Hallo zusammen,
ich würde mich über eine Einschätzung zu folgendem sachverhalt freuen.
Ich wohne seit ca. 10 jahren in einer Mietwohnung und werde bald ausziehen. Die Schönheitsreparaturklauseln sind unwirksam (wurde von einem Anwalt geprüft und bestätigt).
Nun ist es so, dass wir in einem Zimmer vor einigen jahren die Wände weiss gestrichen haben . Die Decke ist ebenfalls weiss, wurde aber nicht neu gestrichen. Leider ist das Weiss an den Wänden nicht haargenau das gleiche wie an der Decke und man sieht auch an derDecke teilweise etwas hellere weiße Farbe da der Übergang nicht perfekt gelungen ist.
Im Bad hatte sich vor einigen an einer Stelle die Tapete gelöst, daher haben wir eine kleine Ecke neu tapeziert und auch nur diesen Bereich neu geweisst. Es wurde sauber abgeklebt, aber auch hier sieht man, dass der Weisston sich vom Rest unterscheidet.
Mir stellt sich nun die Frage, ob wir die Räume noch einmal komplett überstreichen müssen, obwohl die Schönheitsreparturklausel unwirksam ist (das war uns damals als wir gestrichen haben noch nicht bekannt).
Bereits im Voraus vielen lieben Dank für eure Einschätzung!