Die Heizkosten für eine Mietwohnung sind für das Jahr 2018 geschätzt worden, obwohl ein Ableser vor Ort war und es
auch ein Ableseprotokoll mit den entsprechenden Werten gibt (liegt mir vor).
Auf Nachfrage bei der Vermietung konnten 25% in mehreren Wohneinheiten nicht abgelesen werden und so wurde dann geschätzt.
Auf nochmalige Nachfrage bei der Vermietung, dass ich nicht nachvollziehen kann, weshalb auf einmal angeblich soviele Mieter
nicht anwesend waren, das kein korrektes Ableseergebnis ermittelt werden konnte, gab man mir den Tip "lesen Sie noch am die Heizkostenverordnung
und vielleicht möchten Sie uns ja dann noch mal schreiben."
Ist es nicht so, wenn geschätzt wird, dass der Vorjahresverbrauch als Grundlage herangezogen wird ?
Da hätte dem Vermieter auffallen müssen, dass unsere Heizkosten seit Jahr und Tag immer ännähernd gleich sind.
Und nie nachgezahlt werden musste, jetzt aber eine Nachzahlung von 250 € erfolgen soll. Die Heizkosten hätten sich dann quasi mindestens
verdoppeln oder verdreifachen müssen, damit ich ansatzweise auf diesen Nachzahlwert komme.
Greift bei meinem Fall diese Regelung ?
(2) Überschreitet die von der Verbrauchsermittlung nach Absatz 1 betroffene Wohn- oder Nutzfläche oder der umbaute Raum 25 vom
Hundert der für die Kostenverteilung maßgeblichen gesamten Wohn- oder Nutzfläche oder des maßgeblichen gesamten umbauten Raumes,
sind die Kosten ausschließlich nach den nach § 7 Absatz 1 Satz 5 und § 8 Absatz 1 für die Verteilung der übrigen Kosten zu Grunde zu
legenden Maßstäben zu verteilen.
Sprich nach §7 Abs. 1 hat dann doch die Abrechnung wie sonst auch nach Verbrauch zu erfolgen.
Grundsätzlich kann ich gar nicht glauben, dass auf einmal so viele Mieter eine Ablesung nicht möglich gemacht haben.
Die Termine sind immer im die gleiche Zeit, zumal mittlerweile Heizungsableser und Wartungsdienst Feuermelder am selben Tag/Zeit
vorstellig werden.
Es kommt mir doch alles sehr komisch vor, vielleicht verstehe ich es auch einfach nur nicht.
Vielen Dank im voraus für Meinungen und Hilfe !