er die Schmutzflecken einfach überpinselte.
Aber merke; 2 Richter, 3 verschiedene Antworten. Es ist halt immer auch mit welchen Augen es gesehen wird. Es war ein AG-Urteil.
Grundsätzlich kann ich gar nicht glauben, dass auf einmal so viele Mieter eine Ablesung nicht möglich gemacht haben
Einfach mal bei den anderen Mietern diesbezüglich nachfragen, denn es ist in der Tag schon verwunderlich, dass viele Mieter eine Ablesung nicht möglich gemacht haben.
Wenn hier seitens der Abrechnungsfirma getrixt hat kann man dagegen vorgehen. Erst aber Sicherheit verschaffen.
Danke für die Einschätzung. Ja, die Endrenovierungsklausel ist ebenfalls unwirksam.
Das heisst unterschiedliche Weisstöne in einem Raum sind kein Mangel sondern Teil der Schönheitsreparturen und daher in diesem Fall nicht von uns zu beseitigen?
Es wäre besser gewesen Du hättest überhaupt nicht gestrichen. Diese verschiedenen Weißtöne könnte Dir der Vermieter evtl. als "Schaden" ankreiden. Rede, bzw. schreibe aus Erfahrung.
Es ist auch eine Mindestmietzeit von 48 Monaten vereinbart worden.
Nach 48 Monaten hast Du das Recht auszuziehen sofern von Dir die Wohnung 3 Monate zuvor gekündigt wurde. Die Kündigung gilt schon ab Vertragsschluß, also ab dem Tag der Vertragsunterzeichnung. Auch hier steht gelegentlich im Mietvertrag, dass die Kündigung
erst ab Mietbeginn möglich ist.
Ob die Mindestmietzeit wegen des Hinweises auf 48 Monate ungültig ist und nur die 3-monatige Kündigungsfrist gültig, kann ich ohne genaue Formulierung im Vertrag nicht sagen.
Oder ist mit Kosten der Rechnungsbetrag gemeint, der von Dir mit € 95,00 angegeben ist?
In diesem Fall ist die Rechnung vom Vermieter zu begleichen.
Leider sind Beiträge nicht unmittelbar zu korrigieren, mußte dazu einen weiteren Beitrag erstellen. Schade!
Also bei den Kosten steht genauer 80,43 € + 19 % MwSt also 95,71 €. Das heißt das der Vermieter zahlen müsste? Ich verstehe aber nicht so ganz was er dann mit 200 € meinte...
Bei ungenauen Angaben sind die Antworten ebenfalls ungenau.
Sollte die Kleinreparaturklausel nicht € 80,00 sein, sondern € 80,43 + 19 %, also € 95,71 und der Rechnungsbetrag genau € 95,00, so ist die Rechnung von Dir zu begleichen.
Ich verstehe aber nicht so ganz was er dann mit 200 € meinte..
Verbindlich für Dich ist was im Mietvertrag vereinbart ist, nicht was der Vermieter so im Vorbeigehen meint.
Er sagte uns was von Kleinreparaturen bis 200 Euro, die wir im Haus regelmäßig mit benutzen, müssen wir zahlen, alles drüber dann der Vermieter. So soll es auch im Mietvertrag stehen aber wir haben dort nichts gefunden. Jedenfalls nichts mit 200 Euro.
Die Kleinreparaturklausel ist im Mietvertrag korrekt formuliert,€ 80,00 zuzügl.MWSt. Der Rechnungsbetrag ist € 95,00, also um € 0,20 zuviel und somit zahlt die gesamte Summe der Vermieter. Selbst wenn der Betrag um € 0,01 zuviel wäre, d.h. € 95,01 wären es nicht mehr Deine Kosten. So steht es geschrieben.
Laut seines Brandschutzbeauftragten, würde die Feuerwehr im Brandfalle nur 2 Personen aus der WG retten, etwaige Besucher nicht.
Ist wohl ein Witz.
Daher hat er mein Besuchsrecht auf 1-2 Mal im Monat eingeschränkt.
Und was, wenn genau an diesen Tagen das Feuer ausbricht?
Bei Gefahr rettet die Feuerwehr alle ohne zu hinterfragen ob das rechtens ist.
Aber was tun mit den bisherigen Verbrauch der ja nie so richtig erfasst wurde und von meinen Nachbarn bezahlt wurde? Kann ich gezwungen werden, hier irgendwelche Zahlungen an meine Nachbarn leisten zu müssen?
Mit denen gab es nur eine mündliche Absprache, dass ich freiwillig ein Drittel ihrer Kosten zahle. Diese Absprache habe ich dann jedoch im November 2018 aufgekündigt und seither auch nichts mehr an die überwiesen.
Der Verbrauch wird sehr wohl erfasst, nämlich durch den Versorger. Wie sonst könnte dieser
eine Rechnung stellen. Wenn Du auch an dieser Zapfstelle hängst und Gas verbrauchst wirst Du wohl oder übel auch Deinen Anteil leisten müssen. Lasse Dir die Gasrechnung zeigen und ziehe daraus Deine Schlüsse.
bezahlte dadurch die Stromkosten für beide Parteien, hat nun eine Nachzahlung zu zahlen und sein monatlicher Abschlag hat sich mehr als verdoppelt. Ist ein solches Vorgehen legitim
Dass eine Mietpartei die Stromkosten einer anderen Mietpartei mitbezahlt ist niemals legitim.
Es sei denn dies wurde so vereinbart.
Nach einem Wasserschaden wird die Wohnung bzw. Wände und Böden mittels Bautrockner trocken gelegt die i.d.R. 24 Std.durchlaufend eingeschaltet werden, und zwar so lange bis alles ausgetrocknet ist.
Dies kann der Fachmann mittels entsprechenden Meßgerät messen. Dazu braucht es nicht unbedingt einen Gutachter.
Ich würde Dir empfehlen die Wohnung kontinuierlich zu heizen und zu lüften. Sollte sich dennoch der Ansatz eines Schimmels bemekbar machen weiß man ja, woher und weshalb.
In einem 4-Parteien-Haus müsste die Heizkostenverordnung eingehalten werden. Wenn dies
nicht möglich ist kann man 15% abziehen. Dieser Hinweis ist für Deinen Fall zu pauschal, es wird Dir noch von den Experten mehr gesagt werden.
Können die oder der Vermieter mich zwingen, nun rückwirkend für einen Teil der Heizkosten auf zu kommen und diese bezahlen zu müssen? Mit dem Vermieter habe ich ja keinen Vertrag dazu, der will auch nur dass ich meinen Nachbarn einfach regelmäßig die Hälfte von denen Heizkosten überweise damit Ruhe ist.
Mit dem Vermieter hast Du angeblich keinen Vertrag, ich nehme an in Bezug auf Heizkosten, sicher aber einen Mietvertrag. Und ich nehme ebenfalls an, die Mieter im Haus zahlen direkt an den Versorger. Wenn dem so ist müssen sich die Mieter auch abstimmen wer was wieviel zu bezahlen hat, wenn es keine ausreichenden bzw. keine Zähler gibt. Eine andere Lösung fällt mir nicht ein.
Der Vermieter will seine Ruhe, wie üblich.
Ein schwieriges Terrain.
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